The Fateful Year of 1923
GA 259 — 7 March 1923, Stuttgart
Memorandum für das Komitee der Freien Anthroposophischen Gesellschaft zu dessen Orientierung
niedergeschrieben zwischen dem 7.-11. März 1923
[Bei einer am 7. März 1923 stattgefundenen Besprechung Rudolf Steiners mit dem leitenden Gremium der bei der Delegiertentagung im Februar gebildeten Gesellschaft für die anthroposophische Jugend eröffnete Rudolf Steiner (nach Ernst Lehrs, einem Vertreter der Jugendlichen, in seinem Erinnerungsbuch «Gelebte Erwartung», S. 215f.), «daß wir eine selbständige Gesellschaft zu sein hätten mit eigener Mitgliedsaufnahme unter Verwendung der gleichen (im Verhältnis zu den später von ihm geschaffenen Zertifikaten unscheinbaren) Mitgliedskarten, wie die alte Gesellschaft sie hatte. Er gab ferner an,.daß er uns in Besitz eines Memorandums zur eigenen Orientierung unseres Komitees setzen würde, worin wir Grundsätzliches über die innere Struktur unserer Gesellschaft und die Pflege des Lebens in ihr dargestellt finden würden. Das geschah nicht lange danach durch Übergabe seiner Niederschrift an Maikowski1 - wir anderen waren inzwischen an unsere verschiedenen Arbeitsstellen abgereist —, wobei er ihm mitteilte, daß unsere Gesellschaft sich hinfort als Freie Anthroposophische Gesellschaft bezeichnen solle.»]
- In bezug auf die äußere Konstitution der Freien Anthroposophischen Gesellschaft wäre darauf hinzuarbeiten, daß diese Gesellschaft dem «Entwurf der Satzungen»2 entspricht. Dadurch ist es möglich, Menschen zu einer Gesellschaft zu einigen, die sich darin individuell ganz frei empfinden, ohne daß der Gesellschaft fortwährend die Auflösung droht. Wer den «Entwurf» im rechten Sinne lebendig versteht, wird das alles in demselben erfüllt finden müssen.
- Zunächst ist notwendig, alle diejenigen Persönlichkeiten zusammenzufassen, die bereits Mitglieder der Anthroposophischen Gesellschaft sind und von denen das gebildete Komitee der Meinung ist, daß sie von denjenigen Gesichtspunkten ausgingen, die in berechtigter Art die Trennung in zwei Gruppen der Gesamtgesellschaft bewirken mußten. Bloße Unzufriedenheit mit der alten Leitung kann nicht genügen, sondern nur die positive Orientierung auf ein anthroposophisches Ziel, von dem angenommen werden muß, daß es von der alten Leitung nicht erreicht werden kann.
- Zunächst aus diesem so gebildeten Kreise der Freien Anthroposophischen Gesellschaft sind Vertrauenspersönlichkeiten zu ernennen, die von dem Komitee anerkannt werden. Man sollte zu Vertrauenspersönlichkeiten nur solche ernennen, die ein Interesse haben, der gegenwärtigen Zivilisation Anthroposophie zu geben. Es werden dann zu den schon in der Anthroposophischen Gesellschaft befindlichen Persönlichkeiten solche kommen, die erst aufgenommen werden. Aber gerade bei diesen ist darauf zu achten, daß sie das Positive des Anthroposophischen zu der Grundrichtung ihres eigenen Lebens gemacht haben. Menschen, die nur ein allgemeines gesellschaftliches Interesse haben, ohne intensiven anthroposophischen Einschlag, sollte man nicht zu Vertrauenspersönlichkeiten ernennen, wenn sie auch in die Gesellschaft mit der Idee etwa aufgenommen werden, daß sie zu wirklichen Anthroposophen heranwachsen.
- Für die Aufnahme selbst sollte ein Darinnenstehen in der anthroposophischen Weltanschauung bis zu einem gewissen Grade maßgebend sein. Es muß aber zunächst für die Aufnahme in die allgemeine Freie Anthroposophische Gesellschaft Weitherzigkeit herrschen. Strenge sollte erst bei der Bildung der engeren Gemeinschaften eintreten.
- Die Freie Anthroposophische Gesellschaft sollte ein Werkzeug werden zur Verbreitung der Anthroposophie in der Welt. Aus ihrem Schoße müßte die Vortrags- und sonstige Verbreitungsarbeit hervorgehen, auch Institute und sonstiges müßten aus ihr gebildet werden.
