Zweiundzwanzigster Vortrag

GA 206/1921-08-14/p035 ·1921-08-14 · original (original)
Record: unknown. How this text was taken down (shorthand transcript, listeners' notes or manuscript) is not on record here. Unknown is not an assurance of a stenogram: check the edition's own notes before resting an argument on one word.

Was aber da erlebt wird, das muß nun, wenn es nicht in einer gewissen Weise krankhaft auftreten soll, durchaus im Inneren des Menschen bleiben. Der Mensch darf es nicht in sein gewöhnliches Bewußtsein herauflassen. Er muß dieses Gebiet unten lassen, da, wo es sonst unbewußt ist. Das heißt, der Mensch darf dieses Gebiet, das ja im Atherleib liegt, nicht heraufströmen lassen in sein gewöhnliches Bewußtsein, sondern er muß sein gewöhnliches Bewußtsein hinunterleiten in den Atherleib. Es darf also nicht dasjenige, was da unten ist, etwa hereindringen in das gewöhnliche Vorstellen, sondern es muß das gewöhnliche Vorstellen da hinunterdringen.

Read this passage in another edition
DEoriginalENEnglish
Raw JSON: /v1/steiner/de/ga/206/1921-08-14/p035.json
Cite: GA 206/1921-08-14/p035 · edition original