Der gegenwärtige Mensch und die Geschichte
Es ist ungefähr ein halbes Jahrhundert her, seit Friedrich Nietzsche seine «Unzeitgemäße Betrachtung» veröffentlicht hat, die sich mit dem Werte der Geschichte für das Leben beschäftigt. Ihm war es zu einer Lebensfrage geworden, ob die Kräfte, die im Innern der Menschenseele wirken und den Menschen durch das Dasein tragen, nicht gelähmt werden, wenn er den Blick zu stark in die Vergangenheit richtet. — Man versteht, wie Nietzsche diese Frage zu einer «unzeitgemäßen » Betrachtung anregte, wenn man die Entwicklung ansieht, die im mitteleuropäischen Denken manche Anschauungen über die Stellung des Menschen im geschichtlichen Werden in der neuesten Zeit durchgemacht haben.
Im Beginne des neunzehnten Jahrhunderts sprach man von einem «Naturrecht». Man war der Meinung, der Mensch könne auf seine eigene Wesenheit, seine «Natur» die Aufmerksamkeit lenken, und er müsse dann finden, welche «Rechte» ihm im Leben zukommen. Man nannte dieses «Naturrecht» auch das «Vernunftrecht». Da glaubte der Mensch, er könne seine Stellung im Leben nach der rechtlichen Seite finden, wenn er die Ideen dazu sich aus dem hole, was durch sein eigenes Wesen in ihn gelegt ist.
Man verlor allmählich den Glauben an dieses «Vernunftrecht». Man wurde gewahrt, wie sich gewohnheitsmäßig, halb instinktiv im menschlichen Zusammenleben die «Rechte» gebildet haben. Man richtete den Blick auf das «Historische » des Rechtslebens. Dem Walten dieses Historischen gegenüber fand man ein aus dem Menschen geschöpftes «Vernunftrecht » bedeutungslos. Man fand, daß der Mensch in das hineingeboren wird, was instinktartige Entwickelungskräfte in das Leben gebracht haben. Nur an diese könne man sich halten, so meinte man, wenn man die menschlichen Rechte betrachtet. Will man zu Ideen über das Recht kommen, müsse man an die Geschichte herantreten.
Nietzsche empfand diese Anschauung, die er vorfand, als er seine Jugendentwickelung durchmachte, wie eine Vergewaltigung des menschlichen Seelenlebens. Der Mensch nehme sich, so meinte er, seine lebenskräftige Gegenwart, wenn er sich nicht aufraffe und sein Wollen aus seinem unmittelbaren Dasein hole; und pflanze sich eine totgewordene Vergangenheit ein, die sein Wollen lähme. Auf diese Art verliere der Mensch der Gegenwart sich selbst.
Es ist begreiflich, daß Nietzsche zu einer solchen Ansicht kam. Er sah sich in ein Zeitalter versetzt, in dem der Mensch wenig Vertrauen zu einer Erkenntnis der geistigen Welt hatte. Das Schöpferische des eigenen Geisteslebens war deshalb etwas Fragwürdiges geworden. Man zweifelte daran, selber etwas schaffen zu können, und so hielt man sich an die Betrachtung des Geschaflenen. Die «historische Rechtsschule » trat an die Stelle der «Vernunftrechtsschule».
Man könnte auch heute noch, wenn auch in etwas veränderter Form, Empfindungen haben, wie sie Nietzsche ausgesprochen hat. Denn noch immer wendet der Mensch seinen Blick rückwärts, wenn er sagen soll, was er in der Gegenwart in sein Leben einführen soll. Man frägt, wie es in primitiven Zuständen mit dem und jenem beschaffen war, wenn man das Wesen des «Rechtes», der «Sitte» und dergleichen verstehen will. Und es kann bemerkt werden, wie dieser Blick das unmittelbar Schöpferische der Gegenwatt zurückdrängt.
Und doch: ein gesundes Gefühl wird nicht zugeben können, daß ein solcher rückwärts gewendeter Blick den Menschen schwach machen müsse. Dieses Gefühl erzeugt die Anschauung, daß nicht die wahre Geschichte in der «historischen Schule» den Nachteil hervorgebracht haben könne, von dem Nietzsche spricht, sondern eine irrtümlich betrachtete.