- Ein anderes ist die allgemeine Freie Anthroposophische Gesellschaft, ein anderes die in ihr zu bildenden Lebensgemeinschaften. In diesen — ob exoterisch oder esoterisch — müßten sich zusammenfinden die Menschen, die sich innerlich zusammengehörig fühlen, die den Geist gemeinsam erleben wollen. Neben solchen Lebensgemeinschaften ist es durchaus möglich, daß sich das Zweigleben im Sinne des «Entwurfes» herausbildet. Die Zweige wären dann eben Gruppen der Freien Anthroposophischen Gesellschaft im allgemeinen. Es könnte aber durchaus sein, daß die Mitglieder der Freien Anthroposophischen Gesellschaft in die Zweige der Anthroposophischen Gesellschaft eintreten und darinnen mit den Mitgliedern dieser gemeinsame Arbeit tun.
- Die Arbeit in den Lebensgemeinschaften wird eine solche sein, die sich innerhalb derselben abschließt. Sie ist auf die geistige Vervollkommnung der Vereinigten gerichtet. Was ein Mitglied einer solchen Lebensgemeinschaft nach außen unternimmt, tut es als Vertreter der allgemeinen Freien Anthroposophischen Gesellschaft. Selbstverständlich kann dabei doch eine solche Lebensgemeinschaft zu einer bestimmten äußeren Wirksamkeit treten; allein, es bleibt wünschenswert, daß dann ihre einzelnen Mitglieder eben als Repräsentanten der allgemeinen Freien Anthroposophischen Gesellschaft auftreten. Das braucht natürlich nicht eine bürokratische Verwaltung einer Vereinstätigkeit zu begründen, sondern kann durchaus eine freie Bewußtseinstatsache der einzelnen sein.
- Aus den beiden Komitees, dem der Anthroposophischen Gesellschaft und dem der Freien Anthroposophischen Gesellschaft, wäre je ein Vertrauenskomitee zu begründen. Diesen beiden obliegt die Erledigung der gemeinsamen Angelegenheiten der Gesamt-Anthroposophischen Gesellschaft.
- Es sollten alle Institutionen der Gesamt-Anthroposophischen Gesellschaft in den Interessenkreis der Anthroposophischen und der Freien Anthroposophischen Gesellschaft fallen. Das kann ganz gut sein, wenn eine Zentral-Verwaltungsstelle geschaffen wird, die die Angelegenheiten der Gesamtgesellschaft im Auftrage der beiden Komitees (vermittelt durch ihre Vertrauens-Komitees) verwaltet. Es sollte die Gliederung in zwei Gruppen der Gesellschaft durchaus nicht dazu führen, daß etwa eine anthroposophische Institution - insbesondere eine solche, die schon besteht — nur als eine Angelegenheit der einen Gruppe angesehen werde.
Es sollten in die Zentralkasse Quoten — die von den Komitees zu bestimmen wären — von den Mitgliederbeiträgen fallen, so daß die Angelegenheiten der Gesamtgesellschaft entsprechend versorgt werden können.
- Es sollte die Meinung verstanden werden, daß die beiden Gruppen nur entstanden sind auf Grundlage dessen, daß es unter den Mitgliedern eben schon zwei scharf unterschiedene Abteilungen gibt, die zwar beide dieselbe Anthroposophie wollen, die sie aber auf verschiedene Weise erleben wollen. Wird das richtig verstanden, so kann die relative Trennung nicht zu einer Spaltung, sondern zu einer Harmonie führen, die ohne Trennung nicht möglich wäre.
- Von der Freien Anthroposophischen Gesellschaft sollte in keiner Art versucht werden, die historischen Entwickelungskräfte der Anthroposophischen Gesellschaft zu zerstören. Wer für sich die Freiheit haben will, sollte die Freiheit des anderen ganz unangetastet lassen. Daß es Unvollkommenheiten in der alten Anthroposophischen Gesellschaft gibt, sollte nicht weiter zur Befehdung dieser, sondern dazu führen, eine nach der Meinung der maßgebenden Persönlichkeiten entsprechende Freie Anthroposophische Gesellschaft zu bilden, welche diese Unvollkommenheiten vermeidet.
- Es sind durch die Trennung alle Vorbedingungen vorhanden, daß sich insbesondere die Jugend in der Freien Anthroposophischen Gesellschaft wohl befindet. Denn die Lebensgemeinschaften werden freie Gruppen sich verstehender Menschen sein können; und das wird die Grundlage bilden können, daß sich auch in der allgemeinen Freien Anthroposophischen Gesellschaft niemand in seiner Freiheit beengt fühlt.