Die Offenbarungen des Unbewussten im Seelenleben vom geisteswissenschaftlichen Gesichtspunkt

GA 71b/1918-02-18/p044 ·1918-02-18 · original (original)
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Dennoch ist ein durchgreifender Unterschied. An die gewöhnlichen Vorstellungen, an das, was man seelisch erlebt an und mit der äußeren Sinneswelt, kann man sich erinnern im gewöhnlichen Sinn des Wortes; das aber ist gerade ein Grundkennzeichen des wahrhaftig erlebten Geistigen, dass so, wie es uns als Geistiges entgegentritt, es nicht erinnert werden kann in der gewöhnlichen Weise. Man könnte also nur dann glauben, dass man sich einer phantastischen Vorstellung hingegeben habe, dass man irgendetwas als Lebensreminiszenz erlebt habe, wenn man nicht den Unterschied wüsste zwischen erinnerbaren Vorstellungen und dem nicht erinnerbaren, geschauten, wahrhaft geistigen Ereignisse. Ein wahrhaft geistiges Ereignis ist nicht erinnerbar.

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