Siebenter Vortrag

GA 99/1907-05-31/p013 ·1907-05-31 · original (original)
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Man glaubt oft, der Mensch stünde unter dem unabänderlichen Gesetz des Karma, es wäre nichts daran zu ändern. Führen wir ein Gleichnis aus dem gewöhnlichen Leben für das Wirken dieses Karmagesetzes an. Ein Kaufmann hat in seinem Buche Posten für Soll und Haben. Wenn er diese zusammenzählt und vergleicht, drückt sich in ihnen der Stand seines Geschäftes aus. Der Geschäftsstand des Kaufmanns steht unter dem unerbittlichen Rechnungsgesetze des Soll und Haben. Macht er jedoch neue Geschäfte, so kann er neue Posten eintragen, und er wäre ein Tor, wenn er keine neuen Geschäfte machen wollte, weil er einmal die Bilanz gezogen hat. In bezug auf das Karma steht auf der Habenseite alles, was der Mensch Gutes, Kluges, Wahres, Richtiges getan hat, auf der Sollseite alles, was er Böses, Törichtes getan hat. Es steht ihm in jedem Momente frei, neue Posten ins karmische Lebensbuch einzutragen. Daher glaube man niemals, daß im Leben ein unabänderliches Schicksalsgesetz herrschend sei. Die Freiheit wird nicht beeinträchtigt durch das Karmagesetz. Und deshalb müssen Sie bei dem Karmagesetz ebensosehr an die Zukunft denken wie an die Vergangenheit. Wir tragen in uns die Wirkungen vergangener Taten, und wir sind die Sklaven der Vergangenheit, aber die Herren der Zukunft. Wollen wir dieselbe gut gestalten, müssen wir möglichst günstige Posten ins Lebensbuch eintragen.

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Cite: GA 99/1907-05-31/p013 · edition original