The History of the Anthroposophical Society 1913–1922

GA 251 — 22 January 1914, Berlin

12. Fünfter Tag

Herr Dr. Steiner: Wenn die Dinge eben nicht so gegangen wären, wie sie gegangen sind, so würde der Verlauf der Generalversammlung ein ganz anderer geworden sein; wir würden zu ganz anderen Dingen früher gekommen sein. Aber es ist schon ganz gut, wenn sich einmal unsere Mitglieder eine Vorstellung davon machen müssen, wie es eben geht, wenn man durchaus die Angelegenheiten der Gesellschaft zu den eigenen machen muss, und wie es immerhin möglich ist - wenn nicht Vorschub geleistet wird, die Sitten der äußeren Welt auch in unsere Kreise hineinzutragen, geradeso, wie man die Pseudo-Wissenschaft hineintragen kann. Sie wissen vielleicht: Wenn man in Parlamenten jede ordentliche Arbeit aufhalten will, so hat man dafür das System der «DringlichkeitsAnträge». Wenn man dieses System entsprechend handhabt, kann man alle anderen Arbeiten lahmlegen. - Es geht nicht anders: Da wir an einem bestimmten Punkte stehen geblieben sind, so muss ich Ihnen auch alles zur Kenntnis bringen, was während der Verhandlung eingelaufen ist. Würden wir mit den Dingen früher fertig geworden sein, so würden die Dinge zu spät gekommen sein.

Ich habe also, bevor ich wieder in die Tagesordnung eingehe, einige eingelaufene Briefe zur Verlesung zu bringen:

[Lücke in der Mütschrift]

Fräulein von Sivers: Ich möchte als Vertreter des Herrn Horst von Henning, der hier die angegriffene Partei bildet, einige Worte zu seiner Verteidigung sprechen. Denn aus den Briefen des Herrn von Henning geht ganz klar hervor, dass es sich nicht um Widersprüche handelt, sondern dass er, nachdem er vielleicht unter anderen Gedankensuggestionen eine Zeit lang gestanden hart, jetzt den Mut gefunden hat zu sagen: Vor ein paar Jahren dachte er anders als jetzt. - Also zunächst denkt er anders über das, was die Bedeutung der Sache betrifft. Aber jetzt wird auch klar, nachdem er gleich in der ersten Zeit dem Herrn Boldt einen Brief geschrieben hat - der in der Broschüre mitgeteilt ist, dass Herr Boldt mehr zu seinen Gunsten die Worte ausgelegt hat, als Herr von Henning beabsichtigte. Dasselbe geht auch aus dem Briefe des Herrn Deinhard hervor, der da sagt, dass es nur eine ganz flüchtig gemachte Bemerkung war, die, flüchtig gemacht, kaum eine Anerkennung enthielt. Dann geht aus den Briefen des Herrn von Henning weiter hervor, dass er darauf Wert legt, dass er unbedingt es verurteilt, nach dieser Richtung hin auch nur den leisesten Druck auf die Entschließung unseres großen Lehrers auszuüben.

Das will aber Herr Boldt, da wir uns nicht genügend für seine Sache interessiert haben. Herr von Henning wendet sich vor allem gegen den Zwang und sagt sodann, dass er die Bedeutung, die Herr Boldt seiner eigenen Schrift zumisst, ihr nie zugemessen hat.

Frau Wolfram: Ich möchte zuerst auf etwas aufmerksam machen, was sich aus dem eben vorgelesenen Briefe des Herrn Boldt dach ergibt. In dieser Generalversammlung hat ja niemand eine andere Meinung gehabt, wie durch das Handaufheben sichtbar wurde, als wir. Wie ist es nun möglich, dass Herr Boldt plötzlich weiß, dass es notwendig ist, wieder einen Brief zu schicken? Man möchte sagen: Durch welche Art hat Herr Boldt einen Kontakt gehabt mit dieser Generalversammlung? Da drängt sich doch als Frage auf: Er findet es für nötig noch etwas mehr zu tun als bisher -durch welchen Kontakt von hier bis nach München ist ihm dieser Impuls geworden? Sie werden daraus entnehmen, dass es vielleicht doch ganz gut sein könnte, wenn meinem Antrage zugestimmt würde, sodass man es von vornherein bei einem Antrage mit einer Gruppe, nicht mit einem einzelnen Individuum zu tun habe.

Auf das, was Herr Novak gesagt hat, möchte ich ein paar Worte erwidern. Es ist sicherlich nicht zu leugnen, dass wir in dieser Generalversammlung durch den Fall Boldt unendlich viel haben lernen können. Aber wir würden vielleicht auf eine andere Art auch haben lernen können, wenn Doktor Steiner nicht gezwungen gewesen wäre, gerade hierüber zu reden.

Dann möchte ich noch darauf hinweisen, dass es sich vor allem bei dem Antrage, den ich stellte, viel weniger darum handelte sachlich irgenderwas auszuschalten von Anträgen, die gemacht werden, sondern solche Anträge auszuschalten, die in einer durchaus unqualifizierbaren Weise an uns herantreten. Ich möchte betonen, dass es sich selbstverständlich nicht darum handeln soll, irgendein Problem als «unmöglich zur Antragstellung» von sich zu weisen. Wenn uns in einer würdigen, respektvollen, wohlanständigen Weise von Herrn Boldt der Antrag gestellt worden wäre: «Ich möchte gerne wissen, wie sich die Generalversammlung oder Herr Doktor Steiner zum Sexual-Problem stellt», so hätte ich mit Vergnügen diesen Antrag unterschrieben. Es kann jeder Antrag unterschrieben werden, wenn er in einer wohlanständigen, sachlichen Weise gestellt wird.

Noch einmal möchte ich bitten, nach Möglichkeit zu überlegen, wieviel wir trotz allem, was wir gelernt haben, an Zeit verloren haben durch Diskussionen, die nicht aus dem Problem selbst, sondern aus der ungehörigen Art. der Antragsstellung erwachsen sind, deren Unverschämtheiten ihresgleichen suchen.

Herr Dr. Steiner: Ich möchte bemerken, dass die Schreiben, die ich vorgelesen habe, ebenso gut zu dem Antrage Wolfram gehören, mit dem wir uns jetzt beschäftigen sollen. Sachlich möchte ich zu dem eben Gesagten bemerken, dass die Worte, die Frau Wolfram gesprochen hat, tief begründet sind: dass bei uns über alles gesprochen werden kann, wenn es im Geiste unserer Sache geschicht. Diese Worte sind nicht nur tief begründet, sondern Sie sollen auch das Exempel haben und, wenn es die Zeit gestattet, einen Vortrag hören von unserm Freunde Doktor Max Hermann gerade über dieses Problem. Sie werden daraus sehen, dass ein Mann, der sich wissenschaftlich damit beschäftigt hat, eine Vorstellung geben kann und hier sehr wohl zu Worte kommt. Sie werden aber auch den Unterschied bemerken zwischen dem, was Ihnen hier gesagt werden kann, und dem, was als Pseudo-Wissenschaft in unsere Kreise eindringen will.

Ich hätte selbstverständlich bezüglich dessen, was Frau Wolfram zuerst sagte, eine andere Bemerkung gemacht, wenn ich den Eindruck gehabt hätte, dass aus den Schreiben Herrn Boldts hervorgeht, dass er über den Gang der Verhandlungen unterrichtet worden ist. Ich habe aber nicht diese Meinung. Herr Boldt kommt schon freiwillig — und kann seine Angelegenheit schon für so wichtig halten, dass alles, was an Schreiben einläuft - ohne dass er die Verhandlungen der Generalversammlung kennt -, von seiner Persönlichkeit ernst genommen wird und der Generalversammlung eingeschickt wird. Es steht nicht in dem Briefe, dass er es von der Generalversammlung gehört hat. Er schickt es aus eigenen freien Stücken; und Sie könnten es erleben, dass er noch viel mehr schicken würde, wenn es nicht den Eindruck machen würde, dass es auf Indiskretion etwa hier sitzender Mitglieder beruhen würde. Sonst müsste es ganz anders geschäftsordnungsmäßig behandelt werden.

