Zweiundzwanzigster Vortrag
Was aber da erlebt wird, das muß nun, wenn es nicht in einer gewissen Weise krankhaft auftreten soll, durchaus im Inneren des Menschen bleiben. Der Mensch darf es nicht in sein gewöhnliches Bewußtsein herauflassen. Er muß dieses Gebiet unten lassen, da, wo es sonst unbewußt ist. Das heißt, der Mensch darf dieses Gebiet, das ja im Atherleib liegt, nicht heraufströmen lassen in sein gewöhnliches Bewußtsein, sondern er muß sein gewöhnliches Bewußtsein hinunterleiten in den Atherleib. Es darf also nicht dasjenige, was da unten ist, etwa hereindringen in das gewöhnliche Vorstellen, sondern es muß das gewöhnliche Vorstellen da hinunterdringen.
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GA 206/1921-08-14/p035 · edition original