The Fateful Year of 1923

GA 259 — 8 December 1923, Dornach

Delegiertenversammlung der Anthroposophischen Gesellschaft in der Schweiz im Hinblick auf die an Weihnachten bevorstehende Gründung der Internationalen Anthroposophischen Gesellschaft

Dornach, 8. Dezember 1923 (anschließend an Rudolf Steiners Abendvortrag) Protokoll von Helene Finckh

Albert Steffen begrüßt Dr. Steiner und die Anwesenden und sagt: Es handelt sich heute um eine Delegiertenversammlung, zu der jedes Mitglied eingeladen worden ist. Er schlägt vor, einen Ältesten-Ausschuß zu wählen: Dr. Steiner, Herrn Geering, Dr. Grosheintz, Albert Steffen, Dr. Lagutt, und fügt hinzu: Nun möchte ich diesen Ältesten-Ausschuß bitten, über die Frage zu beraten, wie viele Delegierte jeder Zweig stellen soll.

Rudolf Geering äußert sich dazu.

Dr. Steiner: Nun werden wir uns also wohl im Schoße der Greisenhaftigkeit klar werden darüber, wie viele Delegierte von jedem Zweig nominiert werden möchten. Und ich werde mir dann erlauben, die Delegierten selber zu fragen, ob sie dann auch dazu ihre Zustimmung geben. Wobei ich aber natürlich zu berücksichtigen bitte, daß, wenn ein Ältesten-Ausschuß gewählt wird, er immer aus dem Grunde gewählt wird, daß man ihn für weise anschaut. Also man setzt voraus, daß er außerordentlich gute Gründe hat für dasjenige, was er tut. Es wird also sich darum handeln, lediglich die Frage zu entscheiden, wie viele Delegierte von jedem Zweig nominiert werden sollen.

Albert Steffen schlägt vor, zwei Delegierte von jedem der schweizerischen Zweige zuzulassen.

Dr. Steiner: Es ist vorgeschlagen, von jedem der schweizerischen Zweige zwei Delegierte zuzulassen. Es würde sich also darum handeln, daß jeder Zweig, der hier vertreten ist, zwei Delegiertenstimmen hat. Also auch wenn von irgendeinem Zweige nur ein Delegierter da ist, würde der auch zwei Stimmen haben, auch für den heutigen Abend. Wo gar kein Delegierter da ist, weiß ich ja allerdings nicht, wer die zwei Stimmen ausmachen soll.

Nun frage ich die verehrtesten Greise, ob sie mit diesem Vorschlag einverstanden sind? (Es wird bejaht.) Da die Greisenschaft einverstanden ist, so bitte ich nun die Delegierten, sich zu äußern, ob sie irgendwelche Einwände zu erheben haben, etwa einen anderen Vorschlag machen wollen. — Es scheint das nicht der Fall zu sein. - Dann würden also die Delegiertenstimmen der einzelnen Zweige zu verzeichnen sein. Wir haben also an Zweigen: den Zweig am Goetheanum -, die zwei Stimmen sind ja vorhanden, wer übt sie aus?

Albert Steffen: Wir könnten es ja so machen, Herr Doktor, daß sich diese zwei Stimmen durch den ganzen Arbeitsausschuß vertreten lassen.

Dr. Steiner: Also: der Arbeitsausschuß! — Dann ist da der Zweig «Neue Generation». Sind diese zwei Stimmen vertreten? Wer übt sie aus?

Antwort: Herr Stokar und Herr Storrer.

Dr. Steiner: Zweig Basel: Dr. Lagutt, Herr Geering; in Vertretung: Herr Rudolf Hahn und Dr. Oskar Grosheintz. Zweig Bern: Frl. Ramser, Frl. Knüpfer. Zweig Zürich: Frau Weiß, Dr. Hugentobler. Zweig St. Gallen: Herr Dürler, Herr Knopfli. Olten: Es ist Herr Wulschleger da und [wahrscheinlich Herr Widmer]. Romanshorn: ? Rorschach: ? Neuchätel: Herr Hotz. Kreuzlingen: Frl. Müller. Schaffhausen: Herr Gnädinger. Von Lugano ist niemand da.

Damit hätten wir 22 Stimmen. Also die einfache Majorität: 12 Stimmen, Zweidrittel-Majorität: 15 Stimmen. Es würde also dann das Stimmverhältnis sein: die einfache Majorität mit 12 Stimmen, die Zweidrittel-Majorität, wenn irgendeine in Betracht kommt, mit 15 Stimmen. Damit ist die Versammlung konstituiert. Und es würde sich jetzt darum handeln, daß diese Versammlung aus sich heraus das Büro wählt. Wünscht dazu jemand das Wort?

Albert Steffen: Vielleicht darf ich Herrn Dr. Steiner selbst als Vorsitzenden dieser Delegiertenversammlung vorschlagen?

Dr. Steiner: Wenn darüber diskutiert werden soll, so bitte ich Sie, einen Augenblick den Vorsitz zu übernehmen. (Dies geschieht. Der Vorschlag Herrn Steffens wird angenommen.)

Albert Steffen: Es ist also einstimmig angenommen.

Dr. Steiner: Dann danke ich Ihnen sehr schön und werde versuchen, den Vorsitz zu führen. — Es werden dann weiter zu wählen sein ein Schriftführer und zwei Beisitzer.

Willy Stokar möchte als Schriftführer Dr. Guenther Wachsmuth vorschlagen.

Dr. Steiner: Es ist der Vorschlag gemacht, Dr. Wachsmuth als Schriftführer zu wählen. Hat jemand von den Delegierten etwas dagegen, so bitte ich, die Hand zu erheben. — Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann bitte ich Dr. Wachsmuth, das Amt des Schriftführers zu übernehmen.

Nun bitte ich, noch zwei Beisitzer vorzuschlagen. Wünscht jemand sich dazu zu äußern? — Herr Dr. Hugentobler und Dr. Grosheintz sind vorgeschlagen. - Wünscht jemand dazu zu sprechen?

Dr. Grosheintz: Bringt Herrn Steffen in Vorschlag. Dr. Lagutt: Schlägt Herrn Steffen vor.

Dr. Steiner: Wünscht noch jemand Vorschläge zu machen? -— Wünscht jemand zu den Vorschlägen zu sprechen? — Wenn das nicht der Fall ist, so kämen wir zur Abstimmung. Soll per Akklamation abgestimmt werden? — Ich bitte diejenigen Freunde, welche dafür sind, daß per Akklamation abgestimmt wird, die Hand zu erheben. — (Es wird per Akklamation abgestimmt.) Vorgeschlagen sind: Dr. Hugentobler und Dr. Grosheintz.

Albert Steffen: Ich bitte diejenigen Freunde, welche dafür sind, daß die beiden Herren zu Beisitzern gewählt werden, die Hand zu erheben. (Es geschieht.) — Die beiden Herren sind zu Beisitzern gewählt.

Wir hatten eigentlich die Absicht, daß den Herren Delegierten, die von auswärts gekommen sind, das Wort zuerst erteilt wird, damit sie selbst sich über das, was wir ihnen zu studieren empfohlen haben, aussprechen können.

Dr. Steiner: Es ist also der Vorschlag gemacht, daß die verehrten Delegiertenfreunde sich aussprechen über dasjenige, was sie mitgebracht haben von ihren Zweigen her. Ich bitte also, das Wort zu nehmen.

Edgar Dürler, St. Gallen, hat einen Antrag zur Geschäftsordnung: Wir haben eine Einladung erhalten, auf der zwei Punkte als Tagesordnung stehen. Ich möchte sie etwas genauer präzisieren und möchte erwähnen, daß ich im Auftrage von Neuchätel, St. Gallen, Schaffhausen, der «Neuen Generation» und einer Arbeitsgruppe in Winterthur spreche. — Er stellt als Traktandum den Antrag, es solle heute als einziges Traktandum behandelt werden die Umwandlung der Anthroposophischen Gesellschaft in der Schweiz in eine Schweizerische Anthroposophische Gesellschaft. —- Ich möchte Ihnen kurz die Begründung ausführen: Wir stehen vor der Gründung der Internationalen Anthroposophischen Gesellschaft. Bei dieser Gründung werden die einzelnen Ländergesellschaften, vertreten durch ihre Delegierten, hier ihren Beitritt zur Internationalen Anthroposophischen Gesellschaft erklären müssen an Weihnachten. Es ist notwendig, daß auch von der schweizerischen Anthroposophischen Gesellschaft eine solche Beitrittserklärung abgegeben wird. Es ist eigentlich so, daß man keine einheitliche schweizerische Anthroposophische Gesellschaft hat. Durch dieses Neue, das da eintreten soll, diese internationale Gesellschaft, wird eine ganz andere Situation geschaffen. Ich meine, so, wie die einzelnen Ländergesellschaften in einer bestimmten Stellung stehen, so muß auch die schweizerische Gesellschaft eine Stellung einnehmen können. Ich möchte hervorheben, daß der Zweig am Goetheanum, der ja auch zur Anthroposophischen Gesellschaft in der Schweiz gehört, etwas ganz Besonderes darstellt und daß dieser Zweig am Goetheanum, der ja auch sehr viele Ausländer als Mitglieder zählt, eine ganz besondere Stellung einnimmt. So gut es eine Anthroposophische Gesellschaft in Holland, in England gibt und so weiter und diese Mitglied der Internationalen Anthroposophischen Gesellschaft sind, ebensogut sollte auch eine Schweizerische Anthroposophische Gesellschaft dasein und daneben dann mit den gleichen Rechten und den gleichen Pflichten autonom. Ich möchte noch einmal den Antrag wiederholen: Umwandlung der Anthroposophischen Gesellschaft in der Schweiz in eine Schweizerische Anthroposophische Gesellschaft.

