Dritter Vortrag

GA 78/1921-08-31/p008 ·1921-08-31 · original (original)
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Diese Wege könnten für ein anthroposophisches Denken nicht gegangen werden. Das müßte gerade, wenn es mit der naturwissenschaftlichen Kausalerklärung und auch mit dem Grundsatze: «Unbefangenheit der Beobachtung» es ehrlich meinte, auch das Phänomen der Freiheit unbefangen beobachten. Und so ergab sich denn die Notwendigkeit, den Geist naturwissenschaftlicher Anschauung, jenen Geist, der ausgebildet ist im Beobachten der physischen, der biologischen, der sonstigen Erscheinungen der äußeren Natur, auch anzuwenden auf die Erscheinung, auf die Offenbarung der menschlichen Freiheit. Das aber konnte nur geschehen dadurch, daß die ganze erkennende Seelenverfassung gegenüber diesem Freiheitsproblem eine andere wurde, als sie in der naturwissenschaftlichen Betrachtungsweise ist. Die letztere mußte man auf der einen Seite festhalten; aber, um in ihrem Sinne zum Freiheitsproblem hinüberzukommen, mußte man sie auf der andern Seite weiter ausgestalten. Man mußte gewissermaßen dasjenige, was man in der Naturwissenschaft sich erringt durch ein die Naturerscheinungen zusammenfassendes und durchhellendes Denken, in das freie menschliche Erleben selber heraufheben.

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