Bemerkung ZU einem Brief AN den Herausgeber
Meiner Überzeugung nach ist es Pflicht des Redakteurs einer literarischen Zeitschrift, über einen Gegenstand verschiedene Stimmen zur Geltung gelangen zu lassen. Deshalb habe ich bereitwillig die vorhergehenden Ausführungen1 zum Abdrucke gebracht. Ich bin aber nicht der Meinung, daß besonders viel gewonnen wird, wenn der Autor der einen Meinung auf die des andern wieder erwidert, dieser wieder zurückerwidert und so fort. Anschauungen, wie ich sie vorgebracht habe, sind hervorgegangen aus ganz bestimmten Voraussetzungen, aus Empfindungen, die ich im Laufe des Lebens durch Betrachtung Shakespeares gewonnen habe. Herr Häfker geht von anderen Empfindungen aus. Ich glaube nicht, daß wir einander überzeugen können. Noch weniger glaube ich, daß der Leser für die eine oder die andere Anschauung durch Vorbringen neuer Ausführungen gewonnen werden kann. Wer die Dinge ansieht wie ich, wird sich zu meiner Ansicht bekennen; wer von den Voraussetzungen des Herrn Häfker ausgeht, wird ihm beipflichten. Man kann seine Ansichten eben bloß geltend machen. Ob man Zustimmung findet oder nicht: das hängt von vielen Dingen ab, die durch Vorbringung von Schluß, Folgerungen, Widerlegungen und so weiter nicht geändert werden können. Deshalb möchte ich davon absehen, zu meinen Ausführungen etwas weiteres hinzuzufügen.
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von Herrn Häfker ↩