Die Freie Hochschule für Geisteswissenschaft IV

Wer dieser Hochschule als Mitglied beitritt, der ist in einer ganz anderen Lage als derjenige, der in die Anthroposophische Gesellschaft eintritt. Man wird Mitglied dieser Schule, nachdem man eine genügend lange Zeit Mitglied der Gesellschaft gewesen ist. Man hat kennengelernt, was Anthroposophie will, was sie in Wahrheit ist. Man hat sich ein Urteil darüber bilden können, was sie einem selbst wert sein kann. Damit aber ist gegeben, dass die Absicht, der Schule beizutreten, verbunden sein kann mit der Übernahme eines Pflichtenkreises und des Bewusstseins, dass man ein Repräsentant des anthroposophischen Wirkens sein will.

Gegenüber der Art, wie Anthroposophie innerhalb der Anthroposophischen Gesellschaft vorgebracht wird, ist es doch zum Beispiele nicht nur absurd, sondern ganz abgeschmackt, wenn von gegnerischer Seite immer wieder die Verleumdung auftaucht, Anthroposophie wolle auf irgendjemand suggestiv einwirken. Jeder, der in der Anthroposophie ist, weiß dies ganz gut, oder kann es wenigstens wissen. Wenn Mitglieder, die von der Gesellschaft ausgeschieden sind, dies doch behaupten, so wissen sie zumeist selbst, dass, was sie behaupten, objektiv unwahr ist. In der Gesellschaft wird niemand mit verbundenen Augen zur Anthroposophie geführt. Deshalb kann er auch nicht Mitglied der Schule werden, ohne mit voller Einsicht in dem Kreise dessen zu stehen, was Anthroposophie als ihre Aufgabe ansieht.

Es sollte jeder selbst beurteilen, ob er Schulmitglied werden will nach dem, was er als Mitglied der Anthroposophischen Gesellschaft kennengelernt hat. Wenn dann die Leitung der Schule von Pflichten spricht, die deren Mitglieder übernehmen, so können sich diese völlig klar darüber sein, wie dies gemeint ist. Es soll damit nichts anderes gesagt sein, als dass die Leitung der Schule ihre Aufgaben nicht erfüllen kann, wenn solche Pflichten nicht übernommen werden. Das Verhältnis jedes Mitgliedes der Schule zur Leitung bleibt ein völlig freies, auch wenn solche Pflichten übernommen werden. Denn auch die Leitung der Schule muss die Freiheit genießen, im Sinne der naturgemäßen Bedingungen ihrer Arbeit handeln zu können. Diese Freiheit hätte sie nicht, wenn sie nicht demjenigen, dem es ja freisteht, der Schule beizutreten oder nicht, sagen dürfte: Wenn ich mit dir zusammenarbeiten soll, dann musst du eben die Verpflichtung übernehmen, diese oder jene Bedingung zu erfüllen.

Dies sollte eigentlich als etwas Selbstverständliches nicht nötig sein, auszusprechen. Es muss aber doch geschehen, weil man gar zu oft hört: Wer also der Schule beitritt, der müsse von seinen «menschlichen Freiheiten» etwas dahingeben. Wenn das von Mitgliedern der Gesellschaft gesagt wird, dann ist es nicht verwunderlich, wenn übelwollende Gegner die Verleumdung bringen, Anthroposophie mache ihre Bekenner nach und nach zu willenlosen Werkzeugen dessen, was einige Menschen mit nicht guten Absichten wollen. Jeder, der eine genügend lange Zeit in der Gesellschaft Anteil an ihrem Wirken genommen hat, der kann wissen, dass Anthroposophie in dem Augenblicke allen Sinn verlöre, in dem sie in irgendeiner Weise gegen den selbstständigen, besonnenen, einsichtsvollen Willen ihrer Mitglieder etwas unternähme. Mit willenlosen Werkzeugen kann Anthroposophie wahrhaftig nicht ihre Ziele erreichen. Denn, um wirklich zu ihr zu kommen, bedarf es gerade des freien Willens der Mitwirkenden. (Fortsetzung in nächster Nummer.)

German original of The School of Spiritual Science IV · ← Previous · Next →