49. Die praktische Ausbildung des Denkens
Mit solchen Anlagen war Goethe schon zur Welt gekommen. Er hatte sie ausgebildet in früheren Inkarnationen. Daher wurde er etwas — für den, der die Tatsachen kennt, ist das klar —, daher wurde er etwas, was viele, die sich heute praktisch nennen, durchaus nicht sind. Goethe war ja Jurist geworden, hat auch praktische juristische Tätigkeit ausgeübt. Diejenigen, die diese Tätigkeit von ihm kennen, wissen, dass sein juristisches Wissen zwar kein sehr umfassendes war, was er aber juristisch geführt hat, was das auszeichnet, ist das Gegenteil von dem, was man heute beobachten kann: Es läuft ein Prozess, der ist einem Rechtsanwalt übergeben. Man kommt hin, will etwas wissen von ihm. Ja, es ist kein richtiges Besinnen da. Man steckt nicht darinnen. Es werden Aktenbündel aufgeschlagen, es werden Zettel angesehen. Das Unpraktischste kann man da finden. Für viele sind die, an die man sich wenden muss als an die Praktiker, diejenigen, die die Sache so unpraktisch wie nur möglich machen. Goethe war praktisch. Viel gewusst hat er nicht in der Juristerei, aber was er angefasst hat, hat er angefasst in der praktischsten Weise. Man darf sich unter solch einem Menschen, wie Goethe es war, nicht einen Menschen vorstellen, der unpraktisch sein muss. Wenn einmal die Akten herausgegeben werden, die Goethe als Minister angelegt hat in Weimar, da wird man sehen, dass er ein Praktiker war. Eine ganz andere Praxis hatte Goethe als eine solche von Nichtdichtern, wobei nicht eine Lanze gegen die Praktiker, die so hochmütig sind, gebrochen werden soll.
Cite:
GA 68b/1909-02-13/p035 · edition original