Frau Wolfram: Die Theosophische Gesellschaft Hauptquartier Adyar hat für gut befunden, just an den Tagen unserer Generalversammlung auch ihrerseits im Nebensaale Vorträge zu veranstalten. Da nun in den Pausen zwischen den Versammlungen die Mitglieder sich in den allen gemeinsamen Vorsaal ergehen, so ist es recht leicht möglich, dass aus ihren Unterhaltungen das Ergebnis der Verhandlungen ausgehorcht und Herrn Boldt übermittelt worden wäre.

Herr Dr. Steiner: Ein Schriftstück zum Antrage Wolfram liegt vor:

Modifikation des Antrages Wolfram:
Mehrere Mitglieder haben mich gebeten [Lücke in der Mitschrift]

Fräulein von Sivers: Es scheint immer noch nicht verstanden zu sein, dass nicht der Vorstand, der hier sitzt, gemeint ist, sondern der Vorstand irgendeiner Loge. Wir haben 107 Zweige, und es handelt sich um die Vorstände dieser 107 Zweige. Aus mehreren Aussprüchen habe ich bemerkt, dass das überhaupt noch nicht verstanden worden ist. Es handelt sich also um die Vorstände aller in Europa - und jetzt sogar über die ganze Erde herum - zerstreuten Zweige; an diese alle kann man sich wenden.

Herr Dr. Steiner: Ich würde am freudigsten begrüßen, wenn nicht wir - der Vorstand — darüber plädierten, sondern [er] es dem freien Entschlusse des Plenums überlassen könnte.

Herr Hamburger: Ich stimme nicht dem Antrage Wolfram bei, weil die Sache nach jener Richtung vertreten wird, die nicht dem entspricht, wie Herr Doktor Steiner uns führen will. Da es sich bei uns um geistige Angelegenheiten handelt, so sollten wir für unsere Angelegenheiten immer mehr und mehr [Lücke in der Mitschrift] und immer weniger Papier verschreiben. Es wird uns das aus unserer Lethargie rütteln.

Frau Wolfram: Ich möchte sachlich bemerken, dass, wenn wir genau hinschauen, der Antrag Ulrich viel rigoroser ist als mein eigener. Beim Antrage Ulrich sind Sie angewiesen auf den Vorstand der Arbeitsgruppe. Sie haben die denkbarste Freiheit, wenn Sie meinen Vorschlag annehmen, sich zu suchen, wen Sie wollen. - Selbstverständlich kann ich nur dem beistimmen, was Herr Hamburger gesagt hat, insofern er uns den Idealzustand der Anthroposophen, wie er sein sollte, hinstellt. Leider ist jedoch dies Ideal noch nicht realisiert! Und wir müssen rechnen, nicht mit dem gewünschten Idealanthroposophen, sondern mit der Anthroposophischen Gesellschaft, so, wie sie jetzt ist, die in sich Herrn Boldt und, wie er meint, 25 Prozent seiner Gesinnungsgenossen als Mitglieder birgt. Damit das nicht da sei, was Herr Hamburger meint, deshalb müssen wir energisch jetzt solche Verhältnisse schaffen, die einen «Fall Boldt Nummer II» unmöglich machen.

Herr Direktor Sellin: Da eben vom Vorstandstisch der Wunsch geäußert ist, dass aus dem Plenum Entschlüsse gefasst werden, so möchte ich vorschlagen, dass wir uns dem Antrage Wolfram durchaus anschließen, und möchte damit diesen Antrag zu meinem eigenen gemacht haben.

Herr Schuler: Als seinerzeit der «Bund» begründet wurde und dann die «Anthroposophische Gesellschaft», da ist das Ideal ausgesprochen worden, möglichst ohne Statuten auszukommen. Bei der Gründung der Anthroposophischen Gesellschaft sind dann einige Statuten aufgestellt worden. Beides muss als ein großer Fortschritt bezeichnet werden. Aber wir sollten nicht dazu übergehen im weiteren Punkte, Bestimmungen und Statuten aufzustellen; denn wir wissen ganz genau aus dem gewöhnlichen Leben heraus, dass - um mich etwas drastisch auszudrücken, um verstanden zu werden -, die Gesetze nur da sind, um umgangen zu werden. Je mehr Gesetze, Statuten und Paragrafen da sind, je mehr werden sie umgangen. Wer hat denn von uns gesagt, dass wir es nicht für selbstverständlich halten, dass der Vorstand berechtigt, ja sogar verpflichtet ist, alle Anträge zu prüfen und mit der ihm passend erscheinenden Auffassung vorzulegen? Wer kann denn vorbereitet sein von den Mitgliedern, die zur Generalversammlung kommen, sich so schnell zu besinnen, wenn etwas ihm vorgeschlagen wird? Oder wer wäre nicht dankbar, wenn der Vorstand, dem er vorher sein Vertrauen geschenkt hat, auf dieses oder jenes hinweisen würde? Ich halte es also im allgemeinen Sinne und im Sinne der Versammlung für richtig, dass dies der Vorstand von sich aus kann. Was sollten wir also noch beschließen, wenn wir darüber nachdenken, als dass wir sagen: «Das kann der Vorstand, das ist seine Pflicht! - So fassen wir die Sache auf.» So macht es jeder parlamentarische Vorstand, dass er die Anträge, die eingegangen sind, vorher durch beratet und mit seinem [Lücke in der Mitschrift] vorlegt. Dann kann die allgemeine Versammlung noch immer tun, was sie will. Wir sind zum Beispiel gestern so schnell über einen Antrag zur Tagesordnung hinweggegangen: Wir könnten vielleicht vielmehr Worte verlieren über die Art, wie Doktor Steiner entlastet werden könnte, als jetzt über den Antrag Wolfram weitergesprochen werden soll. Die Anträge sind ja nur dazu da, um missverstanden zu werden. Sie werden missverstanden, und wenn sie noch so gut gemeint sind. Und wenn jetzt ein Antrag oder eine Resolution auftritt, wo noch etwas vom Fall Boldt erwähnt ist, so sollte darüber auch zur Tagesordnung übergegangen werden. - Ich beantrage Übergang zur Tagesordnung!

Das Vertrauen haben wir selbstverständlich; das ist in unsere Herzen geschrieben — damit ich auch die Worte von Herrn von Rainer unterstütze. Was über die Resolution gesagt ist ... nun, wir müssen manchmal eine Resolution annehmen; aber die, die angenommen ist, sollte genügen, und alle weiteren sollten unter den Tisch fallen.

[Rudolf Steiner:] Bevor über den «Übergang zur Tagesordnung» gesprochen wird, ist als Redner noch vorgemerkt [Herr Kühne].

Herr Kühne: Wie schon gestern, möchte ich auf einige Schwierigkeiten hinweisen, die sich aus der Annahme des Antrages Wolfram ergeben würden. Drei bis vier Wochen vor der Generalversammlung müssten Anträge eingereicht werden. Spätere Anträge, die vielleicht auf der Generalversammlung als «dringliche» erkannt werden würden, könnten nicht zur Verhandlung kommen.