Dr. Steiner: Ich möchte zunächst nur, damit nicht in einer irrtümlichen Weise etwa die Diskussion geführt würde, bemerken - ich greife nicht ein in das Esoterische der Diskussion —, aber möchte bemerken, daß es ganz selbstverständlich wäre, wenn eine Internationale Anthroposophische Gesellschaft zu Weihnachten begründet wird, daß diese nicht identisch wäre mit der Anthroposophischen Gesellschaft in der Schweiz, sondern daß auch die gegenwärtige Anthroposophische Gesellschaft in der Schweiz, so, wie sie nun besteht, dasselbe Verhältnis dann ja haben würde zu der zu gründenden Internationalen Gesellschaft wie etwa die englische Anthroposophische Gesellschaft oder die holländische Anthroposophische Gesellschaft. Das ist das eine. — Also es würde eine Unklarheit nach dieser Richtung hin nicht geben.

Etwas anderes ist es natürlich, darüber zu diskutieren, ob der Zweig am Goetheanum - dieser eine Zweigam Goetheanum -, weil er naturgemäß Mitglieder aus allen Ländern immer enthalten wird, ob dieser Zweig am Goetheanum des ferneren ein Mit-Zweig der— nennen Sie es nun «Anthroposophische Gesellschaft in der Schweiz» oder «Schweizerische Anthroposophische Gesellschaft» — bleibt. Das würde etwas anderes sein, das wäre eine andere Frage. Aber wie gesagt, das würde nicht zutreffend sein, daß etwa die Internationale Anthroposophische Gesellschaft zusammenfallen würde mit der Anthroposophischen Gesellschaft in der Schweiz. Das würde gerade dann, wenn die Internationale Anthroposophische Gesellschaft in der Schweiz begründet würde, zwei ganz voneinander verschiedene Verwaltungen und so weiter haben, zwei ganz verschiedene Dinge sein. Ich glaube, die eigentliche Begründung dessen, was Sie meinen, müßte in einer andern Weise formuliert werden, etwa: Man müßte sich klar darüber werden, wie der Zweigam Goetheanum behandelt werden sollte. - Denken Sie sich nur einmal: Wenn der Zweig am Goetheanum ausgeschaltet ist, dann merken Sie es ja sofort, daß die Anthroposophische Gesellschaft in der Schweiz ganz genau dieselbe Stellung hat zu der Internationalen Anthroposophischen Gesellschaft wie die holländische oder eine andere.

Walter Knopfli (St. Gallen) möchte noch kurz beifügen: Wir meinen, daß gerade dieses auseinandergehalten werden sollte. Wenn eine schweizerische Gesellschaft da ist, die wirklich selbständig besteht, und daneben ein Zweig am Goetheanum, dann kann auch die schweizerische Anthroposophische Gesellschaft besser vertreten werden. Es sollte einmal eine wirklich schweizerische Generalversammlung stattfinden. Das haben wir eigentlich nie gehabt, es sind immer nur zwei, drei Delegierte dagewesen, die hier um Dornach wohnen, und das eigentlich Schweizerische war nicht vertreten. Was hier in Dornach geschieht, trägt mehr einen internationalen Charakter, ist mehr auf das allgemein Menschliche gerichtet. Es ist notwendig, daß die Gesellschaft in der Schweiz anerkannt wird als eine Schweizerische Anthroposophische Gesellschaft. - Ich wünsche deshalb eine Trennung der schweizerischen Gesellschaft und des Zweiges am Goetheanum.

Willy Storrer glaubt, man kann den Antrag, den der Vertreter des Zweiges St. Gallen, Herr Knopfli, gestellt hat, auch in der Weise begründen, daß man sagt: Uns kommt es darauf an, daß nicht nur in der Theorie eine Anthroposophische Gesellschaft in der Schweiz oder eine Schweizerische Anthroposophische Gesellschaft —- auf den Namen kommt es uns nicht an — besteht, sondern daß eine solche Gesellschaft in der Praxis besteht, in der Wirklichkeit. Und daß dazu noch eine Änderung gemacht wird in größerem Stile. Dazu, haben wir gedacht, sollte heute eine gute Gelegenheit sein. Wir wollten den Antrag stellen, daß möglichst bald eine Generalversammlung der schweizerischen Mitglieder stattfinde, villeicht in Olten oder Zürich, wo eher die Möglichkeit besteht für die Mitglieder in der ganzen Schweiz, in größerer Zahl hinzukommen, um dann bei dieser Gelegenheit eben die Angelegenheiten der ganzen schweizerischen Gesellschaft ausführlich zu behandeln - nicht eben nur nach einem Vortrag, sondern vielleicht mit Beginn am Vormittag und mit Aussprache über den Nachmittag hin, wie das zum Beispiel in Holland und andern Ländern auch getan wurde. Wir halten eben dafür, daß alles getan werden muß, daß eine konkrete schweizerische Gesellschaft entsteht. Das auch deswegen, weil eben der Wiederaufbau des Goetheanum doch bald beginnen soll, und für diesen Wiederaufbau sollten vor allem hier in der Schweiz, wo es ja stehen soll, Sicherungen geschaffen werden, und zwar jetzt schon. Denn wir müssen uns ja doch gewisse Vorwürfe machen, daß diese Sicherungen nicht bestanden haben, daß um das Goetheanum herum in der Schweiz keine wirkliche Gesellschaft bestand, sondern eben nur ganz unzusammenhängende Zweige und einzelne Mitglieder. Daß dieses anders wird, dazu möchten wir jetzt die Anregung geben in bestimmten Vorschlägen.

Dr. Steiner: Ich möchte nur dazu bemerken: Die Dinge, die wir regeln, müssen innerlich stimmen. Und es ist ja ganz außer Frage, daß zum Beispiel, wenn die Delegierten damit einverstanden sind, dies zustande kommen muß, was Sie und der Vertreter von St. Gallen unter einer Schweizerischen Anthroposophischen Gesellschaft verstehen. Es ist ja ganz selbstverständlich, daß das zustande kommen muß, wenn die Delegierten das bestimmen. Nur muß man sich klar sein darüber, daß es auf dem Wege, wie es Herr Storrer vorschlägt, zunächst einfach geschäftsordnungsmäßig unmöglich ist.

Nicht wahr, gegenwärtig besteht die Anthroposophische Gesellschaft in der Schweiz, die enthält den Zweig am Goetheanum. Wenn also eine Generalversammlung einberufen wird, so geht es gar nicht anders, als daß der Zweig am Goetheanum eben dabei vertreten ist. In der gegenwärtigen Konstitution gibt es gar nichts anderes, als daß er vertreten ist! Es würde also notwendig sein, wenn die Sache entschieden werden soll vor der Weihnachts-Delegiertenversammlung, daß nicht eine Generalversammlung einberufen wird — denn sie enthält dann auch die Mitglieder des Zweiges am Goetheanum -, sondern eine Versammlung, gewissermaßen eine Urversammlung der schweizerischen Mitglieder einberufen wird und daß diese schweizerischen Mitglieder dann beschließen, eine Schweizerische Anthroposophische Gesellschaft zu begründen, ohne den Zweig am Goetheanum. Das ist das eine. Das würde aber zunächst im Wesen gleichkommen einer Art Ausschließung des Zweiges am Goetheanum. Daher würde es sich wahrscheinlich nicht gerade sehr gut empfehlen. — Es könnte natürlich auch der Weg gewählt werden, daß man nun eine Generalversammlung einberuft und, wenn der Zweig am Goetheanum erschiene, man den Antrag stellen würde, den Zweigam Goetheanum auszuschließen, natürlich bei allen Wiederholungen auszuschließen, falls dieser Antrag angenommen würde. Das wäre der zweite Weg.

Aber den dritten, den halte ich für den gangbarsten und für denjenigen, der mir der richtigste zu sein scheint. Das Opportunste, wie mir scheint, das wäre, wenn tatsächlich die schweizerischen Mitglieder, die der Ansicht sind, es solle dies geschehen, eine Versammlung abhielten und daß diese ihrerseits durch ihre Mitglieder oder Delegierten oder eine Anzahl Delegierte damit bezwecken würde: die Delegiertenversammlung stellt zu Weihnachten den Antrag, eine Schweizerische Anthroposophische Gesellschaft zu ermöglichen, die aus wirklichen schweizerischen Mitgliedern besteht, das heißt, daß der Passus gefaßt werde, es solle der Zweig am Goetheanum ein internationaler Zweig werden, also herausgenommen werden. Wenn das auf Eingabe der schweizerischen Mitglieder dann bei der Delegiertenversammlung zu Weihnachten geschehen würde, so würde ich das eigentlich für den günstigsten Weg halten: daß nämlich der Zweig am Goetheanum wenn es sich nur um diesen handelt — zu einem internationalen Zweig gemacht wird. Dann ist er heraußen. Dann würde also die Frage sich dadurch lösen — was ich aus anderen Gründen für wünschenswert halte, ganz abgesehen von Ihrem Antrag -, daß der Zweig am Goetheanum kein nationaler, sondern ein internationaler ist. Das ist etwas, was dann beschlossen werden kann. Und dann würden Sie auf Grundlage dieses Beschlusses, ganz wie Sie wollen, die Schweizerische Anthroposophische Gesellschaft begründen können; dann ist der Zweig am Goetheanum nicht mehr dabei, weil er vorher ein internationaler geworden ist. — Also ich würde meinen, daß dieses auch der freundschaftlichste Weg wäre, wie mir scheint, einfach aus dem Grunde, weil jeder andere Weg so ausschaut, als ob die Schweizer diejenigen, die heute auch Mitglieder sind der Anthroposophischen Gesellschaft in der Schweiz, herauswerfen wollten. Und, nicht wahr, das würde eben doch irgendwie einen Stachel zurücklassen können.