Es ging nämlich parallel der Einführung des Geschichtlichen in die Betrachtung des Rechtlichen, des Sittlichen, die Streitfrage: was denn eigentlich die treibenden Kräfte in der Geschichte der Menschheit seien. Die einen sagten, der Mensch in seinem Wirken bringe die Tatsachen des Lebens hervor. Die großen Persönlichkeiten seien die treibenden Mächte in der Geschichte. Andere meinten, die Wirksamkeiten der Menschen seien die Ergebnisse der äußeren Verhältnisse. Man müsse diese Verhältnisse in einem Zeitalter ins Auge fassen, wenn man dieses geschichtlich verstehen wolle. — Das führte dann zu einer immer mehr dem Materiellen zugeneigten geschichtlichen Anschauung. Und es entstand der historische Materialismus, der meint, das eigentlich Wirksame seien die in der menschlichen Wirtschaft tätigen Kräfte, und, was der Mensch wirke, müsse aus diesen Kräften heraus verstanden werden.
Wie aber Anschauungen in das Leben hineinwirken, davon spricht nun gerade einer der neuesten Geschichtschreiber in bezug auf die unmittelbare Gegenwartsgeschichte. Heinrich Friedjung hat in seinem Buche «Das Zeitalter des Imperialismus 1884-1914» (Verlag von Neufeld und Henius, Berlin, 2. Band, 1922, Seite 356) geschrieben: «Stellt irgendeine Denkrichtung die Bedeutung der großen Persönlichkeit für das Geschehen in Abrede, so wird ihr eine solche dann fehlen, wenn sie am notwendigsten wäre. ... die marxistische Lehre scheidet die Einzelpersönlichkeit aus den Faktoren der geschichtlichen Rechnung aus; kein Wunder, daß hier wie dort die ungewöhnlichen Gestalten verschwanden, um dem Mittel- und Untermaße Platz zu machen.» — Da wäre also zugegeben, daß Denkrichtungen hemmend oder fördernd in das geschichtliche Leben eingreifen können. Das aber können sie doch wieder nur durch die Persönlichkeiten.
Und in den Persönlichkeiten wirken die Ideen durch den dem Menschen innewohnenden lebendigen Geist. Diesen aber verliert der Mensch auch für die Geschichte, wenn er ihn nicht in seinem eigenen Wesen finden kann. Das «Vernunftrecht» im Beginne des neunzehnten (und im achtzehnten) Jahrhundert war nicht aus dem lebendigen Menschengeist geschöpft, sondern aus dem «Gedanken», der, wenn er bloß intellektuelles, nicht geschautes Seelisches ist, nur das Tote vom Geiste vorstellt. Das «historische Recht» hinwiederum gab dem Menschen nichts für sein geistiges Erleben, weil es in der Geschichte nicht bis zum Geiste vordrang, sondern sich an die äußeren geschichtlichen Offenbarungen des Geistes hielt.
Findet der Mensch in sich den lebendigen, den schöpferischen Geist, so findet er ihn auch in der Geschichte. Weiß er, daß sein Seelenleben hinaufragt in geistige Regionen, so wird er auch in diesen geistigen Regionen die treibenden Kräfte des geschichtlichen Werdens suchen. Er wird bis zu den geschichtlichen Persönlichkeiten gehen; aber noch über diese hinaus zu den waltenden Geistes-Mächten, die aus der Geisteswelt so in die Seelen der Menschen in der Vergangenheit wirkten wie gegenwärtig in seine eigene. Als die Vollzieher der Absichten jener Geistes- Mächte wird er die Persönlichkeiten ansehen. Er macht die Menschen dadurch nicht zu Marionetten der Geisteswelt; er schaut ihr freies Wesen im Verkehr mit dieser Welt, wie er sich selbst frei weiß in seinem Zusammenhange mit dem geistigen Dasein. Vor einer geistgemäßen Geschichtsbetrachtung wird das «Vernunftrecht» und die gegenwärtig «aus der Menschenseele quellende Sitte» zwar ein aus dem Vergangenen Entwickeltes, aber doch auch heute geistig Schöpferisches. Und das «historische Recht», sowie die «geschichtlich gewordene Sitte» untergraben das gegenwärtig Lebendig-Schöpferische nicht, denn sie erweisen sich als aus derselben Quelle stammend; sie geben dem Gegenwärtigen das Recht zum eigenen Wollen, denn sie offenbaren sich selbst als solches eigenes Wollen. Ein «Vernunftrecht», das sich um die Vergangenheit nicht kümmert, schrumpft zu abstrakten Gedankenformen zusammen; eine «historische Rechtsschule», die kein «Vernunftrecht» gelten lassen will, schöpft nicht aus dem Geiste, sondern beschreibt nur die äuBere Offenbarung des Geistes. -—