Geisteswissenschaftliche Gesichtspunkte zur Erziehungsfrage
Diese dreifache Geburt zeigt, daß wir jedes Wesensglied getrennt betrachten müssen, denn bei jedem neugeborenen Kinde ist nur das erste Glied, der physische Körper, freigelegt. Und wie es unmöglich ist, das Licht von außen durch den mütterlichen Organismus an das Kind heranzubringen, ebenso sollte es vermieden werden, Einflüsse von außen an den Ätherleib heranzubringen, ehe derselbe frei geworden ist von der Ätherhülle. Vor dem Zahnwechsel sollten keine Einflüsse an den Ätherleib herankommen, und vor der Geschlechtsreife keine an den Astralleib. Bis zum siebenten Lebensjahre können wir erzieherisch auf den Menschen nur dann richtig wirken, wenn wir ihn vom Physischen her beeinflussen. Wie die Pflege der Mutter innig zusammenhängt mit dem Gedeihen des Embryo, so muß auch die Unantastbarkeit und Heiligkeit der Ätherhülle geschützt werden, wenn sich das Kind gedeihlich entwickeln soll. Bis zum Zahnwechsel ist nur der physische Körper für Wirkungen von außen empfänglich, daher kann bis dahin nur der physische Körper erzogen werden, und wenn in dieser Zeit etwas von außen an den Ätherkörper herangebracht wird, dann versündigt man sich am Ätherleibe des Kindes. Der Ätherleib ist beim Menschen der Träger alles dessen, was bleibend an ihm ist, der Träger von Gewohnheiten, Charakter, Gewissen, Gedächtnis, Temperamentsanlagen. Am Astralleib haftet die Urteilsfähigkeit, das vernunftgemäße Urteil über die Umgebung. So wie sich bis zum siebenten Jahre die äußeren Sinne des Kindes entwickeln sollen, so werden bis zum vierzehnten Jahre die Gewohnheiten, das Gedächtnis, das Temperament und so weiter freigegeben und dann bis zum zwanzigsten, einundzwanzigsten Jahre der kritische Verstand, das selbständige Verhältnis zur Umwelt.