Ich will das nicht etwa als einen Vorschlag meinerseits machen — sonst würde ich nicht den Vorsitz behalten, sondern ihn während der Zeit abgeben —, sondern ich will nur zur Erläuterung dies in die Diskussion hineinwerfen, damit die Diskussion nicht auf irrigen Voraussetzungen gemacht wird; denn es ist der Vorschlag gemacht worden, es solle eine Generalversammlung einberufen werden. Aber eine Generalversammlung kann nur einberufen werden mit den Mitgliedern. Also es ist dies eine einfache Erläuterung der notwendigen Geschäftsführung, die ich mache.

Albert Steffen sagt, ihm seien zwei Punkte nicht ganz klar: Ist es denn für einen Ausländer ausgeschlossen, beizutreten?

Will, Storrer: Nein, das ist ein Mißverständnis. Wir meinten nicht, daß die schweizerische Gesellschaft dann nur aus Schweizern bestehen würde, sondern daß sie so eingerichtet werde, daß eben der schweizerische Charakter der Gesellschaft viel besser zum Ausdruck komme, als es bisher der Fall war. Und dies glauben wir dadurch fertig zu bringen, daß wir wirklich einmal die schweizerische Versammlung durchführen an einem Ort, wohin wir alle besser gelangen können, als wenn es in Dornach ist. Ich könnte mir selbstverständlich ganz gut denken, daß die Mitglieder des Zweiges am Goetheanum auch dabei sein werden. - Den zweiten Rat Dr. Steiners halte ich für durchaus richtig. Und die Vertreter der verschiedenen Zweige, die Herr Knopfli angeführt hat, hätten es auch so verstanden, daß eine Generalversammlung aller schweizerischen Mitglieder stattfinden würde, also aller der schweizerischen Gesellschaft angeschlossenen Mitglieder - ganz gleichgültig, ob es Franzosen, Deutsche oder Schweizer sind -, und daß dann in dieser Generalversammlung die Organisation der Gesellschaft aus dem Gros der Mitglieder heraus neu gewählt werde, und zwar als Organ der Mitgliederversammlung die Delegiertenversammlung, und dann ein eigentlicher aktiver Arbeitsausschuß. Und diesen stellen wir uns nicht identisch vor mit dem schon bestehenden Arbeitsausschuß, sondern es müßte ein neuer Arbeitsausschuß sein, sofern er gewählt wird.

Dr. Steiner (zu Herrn Knopfli): Sind die Ausführungen des Herrn Storrer konform mit den Ihrigen?

Walter Knopfli: Nicht ganz. Ich meine, die Mitglieder des Zweiges am Goetheanum sollten das Gefühl haben, etwas anderes zu sein als etwa die Mitglieder des Zweiges St. Gallen, weil wir in St. Gallen doch andere Aufgaben haben. Man kann selbstverständlich auch Mitglied an beiden Orten sein, nur muß man dann eben zweimal den Beitrag bezahlen. Es ist ja nicht ein persönliches Mißtrauensvorum, sondern nur eine rechtliche Frage, daß man es auseinanderhält. — Ich glaube, es ist gut, wenn eine Gesellschaft richtig da ist mit einem Sitz, in rechtlicher Eintragung, so daß sie auftreten kann als etwas, das besteht und anerkannt wird. Und das möchten wir. Das wird auch nur richtig anerkannt werden, wenn es aus den Schweizern heraus kommt und wenn nicht hier in Dornach, sondern irgendwo in der Schweiz, in Zürich etwa, ein Sitz der neuen Anthroposophischen Gesellschaft ist. Es wäre eine bessere Lösung und ein viel besseres Zusammenarbeiten.

Dr. Steiner: Ich möchte nur bemerken: Dieser Antrag, den Zweig am Goetheanum zu internationalisieren, der wird auf alle Fälle kommen, weil es eigentlich stillos wäre, daß, wenn Dornach wirklich ein internationales Zentrum wird, hier nicht ein internationaler Zweig ist. Ich meine, die Möglichkeit, das zu erreichen, was Sie wollen, wird eigentlich besser herbeigeführt, wenn dieser Zweig internationalisiert wird. Aber das hindert natürlich nicht, daß jetzt eine Art Urversammlung einberufen wird meinetwegen in Zürich oder möglichst weit weg von Basel, von Dornach, die dann irgend etwas in ihrer Art beschließt. — Aber nicht wahr, man muß ja solche Dinge nicht so machen, daß man meint: Nur dadurch, daß man in Zürich eine Versammlung einberuft, wird das dann schon schweizerischen Charakter tragen! Was tun Sie, wenn dann die Dornacher alle beschließen, dorthin zu fahren? Da unterscheidet es sich ja wieder gar nicht davon! Ich glaube, lösbar ist die Frage wirklich nur - ich habe es auch aus Ihrer Diskussion entnehmen können -, wenn der Zweig am Goetheanum exekutiert wird,

herauskommt aus der Sache. Dann wird das ja schon eine schweizerische Sache.

Albert Steffen: Ich kann aber noch immer nicht einsehen, wieso jene Gesellschaft den Charakter des Schweizerischen haben kann, wenn so viele Ausländer dabei sind. Es sind zum Beispiel alle Mitglieder der «Neuen Generation» bei dieser Gesellschaft, und ein ziemlich großer Prozentsatz in dieser Gesellschaft sind Ausländer. Wieso ist denn dieser Zweig dann schweizerisch?

Walter Knopfli: Wir sind 40 Mitglieder in St. Gallen und haben wenigstens 5 Ausländer. Das spielt keine Rolle. Die Delegierten der Schweizer Zweige sollen sich äußern, ob sie doch vielleicht im Prinzip einverstanden sind, eine schweizerische Gesellschaft zu begründen, und im Prinzip einverstanden sind, eben den Zweig am Goetheanum zu internationalisieren. Dann könnte man auch, wie Herr Dr. Steiner die Anregung gebracht hat, eine Urversammlung dieser Mitglieder einberufen und aus dem Schoße dieser Urversammlung die Gründung der Schweizerischen Anthroposophischen Gesellschaft beschließen und dann mit einem Antrag an Weihnachten herkommen: daß da einerseits die Schweizerische Anthroposophische Gesellschaft ist und dann andererseits der Zweig am Goetheanum ein selbständiger Zweig ist am Goetheanum, mit den gleichen Rechten. Und daß man von vornherein bei einer Urversammlung sich klar wird: Das ist nicht eine Generalversammlung, sondern eine Urversammlung. — Diejenigen, die am Goetheanum sind, die werden selbstverständlich diesem Zweig am Goetheanum angehören wollen, davon bin ich vollständig überzeugt. Die wenigsten werden zweimal bezahlen wollen.

Albert Steffen: Ich fürchte nur, daß dann der Zweig am Goetheanum nicht mehr von Schweizern gestützt werden wird und daß er es gegenüber den Behörden in dem Maße schwerer haben wird, als er es jetzt leichter hat.

Dr. Steiner: Das ist ein Gesichtspunkt, der sehr stark in Frage kommen wird.

Dr. Emil Groshbeintz: Soviel ich verstehe, wollen Sie der schweizerischen Gesellschaft eine spezielle Aufgabe stellen, eine Aufgabe, die eine andere sein soll als die, welche zum Beispiel der Zweig am Goetheanum zu vertreten hat. Nicht wahr, es ist ja klar, daß auf schweizerischem Boden die Nationalität keine Rolle spielen kann, aber es können sich die verschiedenen Länder die verschiedenen Aufgaben stellen. Und da ist es für die Schweiz eine Frage der Opportunität, ob man das nun so machen soll, daß eine schweizerische Gesellschaft im allgemeinen in der Schweiz besteht und noch daneben ein internationaler Zweig am Goetheanum.

Dr. Steiner: Die Form, die muß halt dann gefunden werden. Und ich bin ja überzeugt davon, daß zum Beispiel auch die Antragsteller von heute zum Beispiel gegen den Modus nichts haben würden, daß sich die Schweizerische Anthroposophische Gesellschaft bildet und daß der Zweig am Goetheanum als ein Zweig der Schweizerischen Anthroposophischen Gesellschaft dennoch angehört, aber ohne Stimmrecht und ohne Vertretung in den Generalversammlungen. Dann würde das Bedenken, das Sie haben, wegfallen. — Es würde also, nicht wahr, der Modus gefunden werden müssen! Es ist ein Unterschied, wie die Verwaltung innerhalb der Anthroposophischen Gesellschaft selber ist und wie man nach außen steht. Nach außen einen ganz abgesonderten Zweig am Goetheanum zu haben, also auf schweizerischem Boden einen direkt internationalen Zweig, das würde sich ja nicht empfehlen. Aber Ihrem Antrag ist ja vollkommen Genüge geleistet, wenn der Zweig am Goetheanum bloß Mitglied der Schweizerischen Anthroposophischen Gesellschaft ist, aber nicht Sitz und Stimmrecht bei den Generalversammlungen der Schweizerischen Anthroposophischen Gesellschaft hat. Denn wenn ich Sie recht verstehe, handelt es sich Ihnen bloß darum, daß der schweizerische Charakter in der Schweizerischen Anthroposophischen Gesellschaft zum Vorschein komme, den Sie gefährdet sehen, wenn die Gesellschaft überhaupt nur aus ein paar Schweizern besteht, die außerhalb von Dornach sind, und dann aus dem Gros derer, die jeweilig in Dornach sind. Denn es lassen sich ja diejenigen, die nur vorübergehend in Dornach sind, gar nicht nehmen, auch da zu sein. Und das ist, was — wenn ich Sie richtig verstehe — bei der ganzen Sache geniert.