Der Vorstand, der kurz vor der Generalversammlung tagt, könnte von sich aus keine Anträge an die Generalversammlung stellen, weil sie nicht schon drei Wochen vorher bekannt waren. Auf der Generalversammlung selbst könnte jemand, der sich der Versammlung durchaus aufdrängen will, in der Diskussion zum Beispiel das vorbringen, von dem er sich vielleicht sagte, der Vorstand werde es nicht an die Generalversammlung herankommen lassen als Antrag, der in der Generalversammlung zu behandeln wäre. Zu den Anträgen, die auf der Generalversammlung behandelt würden, könnten keine Anträge gestellt werden. Anträge aus dem Plenum heraus an die Generalversammlung wären überhaupt unzulässig. So würde man also zu Schwierigkeiten der Geschäftsführung und Geschäftsordnung gelangen.

Herr Dr. Steiner: Ich muss etwas auseinandersetzen über die Geschäftsordnung. Es liegen jetzt zwei Anträge vor von Frau Wolfram und der Antrag «Übergang zur Tagesordnung» von Herrn Schuler. Wenn ein Antrag vorliegt, der rechtsgültig gestellt wird, wie der von Frau Wolfram, so kann man nicht über den Antrag zur Tagesordnung übergehen; über den muss weitergesprochen werden. Ich muss nun die Diskussion eröffnen über den Antrag auf Übergang zur Tagesordnung, das heißt also, dass jetzt in diesem Falle keine weiteren Redner eingezeichnet werden sollen. Ob das wünschenswert ist oder nicht, bitte ich sich zu überlegen, das heißt über einen Antrag abzustimmen, ohne sich darüber ganz klar zu sein; denn es liegt nicht nur der Antrag selbst vor, sondern auch noch eine Modifikation desselben. Wir werden dann über jeden einzelnen Antrag abstimmen müssen; andernfalls würde die Generalversammlung nicht richtig geleitet sein; sie wäre juristisch anfechtbar, und jeder könnte sie für ungültig erklären.

Herr Arenson: So sehr wir alle darauf bedacht sind die Verhandlungen nicht unnötig in die Länge zu ziehen, so meine ich doch, ist es ein zu wichtiger Punkt, als dass wir uns nicht darüber aussprechen sollten. Selbst wenn wir uns aussprechen, können wir Längen vermeiden; aber kurz abzubrechen, scheint mir nicht das Richtige zu sein. Es hängt zu viel für die Zukunft davon ab, in welcher Form Anträge eingebracht werden können, als dass wir uns verleiten lassen sollten, zu schnell vorzugehen.

Herr von Rainer: Es kann vielleicht etwas zur Klärung dieser Angelegenheit beitragen, wenn ich etwas erwähne. Ich hätte ja gern, wenn mehr Zeit vorhanden wäre, auch etwas gesprochen über die Begriffe des «römischen Rechtes» für unsere Zeit. Aber nur etwas davon möchte ich hier erwähnen, weil es aktuell ist.

Es ist bekannt, dass der «Codex Justinianus» die Zusammenfassung des römischen Rechtes ist. Was ist diese Zusammenfassung? Es ist die Zusammenfassung der Rechtsaussprüche, die auf dem Forum romanum seitens der Prätoren gefällt worden sind. Diese Rechtsaussprüche waren so zustande gekommen, dass es damals kein «geschriebenes» Recht noch gegeben hat; sondern die Rechtsprechung war — wie überhaupt in älteren Zeiten — so, dass Menschen, denen man eine besondere Urteilskraft zugemutet hat über Recht oder Unrecht, den betreffenden Fall in der einen oder andern Weise, je nach dem sie es als recht erachteten, entschieden haben. Keine allgemeinen Rechtsgrundsätze hat es noch gegeben. Nun sind diese Rechtsaussprüche, die auf dem Forum romanum gefällt worden sind, gesammelt worden — und Rechtsgrundsätze sind daraus gemacht worden, obwohl sie von vorn herein nur immer für den einzelnen Fall von den betreffenden Prätoren gesprochen worden sind. Daraus hat sich nachher — unter dem Kaiser Justinian —- der «Codex Justinianus» ergeben. Darauf beruht unsere ganze heutige Rechtsanschauung, die, wenn man sie beurteilen kann, immer mehr und mehr in Gesetzen besteht - und immer weniger die Möglichkeit bietet, den einzelnen Fall zu individualisieren. Ich möchte damit nur darauf hingedeutet haben, was die Wahrheit ist: dass es überhaupt nicht möglich ist, einen «Rechtsgrundsatz» auszusprechen, weil jeder einzelne Fall immer individuell behandelt werden müsste.

Was aber Frau Wolfram mit ihrem Antrage ausspricht, hat auch den Charakter, dass es einen «Grundsatz» aussprechen will, während jedes einzelne individuell behandelt werden muss. Bewiesen hat der Vorstand in dem Fall Boldt, dass er nicht von dem ihm durchaus zustehenden Rechte Gebrauch machte, einen Antrag unter den Tisch fallen zu lassen und ihn nicht vor die Generalversammlung zu bringen, sondern ihn selbst zu erledigen. Unsere Lage ist schon so, dass wir den Antrag gar nicht brauchen. Und es würde eine Fortsetzung dessen sein, was das römische Recht verbrochen hat in der Rechtsprechung, wenn wir wieder solche Grundsätze aufstellen würden. Es ist ja leichter für den Vorstand, wenn er sich darauf berufen kann, dass ihm die Generalversammlung das Recht gegeben hat, Anträge von sich aus zu behandeln; immerhin wird er sich aber doch individualisieren müssen.

Aber jetzt, wo «ein freies Wort an freie Theosophen» gerichtet ist, wird man dann sagen: «Sie haben zwar den Antrag unter Dach gebracht, aber sie sind schon daran, dass in Zukunft keine freien Boldte mehr zur Sprache kommen können.» — Damit stimme ich auch dem bei, dass wir nicht zur Tagesordnung übergehen sollten, weil die Sache geklärt werden muss. Aber andererseits möchte ich, dass das, was als eine Tatsache gelten kann, das römische Recht, jetzt als Beispiel berücksichtigt werde.

Herr Dr. Steiner: Es wird ja ganz gut sein, wenn wir uns recht gründlich über diese Dinge diesmal aussprechen. Ich muss gestehen, dass ich diesmal durch die Generalversammlung, die ja jetzt schon am Donnerstage steht, ein eigentümliches Gefühl bekommen habe: das Gefühl eines gewissen Leides über diejenigen Mitglieder, die hierhergekommen sind, um die Ergebnisse anthroposophischer Arbeit mitzumachen und mit diesen Ergebnissen nach Hause zu gehen. Wenn wir lauter solche Generalversammlungen haben sollten, wie diese ist, so würde das nur dazu beitragen, dass diese Generalversammlungen durch die Verhandlungen immer länger und länger werden: Diesmal ist es eine Woche, das nächste Mal werden es zwei Wochen sein, und wir werden ja dann nicht mehr dabei sein, aber nach 52 Jahren würden es 52 Wochen sein!

Es würde ja doch notwendig sein, dass Sie den Vorstand ermächtigen, das soll kein Antrag sein, sondern nur einen Usus betreffen, für die geschäftlichen Verhandlungen den ersten Tag oder anderthalb Tage festzusetzen, und dass die übrigen Tage den theosophischen Arbeiten gewidmet sein müssen. Sonst fürchte ich, werden wir bei den nächsten Generalversammlungen vor leeren Bänken sitzen; denn ich glaube nicht, dass viele Mitglieder, die zur Generalversammlung weite Reisen machen müssen, um dann hier solche Dinge zu hören, damit zufrieden sein werden.

