Die Offenbarungen des Unbewussten im Seelenleben vom geisteswissenschaftlichen Gesichtspunkt
Man darf eine solche Sache nicht falsch ansehen. Selbstverständlich kann man einwenden: Dann könnte ja niemand sprechen von einem solchen Ereignisse; wenn er sich nicht daran erinnerte, so würde er ja nichts davon mitteilen können. Ja, gerade wie wir ein äußeres Sinneserlebnis umsetzen können in einen Begriff, der dann erinnerbar ist, so kann derjenige, der sich für diese Sache geübt hat, auch ein geistiges Erlebnis hereinholen in das gewöhnliche Bewusstsein und es umsetzen in einen Begriff. Der Begriff kann dann erinnert werden. Da wird aber ein Begriff erinnert. Ich will da nur zurückweisen den Einwurf, als ob das, was man an geistigen Ereignissen schildert, nur etwas Erdachtes wäre. Das ist es nicht, weil, wenn es erdacht wäre, so müsste es, ohne dass es erst umgesetzt werden müsste, als solches erinnerbar sein; aber geradeso wenig, wie die sinnliche Gegenständlichkeit selbst mit uns geht, so wenig geht das geistige Erlebnis mit uns.
Cite:
GA 71b/1918-02-18/p045 · edition original