The History of the German Section of the Theosophical Society 1902-1913

GA 250 — 22 October 1905, Berlin

24. Bericht zur Generalversammlung der Deutschen Sektion der Theosophischen Gesellschaft

von Felix Löhnis im «Vâhan», Jahrgang VII, Nr. 5, November 1905

Die Generalversammlung der Deutschen Sektion der Theosophischen Gesellschaft hat am 22. Oktober a.c. in Berlin stattgefunden. Unseren Bericht können wir kurzfassen. Personenkultus und Servilismus haben dort wahre Triumphe gefeiert. Nicht nur für die am Tage vorher abgehaltene Vorstandssitzung, sondern auch für die Generalversammlung selbst wurde laut Antrag des Herrn Hubo (Hamburg) beschlossen, dass über den Verlauf der Verhandlungen der Öffentlichkeit gegenüber strengstes Stillschweigen gewahrt werden müsse. Ausschließlich an die Mitglieder und streng vertraulich habe der Generalsekretär zu einem von ihm selbst zu wählenden Zeitpunkte und in einer von ihm selbst zu bestimmenden Form Bericht zu erstatten. Mit solcher Knechtung freier Meinungsäußerung war die große Mehrzahl der Delegierten einverstanden. - Anstelle des vom Generalsekretär pflichtgemäß zu erstattenden sachlichen Jahresberichtes bot Dr. Steiner seiner gläubigen Anhängerschar eine glänzende Apotheose Mrs Besants dar, und seinen eigenen Nimbus erhöhte er gleich noch dadurch, dass er erklärte, schon seit langer Zeit verkehre er «auf höheren Planen» mit Frau Blavatsky, der «großen Lehrerin», zu der alle, die «wissen», «aus wahrer Erkenntnis aufschauen». - Bei der Erörterung der Kassenangelegenheiten wurde erwähnt, dass Gräfin Wachtmeister einen ansehnlichen Betrag zur Förderung der theosophischen Bewegung in Deutschland gestiftet habe. Genaue Angaben über die Höhe der Summe zu machen, wurde für überflüssig erachtet. Nur so viel wurde mitgeteilt, dass circa 1000 Mark jährlich zur Verfügung stehen, die nach einem selbstverständlich sehr beifällig aufgenommenen Vorschlag des Generalsekretärs indessen nicht in die Kasse der Sektion fließen, sondern ihm selbst in Gemeinschaft mit Fräulein von Sivers zur freien Verfügung überwiesen wurden, um so eine Rechnungslegung überflüssig zu machen. (!) Die «verehrten Führer» der Theosophischen Gesellschaft machen also auch in dieser Hinsicht Schule. - Unter solchen Umständen war es nun ferner sehr begreiflich, dass bei der Neuwahl des Vorstandes Dr. Steiner selbst lebhaft für seine Wiederwahl als Generalsekretär eintrat. Gegen die Wiederwahl sprach Herr Bresch. Er wies auf die schweren Bedenken hin, die sich in dieser Richtung ergeben im Hinblick auf die angebliche Seherschaft, deren sich Dr. Steiner rühmt, im Vergleich mit den Erfahrungen, die man bei ganz ähnlicher Sachlage vor zehn Jahren in Amerika gemacht hat. Leichten Herzens ging man indessen darüber hinweg. - Das gleiche Schicksal ereilte weiterhin den in Nummer 3 des «Vâhan» abgedruckten Antrag, der Abhilfe schaffen sollte hinsichtlich der am angegebenen Orte genannten Rechts- und Pflichtverletzungen, deren sich der Präsident und der Zentralvorstand der Gesellschaft erwiesenermaßen schuldig gemacht haben. Er wurde überhaupt nicht zur Verhandlung zugelassen. Entsprechend einem Antrage des Zweiges Hannover beschloss man mit großer Majorität, darüber hinweg «zur Tagesordnung überzugehen». (!) Und wie hat der Zweig Hannover diesen seinen Antrag begründet? Wörtlich folgendermaßen:

«Ganz abgesehen von der Frage, ob die einzelnen Beschwerden sachlich zu rechtfertigen seien oder nicht, ist es formell durchaus unzweckmäßig, dergleichen Angelegenheiten der Gesellschaft in einem öffentlichen Blatte zu verhandeln und sie dann noch gar vonseiten einer Sektion aus zu vertreten. Dieses muss das Ansehen unserer Gesellschaft schädigen und den Einfluss unserer Bewegung beeinträchtigen.»

Nicht mehr sachliche Gründe gelten also in der Theosophischen Gesellschaft, sondern nur formale. Es kommt nicht darauf an, ob durch ungetreue Beamte die Gesellschaft selbst Schaden leidet, nur das Ansehen nach außen hin muss um jeden Preis gewahrt werden. Wohl lautet auch heute noch der Wahlspruch der Gesellschaft: «Kein Gesetz über der Wahrheit!» Aber keinesfalls dürfen hinfort die Mitglieder öffentlich für Recht und Wahrheit eintreten; die «Furcht vor der Wahrheit» herrscht in der Gesellschaft und fordert strenge Geheimhaltung. - Aus historischen Gründen sei beiläufig noch erwähnt, dass seitens Fräulein Scholl (Köln), wahrscheinlich um das von ihr in Abrede gestellte «Autodafé» in London (vgl. Nummer 2-4 des «Vâhan») nachzuholen, der Antrag gestellt wurde, Herrn Bresch und den Berichterstatter aus der Gesellschaft auszuschließen. Ein Viertel der Stimmen war für dieses erste Ketzergericht, übers Jahr würde es vielleicht die Mehrzahl sein. An sich war ja allerdings ein solcher Antrag in diesem Falle durchaus überflüssig. Denn - so überaus beschämend auch im übrigen diese Generalversammlung verlief - ein der Sache förderliches Resultat hat sie doch erbracht: Sie hat einem jeden, der sehen kann und will, nunmehr völlig klar vor Augen geführt, dass man innerhalb dieser Gesellschaft, bei der gegenwärtigen Lage der Dinge, der Wahrheit und dem Fortschritt der Menschheit nicht mehr dienen kann.

Im Auftrage des Schriftleiters des «Vâhan» habe ich schließlich noch darauf hinzuweisen, dass sich dieses Blatt mit Angelegenheiten jener «Theosophischen Gesellschaft» in Zukunft nicht mehr beschäftigen wird. - Leipzig, 31. Oktober 1905. Dr. FE Löhnis.

German original of Report to the General Assembly of the German Section of the Theosophical Society · ← Previous · Next →