Frau Wolfram: Ich möchte erinnern, da wir nun durch Herrn von Rainer zu einer Erörterung über Wahn und Wert der Gesetze angeregt worden sind, welchen Zweck Gesetze denn eigentlich hatten und haben? Sie sind immer Notstandskinder gewesen, der Mensch hat sich in ihnen eine Abwehr, eine Schranke gegen ihn Feindliches erbaut. Wir tun, wenn Sie meinen Antrag annehmen, ja gerade das, was Herr von Rainer wünscht: Wir schaffen dem «Individuum Anthroposophische Gesellschaft» sein ganz individuelles Gesetz, das es schützen soll.

Und nicht, weil es mir Vergnügen macht, ein Gesetz aus mir heraus zu entwickeln, habe ich meinen Antrag gestellt, sondern weil ich finde, es muss irgendwie jetzt etwas Konkretes getan werden, damit der jetzige Zustand aufhört. Ja, der Vorstand hat sich bereit erklärt, diese langen Erörterungen auf sich zu nehmen, damit dieser Fall als ein «typischer» abgehandelt werde. Nicht soll das vorbildlich sein für andere Generalversammlungen, und es handelt sich darum, ob wir aus alledem ein Resultat zichen wollen oder nicht?

Wenn Sie auf das hören, was Herr Schuler gesagt hat, so werden Sie selbst finden: Theoretisch gesteht Herr Schuler uns gern zu, dass wir das Recht haben, Anträge zu prüfen. Er sagt aber selbst darnach: Der Vorstand bringt das heraus - und wir reden dann darüber! Darum handelt es sich aber nicht, dass über einen Antrag noch geredet werde, den der Vorstand nach gewissenhafter Prüfung abgetan hat in seiner Sitzung.

Wir müssen uns also doch klar sein aus der Erkenntnis des Falles, den wir abgehandelt haben, dass es zu dem Gesetz kommen muss, wenn Sie es so nennen wollen. Eine Schranke muss sein, eben weil die Menschen nicht sind, wie sie sein sollten, sondern wie sie eben sind; dem müssen wir Rechnung tragen. Weil die Tatsachen so sind, müssen wir eine Art Schranke bauen, die später vielleicht heruntergerissen werden kann, wenn die Ideal-Gesellschaft sich verwirklicht haben wird. Diese Schranke zu bauen, ist jetzt wahrlich unsere Pflicht.

Herr Dr. Steiner: Was ist die Konsequenz einer solchen, vorhin vorgelesenen Korrespondenz zwischen Herrn Boldt und den hier Unterschriebenen, Pschorn, [Zormaier] und Petri? Ich will es ganz kurz fassen. In der Broschüre des Herrn Boldt steht, dass ich die große Sünde begangen habe, nicht so zu den Mitgliedern zu sprechen, wie er es für gut findet. Und diese genannten Mitglieder, Pschorn und so weiter, schreiben zustimmend an Herrn Boldt, dass sie damit einverstanden sind; sodass ich gezwungen werden sollte über das zu sprechen, was Herrn Boldt gefällt. Die Konsequenz würde sein, dass nicht ich die Themen bestimmen könnte, worüber ich zu sprechen habe, sondern die Mitglieder der Anthroposophischen Gesellschaft. Es ist das die Konsequenz, wenn es auch die Leute nicht bedenken.

Es ist das das Sündhafte, dass die Leute nicht bedenken, was die Konsequenzen ihrer Voraussetzungen sind! Es wird also für die Zukunft notwendig sein, dass man auf diese Dinge etwas genauer hinschaut und sich klar macht, welches die Konsequenzen solcher Dinge sind. Es können das alles ganz gutmeinende Menschen sein, wie ich es auch von Herrn Boldt sagte; aber es handelt sich darum, dass wir die Möglichkeit haben, unsere Anthroposophische Gesellschaft weiterzubringen!

Frau Wöbcken: Vor sieben Jahren wohnte ich der Generalversammlung bei und muss jetzt nach allem, was ich gehört habe, sagen, dass wir nach diesen sieben Jahren in Bezug auf die Erledigung der äußeren Angelegenheiten genau auf demselben Standpunkte stehen wie vor sieben Jahren. Ja, ich muss sogar sagen: auf einem noch schlimmeren Standpunkt! Aus diesem Grunde möchte ich doch die Mitglieder bitten, es denen zu überlassen, die eine wahre Einsicht in die Dinge haben, und stimme für den Antrag, den Fräulein von Sivers uns gemacht hat.

Fräulein von Sivers: Welcher Antrag? Ich möchte es nicht als eine Sache des Vorstandes betrachten, sondern als eine Sache des Plenums; es sollte sich die Generalversammlung darüber aussprechen und alle die, die aus weiten Ländern hier herreisen, ob sie damit einverstanden sind, oder ob wir einmal etwas eigenmächtig handeln können.

Herr Lévy: Da ich eben zu denen gehöre, die aus weiten Ländern hergereist sind, so möchte ich aus praktischen Gründen etwas sagen. Was Herr Schuler gesagt hat und andere, ist ja durchaus zu verteidigen. Aber es handelt sich ja nicht darum etwas «Richtiges» zu sagen; denn von einem richtigen, theoretischen Standpunkte aus kann man ebenso dann wieder den Antrag Wolfram verteidigen. Ich will nur die praktische Seite beleuchten, weil wir über ein Jahr wieder zusammenkommen und daraus etwas gelernt haben wollen. Der Antrag Wolfram sagt: Der Vorstand soll drei bis vier Wochen vor der Generalversammlung unterrichtet sein von dem, was auf der Generalversammlung an Anträgen gestellt werden soll. Man kann nur sagen, dass es für den Fall Boldt sehr heilsam gewesen wäre, wenn das geschehen wäre; denn man hat an die Mitglieder die Anforderung gestellt ein Buch und eine Broschüre durchzustudieren, um sich eine Ansicht darüber zu verschaffen. Hier liegt also schon, wenn man sich auf die praktische Seite verlegt, eine Notwendigkeit vor, etwas zu tun. Wenn man weiter in Betracht zieht, dass ein Antrag mindestens sieben Personen für sich haben soll, so kann man nur sagen: Wenn ein Mitglied unter der ganzen Gesellschaft keine sieben Freunde hat, die die Sache unterstützen, die es vortragen will, so wird es nicht ganz ernst mit der Sache stehen. Diese sieben Personen können ja in anderen Ländern sein. Dann kommt aber eine geklärte Sache heraus, die vorgetragen werden kann. Wir sind schon jetzt in der Vorstandssitzung sieben Stunden zusammen gewesen. Es soll also jeder kommen können und der Generalversammlung etwas vortragen, was auch Sinn hat. Und dann müssen auch die Anträge an die Generalversammlung so herankommen, dass sie genügend Material enthalten, und dass nicht bloß Anträge einlaufen, die rubriziert werden, ohne dass man sich etwas dabei denkt. Solche Bestimmungen hat man schon überall eingeführt, wo es Versammlungen gibt.

So, weiß ich, sind zum Beispiel im Komitee der französischen [Lücke in der Mitschrift] ebenfalls solche Anordnungen -und noch viel schlimmere als sie Frau Wolfram vorgeschlagen hat.

Herr Schuler zieht seinen Antrag zurück und stellt dafür folgenden Antrag:

Die Generalversammlung möge bestimmen, dass es dem Vorstande überlassen bleibt, die eingegangenen Anträge mit entsprechenden Begründun gen der Generalversammlung vorzulegen oder nicht vorzulegen. Weiter bestimmt der Vorstand im Voraus die Dauer der Generalversammlung.

Herr Lévy: Das wäre eine Beeinträchtigung der Rechte des Plenums. Es müsste auf jeden Fall so sein, dass man sieht, was in den Anträgen enthalten ist. Es wäre aber nicht richtig, wenn das Plenum nicht sicht, was alles für Anträge einlaufen.