Willy Storrer: Das würde bewirken, daß die schweizerischen Mitglieder das Stimmrecht verlieren, und es sind eben doch ziemlich viele.

Dr. Steiner: Das ist gar nicht möglich. Willy Storrer: Da sie in der Schweiz leben, ist es wohl das Richtige - —

Dr. Steiner: Sie können ja in die Schweizerische Anthroposophische Gesellschaft eintreten, wenn sie Stimmrecht haben wollen!

Dr. Lagutt: Will Herrn Knopfli fragen, ob sie irgendwelche Bestimmungen etwa haben für die fünf Mitglieder anderer Nationalität? Wenn es zum Beispiel 20 sind, nehmen Sie den 21. noch auf? Gesetzt den Fall, daß Sie 21 bekämen, nehmen Sie den 21. dann noch auf? Haben Sie da irgendwelche Bestimmungen? Oder nehmen Sie ihn auch auf?

Walter Knopfli: Ja.

Dr. Lagutt: Ich begreife nicht, warum dann der schweizerische Zweig am Goetheanum nicht aufgenommen werden kann! Wenn man konsequent sein wollte, müßte man darauf beharren, daß Sie unbedingt keine Mehrheit von Ausländern gegenüber den Schweizern hätten in St. Gallen.

Rudolf Geering: Ich habe mich heute gefreut, daß gleich von Anfang an genau die Delegierten gezählt wurden und das Stimmrecht verteilt wurde. Das ist ein Fortschritt. Ich glaube, wenn das in Zukunft so gemacht wird in Dornach bei Delegiertenversammlungen der Anthroposophischen Gesellschaft in der Schweiz, daß dann all das Überlegen unnötig wird über das, was hier beantragt worden ist. Es zeigen sich heute die Früchte von etwas, was in den letzten Delegiertenversammlungen der Schweiz vorgekommen ist: daß eigentlich gar niemand wußte, wer eigentlich Delegierter ist und bei den Abstimmungen etwas zu sagen hat. Es sind Vorschläge gemacht worden von allen möglichen Menschen, die überhaupt nichts mit der Schweiz zu tun haben und die rein geschäftlicher Art waren. Das hat in der ganzen Schweiz den Eindruck gemacht: Wenn wir in Dornach zusammenkommen, sind wir überhaupt keine schweizerische Gesellschaft, sondern eine internationale Gesellschaft. Man verfügt einfach über uns. Und wenn in Zukunft so gehandelt wird wie heute, so können wir ruhig in den alten Verhältnissen bleiben.

Dr. Steiner: Dazu möchte ich nur eines sagen. Es ist ja die Schweiz natürlich in einer etwas anderen Stellung zur Anthroposophischen Gesellschaft, zur Weltgesellschaft, die jetzt begründet werden soll, als die anderen Länder. Und jedes Land, wo das Goetheanum stehen würde, wäre in demselben Verhältnis dazu wie die Schweiz, weil eben das Goetheanum eine Art Zentrum für die Weltgesellschaft werden soll. So steht natürlich schon die Schweiz in einem besonderen Verhältnis zu dem, was sich da gerade als Goetheanum nun bildet. Und ich könnte mir schon denken, daß noch mehr Wille da sein könnte als jetzt, das Goetheanum zu stützen, wenn die Schweizerische Anthroposophische Gesellschaft sich homogen fühlen würde - ich könnte mir das schon denken -, wenn sie also wissen würde, wo die Grenze ist zwischen der Schweizerischen Anthroposophischen Gesellschaft und dem Goetheanum, das natürlich der schweizerischen Gesellschaft gerade so gut gehört wie der holländischen und so weiter. Die sind aber einfach dadurch geschützt, daß sie weiter entfernt sind. Und nun wollen die Freunde einen Wall aufrichten, der die Schweiz eben in ein solches Verhältnis zum Goetheanum bringt, wie es Holland oder England haben. Also ich kann mir die Motive zu diesem Vorschlag schon ganz gut denken, und ich meine, es wird sich nur darum handeln, daß der Modus gefunden wird. Denn treffen werden sich hier immer für kürzere oder längere Zeit Mitglieder aus aller Herren Länder. Es wird also auf Grundlage dessen verhandelt werden müssen, daß es wünschenswert ist, hier einfach eine richtige Grenze zu schaffen zwischen den schweizerischen Mitgliedern und zwischen denen, die vielleicht nur zufällig da sind. Die Sache hat schon ihre Schwierigkeiten!

Sehen Sie, wenn man dann eine Generalversammlung der Schweizerischen Anthroposophischen Gesellschaft in Dornach einberufen wird, so werden natürlich die zufällig anwesenden Gäste aus aller Herren Länder nicht dabei sein, aber es wird immer in dem Zweig am Goetheanum eine Stätte sein, wo sie sich wieder treffen können - das ist wünschenswert — und wo sie sich auch mit den schweizerischen Freunden werden treffen können. Nicht wahr, klarere Verhältnisse können schon geschaffen werden, als sie jetzt sind. Und gerade das, was Sie jetztmoniert haben, das ist ja natürlich etwas, was sich ergeben hat, wie sich so vieles in der Anthroposophischen Gesellschaft leider ergibt: Nämlich vieles ergibt sich einfach dadurch, daß man sich nicht gebunden fühlt für unsere Versammlungen an die Usancen, die sich von selbst ergeben. Es kann nämlich in der ganzen Welt sonst nicht vorkommen, daß man eigentlich nicht weiß, wer zu einer Versammlung gehört. Bei der Versammlung, von der Sie eben gesprochen haben, wußte kein Mensch - in der Praxis natürlich -, wer zu der Versammlung gehört, denn da hat jeder, der da war, geredet, und das Ganze war eine absolut heterogene Masse. Aber es hat sich jeder als gleichberechtigt gefühlt, jeder abgestimmt und so weiter. Man hat ja gar nicht gewußt, wer stimmberechtigt ist, was eine Majorität ist und so weiter. Heute ging man lediglich deshalb davon ab, weil ich gestern den Antrag gestellt habe, daß das so geschehen muß, damit man weiß, aus wem eigentlich die Versammlung besteht.1 Heute ist es also nur auf Grundlage einer präzisen Auffassung der Sachlage anders. Aber wenn Sie nicht irgend etwas tun, wodurch das präzisiert würde — wer garantiert Ihnen dafür, daß Sie in der Zukunft nicht wieder solche Versammlungen haben, wie die letzten gewesen sind?

Walter Knopfli meint, daß, wenn hier am Goetheanum etwas geschieht, ein Kursus oder eine Vortragsveranstaltung, dann ja jedes Mitglied Zurritt hat, sei es aus Holland oder der Schweiz; da gibt es keinen Unterschied. Aber wenn irgendwie andere Fragen, Beitragsfragen und so weiter, Geschäftliches zu erledigen sind, so wird das in Holland extra erledigt, und auch die Schweiz muß es für sich erledigen. Es werden ja noch viel mehr Menschen sich hier ansiedeln, und daß der Zweig am Goetheanum eine andere Stellung einnehmen muß, weil hauptsächlich Ausländer hier sind, findet er ganz selbstverständlich. Wenn dieser Zweig sich selbständig macht und eben international wird, so kann deshalb doch ein Zusammenarbeiten stattfinden.

Dr. Steiner: Das ist ja ganz richtig. Es wird sich ja dann auch herausstellen, daß diese schweizerische Gesellschaft vorzugsweise in ihrem Vorstand Schweizer Vertreter hat oder wenigstens Vertreter der schweizerischen Zweige. Also es wird sich ein Büro ergeben, das den Charakter hat, den Sie haben wollen, währenddem, wenn ich nicht irre, jetzt immer die Angelegenheit besorgt worden ist von einem Büro, das zum großen Teil aus Nichtschweizern, außer Herrn Steffen, bestand.

Albert Steffen: Die Vorstände der Zweige waren ja immer dieselben.

Dr. Steiner: Ich meine das Büro, das einberufen hat. Gewiß, Herr Steffen ist ja hier unterschrieben. Aber die Einberufer außer Herrn Steffen, sind das alles Schweizer?

Albert Steffen: Nicht alle, aber Herr Storrer, Herr Stokar und Dr. Grosheintz.

Dr. Steiner: Wünschen Sie nun einen bestimmten Antrag zu stellen, über den dann abgestimmt werden kann?

Walter Knopfli: Möchte zuerst den Antrag stellen, daß darüber abgestimmt wird, ob im Prinzip in dieser Weise eine Schweizerische Anthroposophische Gesellschaft in Aussicht zu nehmen ist und begründet werden soll in Zukunft und ob der Zweig am Goetheanum in diesem Sinne international werden soll.

