7. Wesen und Aufgabe der Freimaurerei vom Gesichtspunkt der Geisteswissenschaft

GA 93/1904-12-02/p022 ·1904-12-02 · original (original)
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Der Lehrling muß dann einen Eid leisten. Alles ist dabei schauerlich, finster, der Raum nur mit einigen Flämmchen beleuchtet. Diesen Eid bitte ich, in seiner ganzen Tragweite sich vorzuhalten: «Ich schwöre, daß ich nichts dem Worte, dem Zeichen, dem Griffe nach jemals verraten werde von dem, was mir von diesem Zeitpunkt ab innerhalb dieser Loge mitgeteilt wird. Sollte ich etwas verraten, so gestatte ich jedem der Brüder, der etwas davon erfährt, mir die Kehle durchzuschneiden und die Zunge herauszureißen.» Das ist der Schwur, den die Lehrlinge leisten. Noch furchtbarer ist der Gesellenschwur, der gestattet, die Brust aufzuschneiden, das Herz herauszureißen und den Vögeln vorzuwerfen. - Der Schwur des Meisters ist so schauerlich, daß er nicht wiederholt werden kann.

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