Herr Dr. Steiner: Da der Antrag Schuler der weitergehende ist, so ist es notwendig, darüber zu sprechen;

Frau Wolfram: Ich möchte gerne wissen, wie es sich Herr Schuler praktisch denkt, wenn wir beschließen würden ein bis zwei Tage für Verhandlungen festzusetzen? Nehmen wir an, es liegen zehn oder zwanzig Anträge vor; alle Anträge können nicht behandelt werden. Es müssen also dann, wenn wir nur eine beschränkte Zeit haben, so und so viele Anträge unter den Tisch fallen, es müsste nach dem Glockenschlage abgehandelt werden, für jeden Antrag so und so viel Minuten. Wie denkt man sich das praktisch ausführbar?

Herr Dr. Steiner: Wenn die Zeit für die geschäftlichen Verhandlungen festgesetzt würde zum Beispiel auf anderthalb Tage, so würde nach anderthalb Tagen die Generalversammlung strikte abgebrochen werden, und die nicht erledigten Anträge würden dann «vertagt auf die nächste Generalversammlung». Dadurch würde man dazu kommen, dass man bei der nächsten Generalversammlung nur zu Verhandlungen kommen könnte über Punkte aus der vorjährigen Generalversammlung, auf der dann folgenden nur Sachen vom vorvorigen Jahre und so weiter, wie es das alte Reichskammergericht in Wetzlar gemacht hat - wozu sich dann die Formel geprägt hat: «Es erben sich Gesetz’ und Rechte wie eine ew’ge Krankheit fort.» Herr Hubo beantragt Schluss der Debatte über den Antrag Schuler. Der Schluss der Debatte wird angenommen.

Herr Dr. Steiner: Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag Schuler. Ich mache darauf aufmerksam, dass der erste Teil dieses Antrages den Antrag Wolfram ausschließen würde, nicht das, was weiter beantragt ist, über die Dauer der Generalversammlung zu bestimmen.

Herr von Rainer: Bei dieser Gelegenheit möchte ich bitten, dass sich der Vorstand der Stimmen enthalte.

Herr Dr. Steiner: Man kann nicht einen Beschluss darüber fassen, dass eine Anzahl von Mitgliedern, die die Vorstandsmitglieder auch sind, darüber mitstimmen soll oder nicht.

Der Antrag Schuler wird abgelehnt.

Herr Dr. Steiner: Wir kommen zur weiteren Verhandlung über den Antrag Wolfram, und ich würde Frau Wolfram zunächst bitten, den genauen Wortlaut ihres Antrages festzustellen.

Frau Wolfram: Der Antrag lauter:

Die Generalversammlung möge beschließen, dass jeder Antrag vonseiten eines Mitgliedes an die Generalversammlung mindestens drei Wochen vor der Generalversammlung an den Vorstand der Anthroposophischen Gesellschaft eingereicht werde, und dass jeder Antragsteller seinen Antrag unterstützt haben muss von sieben Mitgliedern der Gesellschaft und von drei Mitgliedern, die in irgendeinem Vorstand einer Arbeitsgruppe oder in dem weiteren Vorstand der Anthroposophischen Gesellschaft sind.

Frau von Ulrich wünscht die Abänderung, dass nur ein Vorstandsmitglied irgendeiner Gruppe den Antrag unterstützen müsse und keine besonderen Mitglieder, und dass weiter ein Antrag nur zehn bis zwölf Tage nach Ankündigung der Generalversammlung eingereicht werden müsse.

Herr Hubo: Es scheint mir, dass jetzt von «zwölf Standpunkten» aus die Sache genügend beleuchtet ist und beantrage Schluss der Debatte.

[Rudolf Steiner:] Zum Wort gemeldet ist noch [Herr Selling]:

Herr Selling: Wir haben hier zwei Standpunkte vor uns. Der eine sieht von der Formseite aus das die Gesellschaft gefährdende Lebendige und will es eindämmen. Dem andern ist das Leben wichtiger; er ist gegen die Einschränkung. Dadurch, dass beide Standpunkte vorhanden sind, haben sie Daseinsberechtigung, und haben sie uns beide etwas zu sagen. Wenn wir genauer zusehen, lassen sich beide ganz gut miteinander vereinigen. Vom praktischen Standpunkte wäre es eine Dummheit, wenn man die jetzt gemachte Erfahrung nicht für künftig nutzbar machen wollte: dass durch zu spätes Bekanntwerden der Boldt’schen Broschüre Doktor Steiner — wie er es sonst getan hätte — sein Vortragsthema nicht mehr entsprechend ändern konnte. Dem kann für künftige Fälle vorgebeugt werden, indem wir den vorliegenden Antrag Wolfram annehmen, der gewissermaßen das letzte, rechtzeitig einschaltende Sicherheitsventil darstellt. Viel wichtiger ist aber, dass wir schon vorher - und zwar während des ganzen Jahres - die Augen offen halten und ständig aufpassen, damit wir gleich wissen: Aha, hier kommt so ein kleiner Boldt, der fängt an zu wackeln! (Allgemeine Heiterkeit.) Wir müssen schon äußerlich konservativ, das heißt konservierend sein, gleichzeitig aber innerlich recht liberal, das heißt mit Achtung - nicht Missachtung - auf das in den Seelen keimende Leben hinhorchen. Dann wird uns solch überschäumendes Leben nichts anhaben, sondern nur als notwendiger Widerstand für unsere Entwicklung dienen und selbst in richtige Bahnen wieder zurückgeleitet werden. Boldt hat eben, wie es so oft geschieht, die «Prüfung» mit der «Mission» verwechselt.

Der Antrag auf Schluss der Debatte wird angenommen.

Es wird zur Abstimmung geschritten über den Antrag Ulrich, da er der weitergehende ist:

Die Generalversammlung möge beschließen, dass jeder Antrag an die Generalversammlung mindestens zehn bis zwölf Tage nach Ankündigung der Generalversammlung an die Mitglieder dem Vorstande eingereicht werde, und dass jeder Antragsteller unter seinem Antrag die Unterschrift irgendeines Vorstandsmitgliedes habe.

Dieser Antrag wird abgelehnt.

Der Antrag Wolfram wird in der letzten Formulierung angenommen.

Darauf wird die Verhandlung über die weiteren Punkte bis auf vier Uhr nachmittags verschoben.

Fortsetzung

Um 1/4 5 Uhr wird die Verhandlung, die gegen zwölf Uhr abgebrochen wurde, fortgesetzt.

Herr Bauer: Die zuletzt eingebrachte «Resolution» ist zurückgezogen worden. Dafür wird eine dritte Fassung verlesen werden:

Die zwischen dem 18. und 24. Januar 1914 in Berlin tagende Generalversammlung der Anthroposophischen Gesellschaft bekundet hiermit, dass sie mit den Irrwegen, auf die Herrn Boldts Denken geraten ist, das tiefste Mitleid hat. Sie erblickt in ihm das Opfer gewisser Gedankensuggestionen und pseudowissenschaftlicher Einflüsse unserer Zeit. Demgegenüber betrachtet siesich als eine Vereinigung von Menschen, die derartige Einflüsse bewusst und entschlossen ablehnen.

Die Beratung über diese Resolution beginnt. Herr Dr. Unger übernimmt während der Dauer derselben das Präsidium.

Herr Lévy: Mit Rücksicht auf den Geist der Resolution, der sich auf Doktor Steiner bezieht, möchte ich die Freunde bitten, dass wir unsere Stellungnahme zu derselben statt durch Handaufheben durch Aufstehen oder Sitzenbleiben ausdrücken.

Frau von Ulrich spricht sich ebenfalls dafür aus.

Der Vorschlag von Herrn Lévy wird angenommen.

