Mitteilungen des Vorstandes
In der Sitzung des Vorstandes der Anthroposophischen Gesellschaft am Goetheanum vom 27. April 1924 wurde beschlossen, eine besondere Mitgliedschaft für junge Persönlichkeiten zu errichten, die probeweise ein Jahr dauern und nach einem Jahre in eine definitive übergehen soll.
Diese Mitgliedschaft kann bei Minderjährigen nur bewilligt werden, wenn Eltern oder Vormünder einverstanden sind. Sie wird bewilligt, wenn der Aufnahmebewerber die Waldorfschule absolviert hat oder ähnliche Vorbedingungen aufweist.
Als Vorstand der Anthroposophischen Gesellschaft am Goetheanum autorisieren wir hierdurch Herrn Louis Werbeck als unseren Delegierten für wissenschaftliche und künstlerische Angelegenheiten im Gebiete von Hamburg. Wir erkennen ihn für befugt an, alle in diesen Kreis fallenden Anordnungen im Einverständnisse mit uns zu treffen.