Kapitel XII
Zugleich lag aber in dieser Auffassung der Goetheschen Naturerkenntnis die Anforderung, das Wesen des Ideen-Bilder-Inhaltes im Verhältnis zur geistigen Wirklichkeit selbst darzustellen. Die Ideen-Bilder haben doch nur eine Berechtigung, wenn sie auf eine solche geistige Wirklichkeit, die der sinnenfälligen zugrunde liegt, hindeuten. - Aber Goethe in seiner heiligen Scheu vor dem unermeßlichen Reichtum der Wirklichkeit vermeidet es, an die Darstellung der geistigen Welt heranzutreten, nachdem er die sinnliche bis zu einer geistgemäßen Bild-Gestalt in seiner Seele gebracht hat.
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GA 28/l12/p003 · edition original (Marie Steiner edition (posthumous))