Herr Baron Walleen: Es fällt mir ein wenig schwer, über diese Sache zu sprechen, denn es ist kein Zweifel, dass der Inhalt der Resolution unsere intimsten Gefühle ausdrückt. Aber ich frage mich doch, ob es notwendig ist, immer unser Vertrauen in Herrn Doktor Steiner so bei jeder Gelegenheit hervorzuheben? Die Sache, die sich mit Herrn Boldt zugetragen hat, ist nicht von einer so überwältigenden Größe. Dass wir zu den betreffenden Persönlichkeiten innerhalb unserer Gesellschaft Vertrauen haben, ist selbstverständlich. Ich finde: Zu viel reden, ist nicht gut. Ich will nur erinnern an ein gesundes Wort, dass Herr Bauer ausgesprochen hat, als der «Bund» gegründet wurde; da hieß es:

«Wer will mit?»! Viele hatten das Vertrauen, und das ist wohl seitdem nur stärker geworden. Und ich finde: So lange es stumm ist, wirkt es stärker in der Welt als bei allem schönen Reden. Die Resolution ist sehr schön; aber ich möchte es anheimstellen, ob es nicht besser wäre, nicht dazu zu sprechen.

Herr Bauer: Bei der Resolution, die gestern vorgeschlagen war, enthielt der Schlusssatz so etwas wie eine Vertrauenskundgebung. Es war das der Nachklang der ersten Fassung. Der Gedanke war der, dass dieses Vertrauen unsererseits in den Kreisen zum Bewusstsein kommen soll, wohin die Resolution dringen wird ohne unser Zutun - nämlich nach außen. Schließlich musste man sich aber bei längerem Überlegen sagen, dass dies gerade umgekehrt wirken wird. Dass es innerhalb unserer Reihen nicht nötig sein wird, ein Vertrauen zu erklären, ist gewiss. Aber gar keine Erklärung abzugeben, dürfte nicht richtig sein. Einmal, weil wir bereits eine Erklärung abgegeben haben, und dann wegen der Drohungen, Beleidigungen und so weiter, was in der Broschüre über Herrn Doktor Steiner gesagt ist. Wenn man dieses Niederziehende, was da sieht von der Maskenannahme, dem Recht oder der Pflicht zur Verstellung und so weiter unwidersprochen ließe, dann würde uns das noch so und so oft vorgehalten werden, und es würde gesagt werden: «Es ist also dies wohl schon richtig.» Wenn aber eine fertige Erklärung darüber vorliegt, so ist das eine fertige Antwort für alle die, welche uns die Geschichte von der Maskenhaftigkeit unseres großen Erziehers vorwerfen wollen.

Herr Arenson: Wenn wir überhaupt eine Resolution fassen, dann wäre es doch nicht in Ordnung, wenn wir einen Punkt unberücksichtigt ließen — und gerade denjenigen Punkt, der sich an Herrn Doktor Steiner wendet. Wir haben auf die anderen Sachen doch geantwortet! Also müssen wir doch-angesichts dieser Behauptungen von Boldt - noch einmal klar unsere Richtung kennzeichnen, damit nicht drei Viertel beantwortet werden und ein Viertel einfach unerwidert bleibt. Die Form, in welcher jetzt die Erwiderung dargestellt wird, scheint mir außerordentlich günstig zu sein, weil sie ja doch die Unabhängigkeit von der Autorität betont. Deshalb sollten wir klar die Richtung hinstellen, in welcher wir marschieren. Das ist nicht nur gut, sondern notwendig - und darf nicht fehlen bei einer Resolution, die wir überhaupt gegen diesen Boldt’schen Antrag fassen.

Herr Baron Walleen: Herr Bauer hat gesagt, diese Resolution sollte nach außen wirken. Dann müsste sie veröffentlicht werden; denn die «Mitteilungen» werden nicht für die Außenwelt geschrieben. Dann aber finde ich, dass in der Resolution, die Doktor Steiner einreichte, alles gesagt ist, was gesagt werden konnte. Ich kann nicht umhin, dass diese jetzige Resolution in gewisser Beziehung überflüssig ist. Eine andere Sache wäre es, wenn die «Mitteilungen» wirklich für die Außenwelt geschrieben würden. Sie sind doch aber nur für uns, und wir können doch nicht darauf hin spekulieren, dass sie unrechtmäßigerweise irgendwo hinkommen.

Fräulein von Sivers: Ich möchte nur sagen, dass es eine Tatsache ist, dass die Broschüren gelesen werden. Dann aber ist es vor allen Dingen notwendig, dass sich die Mitglieder geltend machen, die nicht 75 Prozent Schafe sind, und dass sie auch klar ausdrücken, dass sie sich ihrer eigenen Urteilsfähigkeit bewusst sind und nicht als Schafe mitlaufen.

Herr von Rainer: Obwohl ich schon früher gesagt habe, wie sehr ich gegen Resolutionen bin, so muss ich doch sagen, dass ich in der jetzigen Situation nicht dagegen bin. Was uns zu dieser Resolution jetzt veranlasst, ist dasjenige, was in der Broschüre «Theosophie oder Antisophie?» steht. Ein anderer Angriff gegen Doktor Steiner ist ja in dieser Generalversammlung nicht vorgebracht worden. Und die Resolution ist eine Ablehnung dieser Broschüre. Es handelt sich also eigentlich nur um die Broschüre des Herrn Ernst Boldt und um gar nichts anderes. Und wenn man das, was in der Broschüre steht, ablehnt, so hat man eigentlich alles getan, was man mit der Broschüre machen kann. Wenn sich die Resolution als die zeigen wird, welche die Mehrheit annehmen wird, so möchte ich sagen, dass betont würde, was besonders den Angriff Boldt ausmacht: dass Doktor Steiner Masken und Gebärden annehme. Dagegen müssen wir uns verwahren!

Herr Selling: Es scheint doch notwendig, dass wir zeigen, dass wir zu Ende denken können. Wenn wir angefangen haben zu formulieren, müssen wir auch diesen Punkt in die Form bringen; sonst bildet er das Tor für feindliche Attacken, die nicht bloß von draußen kommen, sondern auch von innerhalb der Gesellschaft. Luzifer und Ahriman sind auch drinnen und jeden Augenblick bereit, wieder einzufallen.

Herr Levy: Wenn wir eine Resolution hier fassen, so ist es gewiss im Gedanken an die abwesenden Mitglieder. Denen können wir die Art und Weise, wie sich für uns der erste Teil der Resolution ergeben hat, nur begreiflich machen, dass wir den zweiten Teil hinzufügen: Nicht nur, dass wir entschlossen und bewusst die Broschüre ablehnen, sondern auch aus eigenem Urteil und in Unabhängigkeit von Doktor Steiner. Das müssen wir denen, die nicht anwesend sind, auch sagen; sonst könnten sie zu einer ganz falschen Ansicht kommen. Und schließlich müssen diese doch auch die Sache nach außen vertreten.

Herr Hubo: Ich will zunächst auf eines hinweisen. Es ist doch hier nur ein kleiner Teil der ganzen Mitgliederzahl der Anthroposophischen Gesellschaft versammelt, und gerade diese Resolution würde ihrerseits das Gesamtergebnis unserer Stellung in kurzen paradigmatischen Sätzen zusammenfassen gegenüber solchem Falle und der ganzen wesentlichen Frage, die dem zugrunde liegt. Und zweitens ist es notwendig, dass die hier nicht anwesende größere Mitgliederzahl dies schwarz auf weiß zu lesen bekommt, damit das, was in der Resolution ausgesprochen ist, immer wieder vertieft wird, diese Urteilsfähigkeit, die bei manchen noch nicht gar so weit entwickelt sein kann.