Dr. Steiner: Der Antrag ist gestellt worden. — Ich muß nun nur noch fragen: Wünscht jemand einen anders formulierten Antrag über denselben Gegenstand zu stellen?

Rudolf Geering: Möchte nur im Interesse des Goetheanum selbst wünschen, daß nach außen, der Außenwelt gegenüber, immerhin der Zweigam Goetheanum zur Schweizerischen Anthroposophischen Gesellschaft gehöre. Ich glaube, das ist um der Sicherheit des Zweiges willen notwendig, um des Ansehens willen, den er in der Schweiz genießen soll.

Dr. Steiner: Nicht wahr, der Modus läßt sich dann finden, da ja das, was Sie eigentlich wollen, die Antragstellung nicht ausschließt. Der Modus läßt sich dann schon finden. Und er wird sich eben auf leichte Weise finden lassen: Der Zweigam Goetheanum gehört zur Schweizerischen Anthroposophischen Gesellschaft, ohne dort Sitz und Stimme zu haben. — Nun hat Herr Knopfli den Antrag gestellt, man solle abstimmen darüber, ob man im Prinzip über eine Abgrenzung von den jeweils hier Anwesenden oder auch dauernd anwesenden Mitgliedern, die weniger die Schweiz repräsentieren, ob man im Prinzip über die Sache weiterverhandeln soll. - Nun würde ich über diesen Antrag abstimmen, wenn nicht ein besonders modifizierter Antrag gestellt würde.

Albert Steffen: Wir sind ja alle hier ganz unvorbereitet, so daß man die Sache doch noch etwas besser durchdenken und diesen Antrag erst um Weihnachten stellen sollte. Ich sehe das Für und Wider noch nicht genau ein, ich durchschaue das noch nicht ganz.

Frl. Emma Ramser möchte sich Herrn Steffen anschließen, denn sie glaubt, für die meisten bedeutet dieser Vorschlag eine kleine Überrumpelung, so daß man sich darüber erst klar werden muß.

Dr. Steiner: Ich glaube, dies ist dabei nicht ausgeschlossen, denn es soll der Antrag gestellt werden, ob dieser Frage, eine Schweizerische Anthroposophische Gesellschaft zu begründen, nähergetreten werden soll oder ob über sie verhandelt werden soll. Ich meine, das schließt dies nicht aus. — Auch das Ihre schließt es nicht aus! Es wird ja nicht jetzt der Antrag gestellt, man solle dies oder jenes machen, sondern nur der Behandlung der Frage nähertreten, ob ein betreffender Antrag bei der Delegiertenversammlung zu stellen ist. - Wenn jemand einen modifizierten Antrag dem gegenüber stellen möchte, so bitte ich, das zu tun.

Dr. Lagutt möchte den Antrag stellen, daß wir nur eine schweizerische Gesellschaft begründen und es dem Zweig am Goetheanum überlassen, ob er als Zweig ihr beitreten will oder nicht. Also nicht, daß wir darüber bestimmen, daß wir einen Zweig ausschließen, sondern es sei dem Zweige überlassen. Denn je nachdem, wie es den Statuten entspricht, wird dies möglich oder unmöglich werden.

Dr. Steiner: Das ist, auch geschäftsordnungsgemäß, nicht durchzuführen, denn die Anthroposophische Gesellschaft in der Schweiz besteht. Man kann sie also nicht begründen, man kann nur den Namen ändern. Ob sie nun «Schweizerische Gesellschaft» oder «Gesellschaft in der Schweiz» heißt, das ist eine bloße Namensänderung. Es muß also etwas getan werden nach der Richtung hin, daß der Zweig am Goetheanum eben nicht teilnimmt an den Verhandlungen der Gesellschaft, die also eigentlich das repräsentieren soll, was hier gemeint ist. — Das muß man mehr empfinden, nicht wahr, es ist nicht so bestimmt zu begrenzen — da kann ich nicht sagen, wie man es benennen soll. Aber sonst würde es sich ja nur handeln um eine Namensänderung.

Dr. Lagutt: Ich glaube, daß es im Grunde nur eine Namensänderung sein wird.

Dr. Steiner: Aber wenn es nur eine Namensänderung ist, ist es sofort etwas anders. Wenn sich eine Schweizerische Anthroposophische Gesellschaft begründet, die den Zweig am Goetheanum zwar zum Mit-Zweig hat- aber dieser Zweig in der Schweizerischen Anthroposophischen Gesellschaft nicht Sitz und Stimme hat -, dagegen die Schweizerische Anthroposophische Gesellschaft geradeso vertreten ist in der internationalen Gesellschaft wie jede andere Landesgesellschaft - also ich meine, das würde ein ganz klares Faktum geben! Und dann wäre nur zu bedenken, ob das gegenüber der Vertretung nach außen opportun wäre. Denn ich könnte mir ganz gut denken, daß dieses, ebenso wie es vielleicht nach der einen Seite erschweren könnte den Verkehr mit den Behörden, ihn auch auf der andern Seite erleichtern könnte. Wenn man also den Behörden gegenüber sagt: Wir haben eine Schweizerische Anthroposophische Gesellschaft — und diejenigen, die also einen ausgesprochen nichtschweizerischen, einen Alle-Welt-Charakter — das Wort international wollen wir dann überhaupt vermeiden — repräsentieren, die haben nicht Sitz und Stimme in der schweizerischen Gesellschaft. Das könnte ja auch einen günstigen Eindruck machen, nicht? Nicht wahr, die Dinge sind immer mehr abzuwägen, als daß man darüber diskutiert. Meinen Sie nicht auch, Herr Dr. Lagutt?

Dr. Jan Lagutt widerstrebt etwas die Art und Weise, daß man einen Zweig ausschließen solle. Das sollte man diesem Zweig überlassen.

Rudolf Hahn glaubt, daß, wenn sich eine schweizerische Landesgesellschaft bildet ohne den Verein am Goetheanum, dann hat dieser Verein den schweizerischen Behörden gegenüber ein größeres Gewicht, sonst wird der Verein am Goetheanum von den Behörden direkt als eine ausländische Gesellschaft angesehen. Und namentlich werden unsere Gegner dann eine sehr starke Waffe haben, indem sie sagen: «Diese fremden Fötzel sollen machen, daß sie herauskommen!» — Diese Ausdrücke hört man nämlich schon sehr viel in unserem Land. — Wenn dagegen der Verein am Goetheanum in der Landesgesellschaft bleibt, dann hat diese vielleicht der Behörde gegenüber einen etwas schwierigeren Stand, aber zugleich schützt sie den Zweig am Goetheanum. Ich glaube, diesen Schutz braucht er! Ich glaube, das ist mehr wert, als wenn die Gesellschaft in der Schweiz ohne einen Zweig am Goetheanum ihrer Behörde gegenübersteht. - Deshalb meine ich, daß der Zweig am Goetheanum drinnen bleiben soll, damit er an der schweizerischen Gesellschaft die Stütze hat, die er braucht.

Dr. Steiner: Aber würde denn das nicht auch der Fall sein, wenn dieser Zweig am Goetheanum - es wird ja kein Verein sein, nur ein Zweig — nicht Sitz und Stimme hätte in der Schweizerischen Anthroposophi schen Gesellschaft? Rudolf Hahn: Das wäre natürlich richtig.

Dr. Steiner: Ja, so, wie die Herren hier das ansehen, müßten sie sich gerade einverstanden erklären, wenn dieser Zweig am Goetheanum «Mit-Zweig» wäre und nur nicht Sitz und Stimme hätte in der schweizerischen Gesellschaft.

Rudolf Hahn hat bisher nicht gehört, daß darüber verhandelt worden ist. Dr. Steiner fragt: Haben Sie denn das nicht getan?

Albert Steffen: Es ist ja vielleicht möglich, daß Schweizer, gerade dadurch, daß sie Anthroposophen sind, nicht mehr so national empfinden. Und ist es nicht vielleicht denkbar, daß solche Schweizer sich bei einer solchen Trennung gerade dem Zweig am Goetheanum anschließen wollen? Das ist nämlich ganz gut denkbar — - so daß dieser Zweig sehr anwachsen würde. Und dann könnte unter Umständen die schweizerische Gesellschaft als solche auch

geschädigt werden und verlöre doch eben vielleicht geistig ein gewisses Gewicht.

Ein Herr stellt den Antrag, daß auf den Antrag von Herrn Knopfli nicht eingegangen werde. Wenn dieser Antrag nicht notwendig ist, dann ist das eine Angelegenheit der Versammlung selbst, und dann soll eine Urversammlung der Schweizer einberufen werden, und in dieser Urversammlung der Schweizer soll die Sache diskutiert und abgestimmt werden. Der Antragsteller glaubt, daß die Ansicht von Herrn Knopfli sicher nicht von allen, nur von einem Teil der Anthroposophen geteilt wird. Er glaubt, daß Herr Steffen eher viel zu international denkt, als daß er einen zu stark chauvinistischen Charakter hätte.

Dr. Steiner: Wenn ich das richtig auffasse, so ist das ein Antrag auf Übergang zur Tagesordnung? Wünscht jemand dazu zu sprechen?

