6. Geist-Erkenntnis in glücklichen und ernsten Stunden des Lebens

GA 64/1915-01-15/p009 ·1915-01-15 · original (original)
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Nun besteht ein merkwürdiges Gesetz in bezug auf das Verhältnis des Menschen zu seiner Erkenntnis und Weltenwahrnehmung, ein Gesetz, das einem, wenn man es kennt, tiefe Aufschlüsse geben kann über manches Rätsel der menschlichen Seele. Um das in der einfachsten Weise klarzumachen, will ich noch einmal auf die Tatsache zurückgreifen, die durch die Geisteswissenschaft erforscht werden kann: daß der Mensch mit jedem Einschlafen sein höheres Wesen — sein Ich und seinen astralischen Leib — in eine geistige Welt hineinsendet. In dieser geistigen Welt vermag er zunächst nichts wahrzunehmen. Aber das, was er in diese geistige Welt hineinschickt, enthält wirklich, wenigstens einen großen Teil desjenigen — und ist zum großen Teil aus dem zusammengesetzt, — was die Geisteswissenschaft für das tagwache Leben aus den tiefen Quellen des Daseins hervorholen will. Der Mensch ist nur im Alltagsleben so eingerichtet, daß ihm Bewußtlosigkeit zudeckt, was in seiner Seele ruht, wenn er im schlafenden Zustande außerhalb seines physischen Leibes und Ätherleibes ist; und wenn er beim Aufwachen sein Ich und seinen astralischen Leib hineinträgt in den physischen Leib und Ätherleib, dann werden dieses Ich und dieser astralische Leib von dem ausgefüllt, was an Eindrücken aus der äußeren Wahrnehmung kommt, was die materielle Welt uns überliefert. Die Seele ist dann hingegeben an die Außenwelt; und wie in der Nacht die Bewußtlosigkeit dasjenige herabdämmert, was in den Tiefen der Seele ruht, so ist es während des Tages das, was uns an Eindrücken von der materiellen Außenwelt kommt. Aber es ruht in den Tiefen der Seele wirklich alles, was die geistige Wissenschaft dem Menschen zum Bewußtsein bringen will. — Es herrscht nun ein Gesetz, ein wichtiges, wesentliches Gesetz, von dem man allmählich erkennen wird, daß es im Grunde genommen das ganze Dasein beherrscht: Dasjenige, was in einem Zustande segensvoll sein kann, das kann verderblich wirken, wenn es in einem anderen Zustande, gleichsam an einem anderen Orte sich geltend macht.

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