Herr Dr. Noll: Es scheint doch möglich zu sein, dass wir positiv zu Herrn Boldt Stellung nehmen, besonders mit Rücksicht darauf, dass die Boldt’sche Broschüre weitergelesen wird und auch in andere Hände kommen kann. Das könnte so geschehen, dass wir nach allem, was wir jetzt eingesehen haben, Herrn Boldt bitten, dass er seine Broschüre zurückzieht. Damit drücken wir vielleicht am stärksten das aus, dass wir nicht mit seinen Auseinandersetzungen einverstanden sein können; sodass vielleicht die Resolution dahin abgefasst werden kann, dass die Bitte ausgesprochen wird an Herrn Boldt, seine Broschüre zurückzuziehen.

Herr Dr. Unger: Es geht wohl nicht an, dass wir innerhalb einer «Resolution» eine «Bitte» an eine Persönlichkeit ausdrücken. Das müsste hinterher als ein besonderer Antrag behandelt werden.

Frau Dr. Grosheintz: Als Herr Doktor Steiner uns die Unrechte von Herrn Boldt auseinandersetzte, hat er sie in vier Punkte geteilt: Unrecht gegen den Vorstand der Münchener Loge, Unrecht gegen Herrn Direktor Sellin, Unrecht gegen den Philosophisch Theosophischen Verlag und das Unrecht gegen sich selbst war der vierte Punkt. Wir waren auch darin einig, dass Herr Boldt in seiner Broschüre wirklich nicht hätte schreiben sollen, was er geschrieben hat. Bis jetzt haben wir nur unterstützt

die ersten drei Punkte und haben ausgedrückt, dass wir die Unrechte erkannt haben. Dass in dem Antrage von Herrn Doktor Steiner nichts über den vierten Punkt stehen konnte, können wir auch sehr klar einsehen, warum es nicht ist. Und ich begreife nicht, warum Herr Baron Walleen den Antrag von Herrn Doktor Steiner als vollkommen ausreichend betrachtet. Herr Doktor Steiner konnte in den Antrag nicht einschließen, was über das Unrecht gegen ihn selbst gesagt werden sollte. Das sollte aus dem Plenum kommen! Und ich glaube, dass es in der Resolution, die jetzt vorliegt, sehr schön ausgedrückt ist. Ich möchte daher den Antrag stellen, dass wir einfach nun über diesen «vierten Punkt» abstimmen wollen und die Debatte schließen.

Fräulein von Sivers: In Bezug auf das, was die Vorredner gesagt haben, möchte ich mich dem anschließen, was von den Herren Selling, Hubo und Lévy gesagt worden ist. Herrn von Rainer gegenüber möchte ich sagen, dass alle Antwort auf den Vorwurf der «Maskenhaftigkeit» in der Resolution schon implizite darin liegt; aber vielleicht kann noch etwas geändert werden, und es kann dann unter Hinzufügung eines Wortes die Resolution noch einmal vorgelesen werden. Dann wird sich zeigen, dass die Dinge, die gewünscht werden, schon darin sind. - Was den Vorschlag von Herrn Doktor Noll betrifft, so möchte ich sagen, dass wir doch keine «Bitten» an Herrn Boldt zu stellen haben! Die Bekanntschaft darüber - selbst wenn die Resolution in den «Mitteilungen» gedruckt wird -, wo gesagt wird, dass wir zu unserer eigenen Urteilsfähigkeit Vertrauen haben, kann ja in der Welt verbreitet werden. Wir brauchen uns ja auch nicht mit der Erklärung dessen, was bloß eine Tatsache ist, zu verstecken, wo es von draußen Angriffe hagelt!

Die «Resolution» kommt mit einer Abänderung in der folgenden Form noch einmal zur Verlesung:

Resolution Die zwischen dem 18. und 24. Januar 1914 in Berlin tagende Generalversammlung der Anthroposophischen Gesellschaft bekundet hiermit, dass sie tiefstes Mitleid hat mit Herrn Boldt, der hinsichtlich seines Denkens auf Irrwege geraten ist. Sie erblickt in ihm das Opfer gewisser Gedankensuggestionen und pseudowissenschaftlicher Einflüsse unserer Zeit. Demgegenüber betrachtet sie sich als eine Vereinigung von Menschen, die derartige Einflüsse bewusst und entschlossen ablehnen. Ihre größte Verpflichtung Herrn Dr. Steiner gegenüber entspringt der Tatsache, dass er ihr den Sinn für Freiheit und Wahrheit auf dem Gebiete wissenschaftlichen, sittlichen und geistigen Forschens und Strebens erschlossen hat. Sie stellt sich zu Herrn Dr. Steiner aus eigener Urteilsfähigkeit und prüfendem Wahrheitssinne in Anerkennung der umfassenden kulturellen Bedeutung des von ihm dargebotenen Wissensund Weisheitsschatzes. Indem sie ihre Unabhängigkeit von seiner Autorität gebührend hervorhebt, glaubt sie am besten in seinem Sinne zu handeln.

Herr Dr. Grosheintz: Wir stehen jetzt auf dem Standpunkte, wo es zu entscheiden ist, ob wir überhaupt eine Erklärung abgeben wollen oder keine. Es scheint mir, nachdem wir so lange über diese Sache gesprochen haben, dass wir auch das Ergebnis ziehen könnten. Und ein «Ergebnis», ein vollständiges Ergebnis würde meiner Ansicht nach vorliegen, wenn wir diese Erklärung annehmen würden. Es ist diese Erklärung gewissermaßen eine Gegenerklärung. Bedenken Sie: dass eine andere Erklärung von einem Mitgliede der Anthroposophischen Gesellschaft gegeben worden ist, dass Herr Doktor Steiner mit gewissen «Gebärden» uns gegenübertrete, und dass dieses Mitglied behauptet, es habe 25 Prozent der Mitglieder der Anthroposophischen Gesellschaft hinter sich! Vier oder fünf von den 3700 haben sich glücklich gefunden, um seine Sache zu unterstützen. Das wird man nachher «rühmend» der Außenwelt verkünden, dass aus unseren Kreisen «Einer» aufgestanden ist, der das behauptet hat, was so viele andere, die draußen stehen, auch behaupten! Und Herr Boldt ist einen Schritt weitergegangen: Er hat in der «Vorbemerkung» seiner Broschüre damit gedroht, dass es von der Aufnahme seiner Schrift in der Generalversammlung abhängen werde, ob sie später in ein größeres Werk hineingezogen werde, wovon durch diese Bekanntgabe vorläufig abgesehen worden ist.

Ich meine: Auf diese Antwort dürften wir auch eine Antwort geben und dazu Stellung nehmen. Es scheint mir nicht recht begreiflich, warum wir diese Erklärung, die ja so deutlich zum Ausdruck gibt, was bei uns allen lebt, jetzt nicht wagen sollten und damit das Fazit von alledem ziehen, was bis jetzt besprochen worden ist.

Herr Dr. Unger: Gestatten Sie mir darauf aufmerksam zu machen, dass der Antrag auf Schluss der Debatte gestellt ist!

Herr von Rainer: Diesen Antrag mit einem Antrag auf Schluss der Debatte zur Abstimmung zu bringen, halte ich wirklich nicht für angemessen. Da müssten doch alle die, die sich als Redner eingezeichnet haben, zum Worte kommen. Ich bin gegen den Antrag auf Schluss der Debatte.

Herr Bauer: Ich möchte, bevor wir abstimmen, noch sagen: Ohne Zweifel müssen wir etwas erklären. Es würde den Leuten, die ähnlich wie Herr Boldt denken, eine Erklärung, die Herr Doktor Steiner während der Verhandlung gegeben hat, gar nichts besagen. Sie würden sagen: Da ist erauch aufgrund seiner «Erzichertätigkeit» einmal genötigt gewesen, dass er keine Gebärde annahm!

