8. Die Erziehung des Kindes vom Standpunkte der Geisteswissenschaft

GA 68d/1907-01-10/p036 ·1907-01-10 · original (original)
Record: mixed sources. This volume draws on more than one kind of record (transcripts, notes, documents). Check the volume's own front matter before weighing a single passage. Evidence: «Vorträge aus den Jahren 1905 bis 1909 in Form von ausführlichen Mitschriften, Zuhörernotizen und Zeitungsreferaten» (Lectures from the years 1905 to 1909 in the form of detailed transcripts, listeners' notes and newspaper reports). The publisher's description of the volume, as mirrored on AnthroWiki (GA 68d). The translation is the maintainer's, not a published one.

Nichts aber ist schlimmer, als wenn der Mensch, bevor der Astralleib erwacht ist, zum Urteil aufgerufen wird. Erst soll er verehren lernen, dann urteilen. Erst soll er einen großen Umfang von Gedächtniswissen besitzen, ehe er es mit seinem Verstand durchdringt. Ihn aber vorher zum Urteilen und Bekennen aufzurufen, ehe er unterscheiden kann, ist der größte Verderb. Erst soll er durchdrungen sein von Autoritätsgefühl, dann erst darf man sich an seine Urteilskraft wenden. Die ist eben vorher nicht da; sie ist noch nicht entwickelt. Sie entwickelt sich erst in den Jahren vor und nach der Geschlechtsreife. Es ist daher grotesk, wenn junge Leute von achtzehn Jahren auftreten und ihre Urteile abgeben, ja sogar dicke Bücher schreiben, worin sie umstoßen wollen, was in Jahrtausenden geschaffen wurde. In dieser Beziehung wird sich durch die Geisteswissenschaft manches ändern können. Durch richtige Erziehung kann das Urteil in richtiger Weise herangebildet und geleitet werden.

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