13. Die Moral im Lichte der Geistesforschung
Da haben wir durch diese Dinge, die durchaus in der Seele dieser Frau vorkommen können, eine Art moralischer Behandlung. Nehmen wir aber an, sagt Herman Grimm weiter, diese Persönlichkeit, welche den vollen Geldbeutel jener Frau zugeworfen hat, komme nachher in eine Gesellschaft verschiedener Menschen. Der erste der Menschen, der von dieser Persönlichkeit selber erzählen hört, daß sie dies getan habe, meint: Nun ja, ich habe ja immer gehört, daß diese Persönlichkeit außerordentlich geizig sei; jetzt sehe ich, wie unbedeutend solche Urteile überall sind! — Und es könnte sich nun eine solche Persönlichkeit des weiteren für diesen Mann ins Zeug legen - meint Herman Grimm - und könnte gleichsam überall zu einer Rektifizierung des Gerüchtes über den Geiz jener hochstehenden Persönlichkeit durch Verbreitung der «Großherzigkeit» dieser Persönlichkeit beitragen. Nehmen wir aber an — meint Herman Grimm -, eine zweite Persönlichkeit hörte dieselbe Sache erzählen und fühlte sich dadurch ganz eigentümlich berührt; denn diese Persönlichkeit, nehmen wir an, habe vor kurzer Zeit sich erst eine viel geringere Summe von jenem Manne ausleihen wollen als in der Geldbörse war, und der Mann habe ihr die Summe nicht geliehen. Wird diese Persönlichkeit nicht ganz anders urteilen? Oder eine dritte Persönlichkeit — meint Herman Grimm - könnte dabei sein, welche in dem Augenblick, wo sie dies hört, selber veranlaßt wird, zu sagen: Ja, ich bin in Verlegenheit; kann ich nicht selber etwas bekommen? — Eine solche Persönlichkeit könnte nun wieder zu einem Urteile kommen, das ganz verschieden wäre sowohl von dem der Frau, wie von dem der anderen Persönlichkeiten. Eine vierte Persönlichkeit könnte vielleicht wissen, wenn dieses Vorkommnis erzählt wird, daß der betreffende Mann gerade in jenem Zeitpunkte ungeheuer viel Schulden hatte, und diese Persönlichkeit wird nun die Handlung wiederum in einem ganz anderen moralischen Lichte sehen. Sie wird vielleicht sagen, es sei ein großes Unrecht, die Geldbörse so ohne weiteres hinzuwerfen, wenn man verpflichtet ist, seine Schulden zu bezahlen, auf welche die Gläubiger überall warten. Eine weitere Persönlichkeit könnte wissen — meint Herman Grimm -, daß die Geldbörse gar nicht jenem Mann selbst, sondern seiner Frau gehört habe, und daß der Mann leichtsinnig die Geldbörse seiner Frau hingeworfen hat, und die Frau könnte also klagen über den Leichtsinn dieses Mannes. Und noch verschiedene andere Standpunkte wären möglich.