Wir werden jedenfalls von Herrn Boldt zu denen gerechnet werden, die sich zu keinen «Erzichern» zählen können. Wir werden bloß auf unsere Logik und auf unsern Wahrheitssinn angewiesen sein. Und da wollen wir aus unserm Wahrheitssinn und aus unserer Logik heraus und im Hinblick auf unsern Leitsatz «Die Weisheit ist nur in der Wahrheit» die Ansicht zurück weisen, als könnte irgendwie aus erzicherischen Maßnahmen heraus die Wahrheit nicht hochgehalten werden. Es genügt nicht, was schon getan ist. Wir müssen es tun! Es ist eigentlich niemand, der nicht mit dem Inhalt der Resolution übereinstimmt. Warum denn zögern, sie anzunehmen?

Herr Toepel bemängelt, dass die Resolution nicht konkret an den Fall Boldt angeschlossen ist in Bezug auf die Punkte, welche die Persönlichkeit Doktor Steiners betreffen. Man müsste aufgrund der Broschüre das Buch «Sexual-Probleme» ablehnen. Das wäre eine sachliche Ablehnung der «Autorität». Da der Vorwurf der Unwahrhaftigkeit von Herrn Boldt gemacht wird, müsste man in der Resolution auf die Persönlichkeit Doktor Steiners eingehen, der imstande wäre, uns so zu erziehen, dass wir die pseudowissenschaftlichen Umtriebe durchschauen. Dies sollte als neue Resolution vorgelegt werden, wozu er gern bereit wäre.

Herr Dr. Unger: Es ist noch immer Schluss der Debatte zur Diskussion gestellt! Innerhalb dieses Antrages sind keine neuen Anträge zuzulassen.

Herr Lévy weist die Einwürfe des Herrn Toepel zurück, weil diese Art zu resultieren in Abhängigkeit bringen würde. Erstens von der Broschüre des Herrn Boldt, zweitens von der Art und Weise, wie Doktor Steiner seine erste Resolution eingebracht hat. Es ist immer besser, dass wir uns auf uns selbst besinnen. Wenn wir auf alle Einzelheiten eingingen, wie wir sonst bekämpft werden, kämen wir zu keiner positiven Arbeit. Herr Walther tritt für den Antrag auf Schluss der Debatte ein. Der Antrag auf Schluss der Debatte wird angenommen.

Herr Dr. Unger: Die Debatte über den Inhalt der Resolution ist geschlossen. Es kommt zur Abstimmung über die Resolution selbst. Es ist aber noch ein «Zusatz-Antrag» eingereicht. Da über einen Zusatzantrag nicht abgesondert abgestimmt werden kann, so möchte ich denselben vorher zur Abstimmung bringen.

Herr von Rainer: Ich möchte den Zusatzantrag so formulieren, dass man an geeigneter Stelle der Resolution einfügen könnte: «Die Generalversammlung ist der Überzeugung allen äußeren und inneren Angriffen gegenüber, dass Herr Doktor Steiner treu dem Mahnspruche: «Die Weisheit liegt nur in der Wahrheit!» vorgeht.»

Herr Hubo: Ich meine, dass es nicht unseren Gefühlen entspricht, dass wir dieses, was Herr von Rainer gesagt hat, in Worte fassen sollten.

Frau von Ulrich: Der Zusatzantrag ist unnütz, weil das Wort «Wahrheit», das von Fräulein von Sivers zugefügt ist, vollständig dasselbe enthält - nur kürzer.

Der «Zusatzantrag» wird abgelehnt.

Herr Dr. Unger: Es kommt die Resolution selbst zur Abstimmung. Dazu liegt der Beschluss vor, dass die Abstimmung erfolgen möge durch Erheben von den Sitzen. Ich habe daher zu bitten, dass alle die, welche mit der Annahme der Resolution einverstanden sind, sich erheben!

Die Versammlung erhebt sich.

Herr Dr. Unger: Ich erkläre die Resolution in dem Wortlaute, der vorgelesen würde, als einstimmig von der Generalversammlung angenommen!

Herr Dr. Steiner (nachdem er wieder das Präsidium übernommen hat): Es hat auf mich nicht den Eindruck gemacht, dass in dieser Resolution irgendwie ein Vertrauensvotum gegen mich liegt, sondern dass zum Ausdruck gekommen ist, was eine Art Resümee desjenigen war, um was ich eigentlich in dieser Verhandlung mich bemüht habe: klarzumachen, um was es sich dabei handelt.

Wir hätten über die ganze Angelegenheit schweigen können, wenn nun nicht wirklich die «75 Prozent» notwendigerweise sich selbst ein Vertrauensvotum ausgeteilt hätten. Mag dieses mehr oder weniger eine Selbstverständlichkeit sein - ebenso «mehr oder wenig», wie es mir eine Notwendigkeit schien, ein besonderes Vertrauensvotum innerhalb der Gesellschaft auszudrücken -, so scheint es mir doch sehr wichtig zu sein. Und das lassen Sie mich betonen, dass ein solches Schriftstück, in dem unsere lieben Freunde erklären, dass sie ihr eigenes Urteil haben wollen, einmal vorliegt. Der Einwand, der dahingehend gemacht worden ist, dass diese Erklärung nur in unsern «Mitteilungen» stünde und daher nach außen hin nicht erfahren werden könnte, scheint mir unverständlich zu sein. Denn niemandem ist verwehrt dasjenige, was er in den «Mitteilungen» an unseren Standpunkten und Anschauungen finder, in der größtbreitesten Öffentlichkeit zu gebrauchen. Es ist doch etwas anderes als etwa bei Herrn Casimir Zawadzki, und nicht so, als genierten wir uns das, was in den «Mitteilungen» vorliegt, zur Verteidigung unserer Standpunkte in der allerbreitesten Öffentlichkeit zu gebrauchen. Ich erinnere Sie nur, dass es in wiederholten Fällen zur Verteidigung unserer Sachen, die hier besprochen worden sind, in der breitesten Öffentlichkeit gebraucht worden ist. Und es wird sogar sehr schön sein, wenn unsere Mitglieder gegenüber gewissen fortwährenden Angriffen sagen: «Diese Resolution haben wir damals gefasst!» - Ich weiß nicht, warum sie nicht jedem unter die Nase gerieben werden könnte, wenn wieder von Abhängigkeit und Autoritätsglauben gesprochen werden sollte! Ganz [un]abhängig von dem, was sich in der Resolution auf mich selber bezieht, möchte ich dies tatsächlich berichtigen; und ich glaube, dass in dieser Resolution wahrhaftig nicht der Tenor liegt in dem Vertrauensvotum zu mir, und ich werde deshalb auch keine Veranlassung haben, für diese Resolution so zu danken, als ob es ein Vertrauensvotum für mich wäre. Aber es ist eine Zusammenfassung darüber, weshalb wir überhaupt gesprochen haben — eine Kundgebung. Wäre sie nicht dagewesen, so wüsste ich nicht, womit wir uns bemüht haben.

Da unsere Zeit für die geschäftlichen Verhandlungen um ist, müssen wir die Fortsetzung auf morgen zehn Uhr verlegen. Ich hatte allerdings vorausgesetzt, dass wir das, was wir jetzt abgehandelt haben, in drei Minuten erledigen würden - statt in fünfviertel Stunden!

Um ½ sechs Uhr wird die Verhandlung unterbrochen und die Beratung über die übrigen Punkte auf Freitag, den 23. Januar, zehn Uhr vormittags festgesetzt.

German original of Second General Assembly of the Anthroposophical Society — Day Five · ← Previous · Next →