Willy Storrer: Möchte noch einmal sprechen und betonen, daß er den Rat von Dr. Steiner als die eigentliche Lösung findet, auch nach Ansicht seiner Freunde: daß der Zweig der Tatsache nach internationalisiert wird, er aber formell zur schweizerischen Gesellschaft gehört; dann aber allerdings die Mitglieder des Zweiges am Goetheanum bei der Schweizerischen Anthroposophischen Gesellschaft kein Stimmrecht haben, daß aber doch schweizerische Mitglieder jenes Zweiges ohne weiteres dann die Möglichkeit haben sollten, in einem anderen, mehr schweizerisch orientierten Zweig Mitglied zu sein. Und weil ja viele nicht die Möglichkeit haben, zweimal Beiträge zu bezahlen, sollte man ihnen gestatten, in dem andern Zweig ohne Beitrag Mitglied zu sein. Aber auf was es ankommt, ist: Wir betrachten die bisherige Form und Organe der Gesellschaft als provisorische, und unser Antrag geht dahin, daß eine Urversammlung der schweizerischen Mitglieder irgendwo, in Olten oder Zürich, stattfindet und in dieser die Organe einer schweizerischen Gesellschaft gewählt werden - also die Delegierten und die eigentliche Leitung der schweizerischen Gesellschaft, eine Art Arbeitsausschuß -, damit eben vor der Öffentlichkeit dann beim Wiederaufbau des Goetheanum eine starke schweizerische Gesellschaft bestehe, welche die Möglichkeit hat, durch ihre Organe, durch ihre aktive Leitung eben all den Hindernissen und der Gegnerschaft, die in der Schweiz besteht, kraftvoll entgegenzutreten. Wir glauben, daß das bei den bisherigen Formen eben nicht so gut möglich ist, wie es in der Zukunft wäre, wenn die Vorschläge und Anträge durchgeführt werden, die wir eben stellen wollen.

Dr. Steiner: Soviel ich weiß, hat sich niemand weiter gemeldet? — Wir müssen jetzt zunächst diskutieren über den Antrag auf Übergang zur Tagesordnung. Wünscht jemand zu diesem Antrag das Wort?

Walter Knopfli möchte, daß über den Antrag der prinzipiellen Fragen erst abgestimmt werde: Ob im Prinzip der Frage nähergetreten werden soll.

Dr. Steiner: Wenn ein Antrag auf Übergang zur Tagesordnung gestellt wird, so muß der zuerst behandelt werden und über ihn abgestimmt werden. Das geht nicht anders. Es wird sich natürlich darum handeln, daß, wenn der Übergang zur Tagesordnung angenommen wird, es darauf hinauskommen würde, daß einfach auf einem anderen Wege die Dinge verfolgt werden. Das geht nicht anders. Aber es kann ja gegen den Antrag auf Übergang zur Tagesordnung gesprochen werden.

Willy Storrer stellt den Antrag, daß man über diesen Antrag zum Übergang zur Tagesordnung abstimme.

Dr. Steiner: Das ist ja selbstverständlich! Wenn aber sich niemand mehr zum Worte meldet, dann bitte ich diejenigen Delegierten, welche für Übergang zur Tagesordnung sind, die, welche die zwei Stimmen vertreten, beide Hände zu erheben. Die, welche nur eine Stimme haben, eine Hand zu erheben. - (Es geschieht.) 13 Stimmen also für Übergang zur Tagesordnung. Die einfache Majorität wäre 12 Stimmen. Der Antrag ist angenommen, es ist also nichts zu machen. Der nächste Punkt würde sein ——

Albert Steffen: Ja, da ist etwas, was mit dieser Frage in einem engen Zusammenhang ist. Wir hatten die Absicht, eine Resolution zu bringen oder den Herren Delegierten vorzuschlagen, die ungefähr folgendermaßen lautet:

«In den Tagen, da in Dornach die Gründungsversammlung der Internationalen Anthroposophischen Gesellschaft stattfindet, möchte die Anthroposophische Gesellschaft in der Schweiz ihrer Dankbarkeit und Begeisterung Ausdruck geben, daß das dem Kulturleben der ganzen Menschheit dienende Goetheanum gerade in der Schweiz wiederum errichtet werden darf. Sie sieht darin ein gutes Geschick und eine große Ehre für ihr Land. Sie möchte ihren Willen bezeugen, alles zu tun, damit sie die unerschöpfliche Fülle geistiger Impulse, die Rudolf Steiners Werk der Welt vermittelt, von hier aus überall weiter vermitteln kann. Sie freut sich, in gemeinsamer Arbeit mit den anderen Ländergesellschaften helfen zu dürfen, daß der reine und heilsame Quell Zugang zu allen Menschen finde, die ihn suchen. Die Anthroposophische Gesellschaft in der Schweiz.»

Dr. Steiner: Da mein Name in diesem Antrag vorkommt und Herr Steffen der Antragsteller ist, so werde ich Herrn Dr. Grosheintz bitten, den Vorsitz zu übernehmen.

Dr. Emil Grosheintz: Wünscht jemand zu diesem Antrag das Wort? Rudolf Geering denkt, daß man ohne weiteres diese Resolution annehme.

Dr. Emil Grosheintz: Es ist der Antrag gestellt, diese Resolution anzunehmen.

Willy Stokar: Entschuldigen Sie, aber ich möchte Sie bitten, den Zweck der Resolution noch einmal anzugeben.

Albert Steffen: Der Zweck der Resolution ist eben, daß unsere Gesellschaft in der Schweiz es den Behörden gegenüber auch leichter hat, wenn zum Beispiel unsere Gesellschaft gerade zeigt, daß sie etwas ist in der Schweiz und daß wir dafür einstehen, daß man merkt, wir bedeuten etwas als Anthroposophische Gesellschaft in der Schweiz.

Dr. Emil Grosheintz: Ist es beabsichtigt, daß dies veröffentlicht werde? Albert Steffen: Ja.

Willy Stokar: In diesem Falle, wenn das geschehen soll, möchte ich doch wünschen, wenigstens von mir aus, aus meinen Empfindungen heraus, daß es erst dann geschähe, wenn die ganzen Gründungsgeschichten hinter uns liegen, wenn wir als eine Gesellschaft auftreten können, die wirklich imstande ist, so etwas als Resolution auch nachdrücklich zu vertreten, und daß dies erst nach Weihnachten geschähe, wenn wir über den Berg sind.

Albert Steffen: Ich habe das eigentlich auch in Betracht gezogen, da ich so anfing: «In den Tagen, da in Dornach die Gründungsversammlung der Anthroposophischen Gesellschaft stattfindet...» Also ich meine nicht, daß es jetzt veröffentlich wird, sondern um Weihnachten.

Dr. Elisabeth Vreede: Ich möchte doch sagen: Die Anthroposophische Gesellschaft in der Schweiz ist doch da und besteht noch! Es wird vielleicht ein Beschluß gefaßt werden, sie umzuwandeln in eine andere, aber zunächst besteht sie noch und könnte die Resolution annehmen. Und sie kann dann vielleicht in ihren letzten Tagen oder Stunden dies noch einmal bekunden. — Die neue Gesellschaft kann die Resolution ja von neuem annehmen und bekunden. Aber die Anthroposophische Gesellschaft in der Schweiz, sie besteht noch! Ich meine, es ist doch eine Resolution, die etwas mehr Zustimmung und Begeisterung finden könnte.

Dr. Emil Grosheintz: Es handelt sich also darum, ob Sie dieser Resolution zustimmen wollen oder sie ablehnen. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Es ist die große Mehrheit.

Dr. Steiner: Nun, der nächste Punkt der Tagesordnung, das wäre der in unserem Bericht in der Juli-Tagung2 aufgeführte Punkt.

Albert Steffen: Das wäre besonders, Herr Doktor, daß die Delegierten uns nun sagen sollten, wer an den betreffenden Diskussionen vormittags über die Gebiete, die mit der Anthroposophie zusammenhängen, das Wort ergreift, wer also berichtet. Wer über die Schule oder über die medizinischen Leistungen und so weiter berichtet, wie es eben hier steht im Programm.

Dr. Wachsmuth: Darf ich dazu einige Worte sagen? Es heißt dort etwa so: Wir werden jetzt eine Person ernennen, die, sagen wir, über Pädagogik, Medizin, Literatur und so weiter berichten wird. Erstens, sagen wir, was man in Holland oder England oder irgendwo auf dem pädagogischen Gebiet, der Schulkunde oder der Vorbereitung, wie sie jetzt in England auf dem Gebiete der Schulen gemacht worden ist, berichtet. Zweitens, was man in Zukunft in dem Fach zu tun gedenkt. Und drittens, was man sich von der internationalen Gesellschaft für Hilfe erwartet. - Ein anderer spricht mehr über das Medizinische, Gründung der Klinik in Holland oder Bericht über diese Arbeit in England. Ein anderer mehr über die literarische Arbeit.

Er würde sich denken, daß an den Tagen, die vorgesehen sind zur Diskussion, eben je ein Referent, auch in der Schweiz, über das bisher Geleistete und in Zukunft zu Erwartende berichte, damit dann daraus ein Bild der internationalen Arbeit entsteht.

Dr. Steiner: Wünscht weiter jemand das Wort dazu? Dann würde es sich ja nur darum handeln können, ob jemand aus dem Kreise der Delegiertenversammlung etwas anzukündigen hat für diese betreffenden Themen, ob er eben etwas anzumelden hat.

Willy Storrer möchte ein kurzes Referat anmelden über die Arbeit an der Wochenschrift «Das Goetheanum» für die Delegiertenversammlung.

Dr. Steiner: Will noch jemand ein Thema anmelden? Es scheint nicht der Fall zu sein. Dann kämen wir zum nächsten Punkt der Tagesordnung: die in unserem Bericht über die Juli-Tagung angeführten 12 Punkte. Möchte jemand dazu etwas sagen? Will jemand einen besonderen Vorschlag dazu machen? (Zu Herrn Steffen:) Möchten Sie einen Vorschlag dazu machen?

Albert Steffen: Ich erwarte diese aus den Reihen der Delegierten.

Dr. Steiner: Wünscht jemand, daß diese 12 Punkte verlesen werden?3

Willy Storrer möchte vorschlagen, daß vielleicht Herr Steffen ein paar von diesen 12 Punkten angibt, die zur Besprechung kommen sollen, denn es handelt sich ja nur um ein paar Punkte, die man hier besprechen kann.

Dr. Wachsmuth: Punkt 8 ist der folgende: In Holland ist darüber diskutiert worden: Feststellung des Generalsekretärs. - Dann einiges in bezug auf die Aufnahme neuer Mitglieder; ein außerordentlich wichtiger Punkt. Sie wissen, daß vorgeschlagen worden war, daß die Mitglieder, also neue Mitglieder, von dem Generalsekretär des Landes aufgenommen werden und daß dann diese Mitgliedskarten von dem internationalen Vorsitzenden oder dem Funktionär gegengezeichnet werden. Das ist in Holland damals vorgeschlagen worden, auch in England und wird hier vorgeschlagen werden an Weihnachten, rein formell. Nun wird es notwendig sein,’ daß man fragt, ob man das auch in der Schweiz so handhaben will oder der Versammlung überlassen will.

Der 10. Punkt: Abwehr der Gegner.

Der 11. Punkt: Mitarbeit der Mitglieder aller Länder an der Unterstützung der im Werden der Anthroposophischen Gesellschaft ins Leben gerufenen Unternehmungen.

Der 12. Punkt ist der Wiederaufbau des Goetheanum und was dafür getan werden kann.

Dr. Steiner: Wünscht jemand noch einen andern Punkt ins Auge zu nehmen?

Albert Steffen: Es ist hier ein Manuskript gekommen, betreffend einen Vorschlag zur Regelung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gesellschaft. Ich weiß nicht, ob der verlesen werden soll, er ist von Herrn Hahn. Wollen Sie es vielleicht selbst vorlesen, Herr Hahn?

Rudolf Hahn liest den Vorschlag vor. Er erinnert daran, daß Dr. Steiner einmal erwähnte, nicht die Einnahmen-Steuer, sondern die Ausgaben-Steuer wäre das Richtige, was Geld einbringen würde. Er schlägt vor, daß die Mitglieder eine Ausgaben-Steuer leisten.

Dr. Steiner: Ich möchte nur bemerken, daß der Satz, der darinnen war, ich hätte von einer «Ausgaben-Besteuerung» gesprochen, sich nicht auf die Besteuerung von seiten der anthroposophischen Mitglieder der Gesellschaft bezogen hat. — Es könnte sehr leicht die Meinung hervorgerufen werden, daß ich schon einmal irgendwie von einer solchen Besteuerung gesprochen hätte, das ist aber ganz und gar nicht der Fall. Ich habe nur gesprochen davon: Wenn öffentliche Steuern, Staatssteuern erhoben werden, so kann eine Berechnung gerechterweise nicht nach den Einnahmen, sondern nach den Ausgaben erhoben werden. Ich sage das, damit nicht die Meinung entsteht, ich hätte mit dem Antrag irgend etwas zu tun oder hätte dies schon einmal gesagt.

Rudolf Hahn sagt, daß er es ganz von sich aus vorgeschlagen habe.

Dr. Steiner: Wünscht sonst noch jemand das Wort zu den Punkten 8, 10, 11, 12 respektive zu dem Antrag von Herrn Hahn?

Frau Weiß (Zürich) kann allerdings nicht die Ansicht des Zweiges vertreten, sondern nur persönlich sprechen, weil der Zweig den Antrag noch nicht kannte. Aber sie möchte nur sagen, daß ihr persönlich dieser Antrag des Herrn Hahn sehr unsympathisch ist. Das sähe denn doch schon sehr nach Zwang aus, wenn die Besteuerung eingeführt werden sollte wie sonst in Kirchen, als Armensteuer, als Schulsteuer. Sie würde eine solche Besteuerung auf Grund von Einkommens- und Vermögensverhältnissen für die Anthroposophische Gesellschaft in der Schweiz wirklich nicht begrüßen. Das sollte man doch der Freiheit des einzelnen überlassen.

Dr. Steiner: Wünscht noch jemand das Wort? — Stellen Sie das als Antrag, Herr Hahn?

Rudolf Hahn beantragt, darauf zu sehen, daß man doch auf irgendeine Weise zu Geld komme, um die finanzielle Leistung der Gesellschaft zu erhöhen. Er finde das als eine Möglichkeit, zu einer Besserung zu kommen. Und Geld müssen wir haben, mit unseren bisherigen Einnahmen kommen wir nicht aus. Vielleicht weiß jemand etwas anderes? — Er sieht nicht ein, warum man von Besteuerung spricht. Wir leisten einen Beitrag von 24 Franken, das genügt nicht. Aber wir haben eine große Anzahl von Mitgliedern, die überhaupt nicht mehr leisten können. Man sagt wohl, es sollen freiwillige Beiträge geleistet werden, aber da kommt ja nichts ein.

Walter Knopfli kann diesem Antrag auch nicht beistimmen. Er glaubt, man müsse Mitgliedsbeiträge einer Gesellschaft und Schenkungen, die der Institution zur Verfügung gestellt werden, auseinanderhalten. Beiträge sind notwendig zur Geschäftsführung, Administration und so weiter. Was man für das Goetheanum oder für die Schule gibt, ist etwas anderes, also Schenkungsgeld. Und da sollte die Freiheit des einzelnen gewahrt werden.

Dr. Steiner: Wünscht noch jemand das Wort?

Walter Knopfli: Der Beitrag von 10 Franken sollte eigentlich genügen. Es wird ja dann Sache der internationalen Gesellschaft sein, wieviel die Angehörigen der ausländischen Gesellschaften an die Zentralstelle der internationalen Gesellschaft beitragen. Aus diesen Beiträgen, glaube ich, ist dann diese Geschäftsführung möglich.

Dr. Steiner: Also Sie würden meinen, daß die Anthroposophische Gesellschaft in der Schweiz den Antrag stellen soll, daß festgesetzt werde von der internationalen Gesellschaft, was die einzelnen Landesgesellschaften abzuführen haben? Da ist natürlich auch wieder der Unterschied, ob man einen fixierten Betrag abliefern läßt oder einen bestimmten Prozentsatz des Mitgliedsbeitrages der betreffenden Ländergesellschaften. Ich glaube nicht, daß es möglich ist, eine solche Maßregel irgendwie in der Anthroposophischen Gesellschaft einzuführen. Ich glaube, die Antipathie gegen ein Besteuerungssystem ganz abgesehen davon, wie es praktisch durchgeführt werden soll würde außerordentlich groß sein. Aber nicht wahr, eigentlich müßte schon eine solche Gesellschaft, wie die anthroposophische es in der Gegenwart ist, schon wirklich auf der Freiheit der Mitglieder beruhen in bezug auf die Beiträge-Zahlungen und in bezug auf Zahlungen überhaupt. Man kann nämlich nicht sagen, daß die Fixierung des Mitgliedsbeitrags gegen das Prinzip der Freiheit verstößt, denn derjenige, der nicht bezahlen will, tritt gar nicht bei, oder er tritt aus, wenn er schon drinnen ist. Es steht doch jedem frei, den Mitgliedsbeitrag zu bezahlen, wenn er ihm nicht zu hoch ist. Wenn man aber einen Paragraphen einführt, eine Taxe geradezu, das, glaube ich, würde uns in einem sehr merkwürdigen Licht erscheinen lassen. — Und ich muß schließlich sagen: Diejenigen Dinge, die hier in dem Punkt 11 angeführt sind, die werden doch wohl kaum gedeihen, wenn man sie nur auf eine solche Weise lösen wollte. Die einzelnen Zweige, nicht wahr, können ja natürlich über ihre Mitgliedsbeiträge verfügen oder beschließen aus dem Schoße ihrer Mitglieder heraus, was sie mögen. Aber für alle diese besonderen Bewegungen wie Waldorfschule, Medizin und so weiter, da wird es immer notwendig sein, daß besondere Beiträge geleistet werden, die eben derjenige dann leisten wird, der sie leisten kann. Da kann man doch eigentlich wirklich nur an den guten Willen appellieren. Irgendeinen Zwang da auszuüben — was ja auch nur möglich wäre bei manchen Mitgliedern, die schon drinnen sind in der Gesellschaft —, eine solche Maßregel in den Statuten würde natürlich eine Festungsmauer um die Gesellschaft herum aufrichten, und es würde kein Mensch oder sehr wenige Menschen noch beitreten. Nicht wahr, es ist ein bißchen sonderbar geredet, aber ich möchte doch sagen: Schließlich kann man nicht die Beitragszahlung darauf stützen, daß man den Leuten zur Pflicht macht, sie sollen einen in ihr Portemonnaie hineinschauen lassen.

Rudolf Hahn sagt, daß es so nicht gemeint war. Wenn man sagt, es sei wünschenswert, 1 oder 1% Prozent abzugeben von der Ausgabe, so ist es ja ganz in die Freiheit oder in die Gewissenhaftigkeit des einzelnen gestellt. Das Geld müssen wir ja doch haben!

Es wird noch weiter darüber verhandelt.

Dr. Steiner: Wodurch unterscheidet sich im Meritorischen dasjenige, wovon Sie hier sprechen, von dem, was die Gesellschaft wirklich einnimmt? Wenn etwa gesagt wird: Der Mitgliedsbeitrag ist soundso hoch, und wo es nicht möglich ist, das zu leisten, kann einer befreit werden. — Aber es steht jedem frei, einen größeren Mitgliedsbeitrag zu zahlen? Wir haben ja im Paragraphen: ...kann mehr bezahlen! Wodurch unterscheidet sich das?

Rudolf Hahn: Daß angeregt werde, villeicht mehr zu bezahlen. Es zahlt nur vielleicht niemand 100 oder 200 Franken; aber es gibt Mitglieder, die das leisten könnten. Dagegen gibt es Mitglieder, denen ganz gut ein Erlassen des Beitrags gegönnt werden könnte.

Dr. Jakob Hugentobler: Herr Hahn hat ja eigentlich nur ein einziges Beispiel erwähnt, wo die Beiträge nicht ausreichen. Er hat von der Bibliothek gesprochen. Daß man mit diesem Beitrag nicht die anderen Zwecke der Gesellschaft irgendwie speisen kann, daß aber die 24 Franken doch ausreichen sollten für das eigentliche Geschäftsmäßige, ist seine Auffassung. Herr Hahn müßte versuchen, in seinem Zweige in Basel so zu arbeiten, daß er von Fallzu Fall für diese besonderen Zwecke seine Beiträge bekäme. Es wird ihm sicherlich gelingen, wie in anderen Zweigen.

Rudolf Hahn sagt, daß man in Basel schlechte Erfahrungen damit machen kann.

Dr. Steiner: Aber es ist wirklich dieses nicht einmal eine Anregung. Man muß schon, ich möchte sagen, eine moralische Anregung dabei bringen. Ich meine nicht, daß das unmoralisch ist, aber ich meine, an moralischere Impulse denken als an solche. Denn sehen Sie, es ist nicht möglich, daß irgend jemand aufgefordert werde, nach seinem Einkommen oder gar nach seinem Auskommen so etwas wie einen Mitgliedsbeitrag zur Anthroposophischen Gesellschaft zu berechnen! Denn es kommt doch in Betracht, wieviel er in der Lage ist, von einem wirklichen Einkommen dann wiederum Abzüge zu machen. Denken Sie sich doch einmal: Wenn einer ein Einkommen hat von monatlich 1000 Mark, und er ist ein lediger Junggeselle, und ein anderer hat ebensoviel und hat zehn Kinder: Wie kann man da vorzugehen denken?

Rudolf Hahn: Vielleicht durch eine besondere Kommission?

Dr. Steiner: Das halte ich für das Gefährlichste. Abgesehen, daß ich schon die Steuerkommission als genügend gefährlich fühle — dann noch eine größere Steuerkommission in der Anthroposophischen Gesellschaft? Ich könnte mir nicht denken, daß dies uns ein besonderes Ansehen verschafft.

Frau Weiß frägt, ob denn nicht die Frage bei der letzten Versammlung vollständig geregelt sei, so daß die Geschäftsstelle die Anträge stellt.

Dr. Wachsmuth sagt, er möchte erwähnen, daß der Antrag nicht von der Geschäftsstelle ausgehe.

Rudolf Hahn: Herr Dr. Blümel hat gesagt, daß nicht 10, sondern 20 Prozent nötig seien. Ich für mein Teil weiß schon, was ich zu tun habe mit dem Geld.

Dr. Steiner: Ich bin sogar überzeugt, daß Sie es nicht für sich verwenden werden, sondern für die Gesellschaft. Aber ich weiß nicht- es geht wirklich nicht gut an, einen so formulierten Paragraphen oder ein Statut oder so etwas zu haben. Denn es würde tatsächlich abschrekkend wirken auf diejenigen Menschen, die erst Mitglieder werden wollen.

Frage: Kann Herr Dr. Steiner nicht versuchsweise über diesen Antrag abstimmen lassen?

Dr. Steiner: Das würde aber nur bedeuten, daß es der Antrag auf Schluß der Debatte ist. Es ist der Antrag gestellt. — Bitte die Hand zu erheben! Bitte die Gegenprobe! Es ist angenommen. — Dann kommt der Antrag zur Abstimmung. Ich bringe also den Antrag des Herrn Hahn zur Abstimmung und bitte diejenigen, die dafür sind, die Hand zu erheben. — Er ist einstimmig abgelehnt — mit einer Stimme, meine ich.

Nicht wahr, es handelt sich darum - ich bin wirklich kein Pedant, aber ich möchte doch darauf aufmerksam machen —, daß man am besten vorwärtskommt in den Verhandlungen, wenn diese kleinen Nuancen schon eingehalten werden: Es wird sofort abgestimmt, wenn _ jemand den Antrag stellt auf Schluß der Debatte. Also diejenigen Dinge, die schon einmal im Parlamentsleben richtig sich eingeführt haben, tragen sehr dazu bei, daß die Versammlung in regelrechter Weise verläuft. Hat jemand zu einem anderen dieser Punkte noch etwas zu sagen? Ich denke ja, daß die verehrten Delegiertenfreunde augenblicklich wenig vorbereitet sein werden, über diese 12 Punkte zu sprechen, weil sie wahrscheinlich noch nicht darüber gedacht haben. Es steht wohl in der Einladung, aber fruchtbar wird ja doch erst bei der Delegiertenversammlung zu Weihnachten über diese Dinge gesprochen werden können. — Wenn jemand eine Anregung noch zu geben hat, so bitte ich, das zu tun.

Ein Herr ist sich nicht klar darüber, betreffend Punkt 8, warum die Aufnahme eines neuen Mitgliedes vom internationalen Sekretariat gegengezeichnet werden soll. Was für einen Wert das haben soll?

Dr. Steiner: Dies hat schon einen bestimmten Wert. Nur, muß ich sagen, kommt das hier bei dem Punkt 8 nicht mit der nötigen Klarheit zum Vorschein. Aber über diesen Punkt wird ja natürlich bei der Delegiertenversammlung an Weihnachten gesprochen werden. Es hat doch einen gewissen Wert. Es würde eine Bedeutung haben, wenn sämtliche Mitgliederkarten, die für die Anthroposophische Gesellschaft ausgegeben würden, eine einheitliche Unterzeichnung hätten. Wie gesagt, einen Wert hätte es. Und nicht wahr, die Verantwortlichkeiten, die werden sich ergeben aus der Art und Weise, wie gewissermafßen das Büro der internationalen Gesellschaft zu Weihnachten bestellt wird. Ich kann mir nicht vorstellen, daß sich diese Verantwortlichkeit auf eine andere Art ergibt als dadurch, daß die verantwortlichen Funktionäre hier in Dornach für die internationale Gesellschaft eben das nötige Vertrauen haben können zu den in den einzelnen Ländern vorhandenen Funktionären: Also zum Beispiel da, wo Generalsekretäre ernannt worden sind, wie in Norwegen und in England und in Holland. Es muß natürlich derjenige, der hier verantwortlich zeichnet für die Gesellschaft, das Vertrauen haben zu den betreffenen Generalsekretären dort. Nur auf diese Weise kann es eine Verantwortlichkeit gegenseitig geben. Das ist ja auch schon neulich bei der Delegiertenversammlung der holländischen Gesellschaft dadurch festgelegt worden, daß gesagt worden ist: Die Gründungsversammlung wählt einen Generalsekretär. - Der ist gewählt worden. Und nun, nicht wahr, ist ja das natürlich vorbehaltlich dessen, daß der betreffende Funktionär, der da an der Spitze der internationalen Gesellschaft stehen wird, hinterher die Einwilligung gibt und daß, wenn eine Änderung der Gesellschaft geschieht - das hat die holländische Gesellschaft beschlossen —, dann in Dornach angefragt wird, ob man einverstanden ist damit. Das würde natürlich nicht hindern, daß sich der Vorstand der betreffenden Landesgesellschaft ganz autonom fühlt. Aber diejenigen Funktionäre der Landesgesellschaft, die den Verkehr mit Dornach vermitteln, die müssen also eben im Einverständnis mit Dornach irgendwie designiert oder gewählt werden, nicht wahr? Sonst hätten wir die internationale Gesellschaft nicht, wenn nicht so etwas gegründet würde.

Walter Knopfli möchte Näheres über den ersten Punkt dieser 12 Bestimmungen, über den noch gar nicht verhandelt worden ist, hören. Er meint: Wir sind jetzt hier als Delegierte der schweizerischen Gesellschaft und sollten doch so viel herausbringen, daß wir eigentlich mehr oder weniger dasjenige zusammenfassend haben, was die schweizerische Gesellschaft an dieser inernationalen Tagung zu vertreten hat. Aber wenn wir jetzt die Delegiertenversammlung schließen, und ich sollte meinem Zweig berichten, was gerade gegangen ist, so könnte ich nichts berichten. Es wurde wohl gesprochen, aber immer Schluß der Debatte gewünscht. Gerade dieser Punkt 1 ist das, was schon eingangs der Tagesordnung als notwendig zu besprechen erklärt wurde.

Dr. Steiner: Der Antrag ist gestellt, daß über den Punkt 1 verhandelt werde. Wünscht jemand dazu zu sprechen?

Willy Storrer: Wir würden bei diesem Punkt noch einmal unseren Antrag wiederholen: Es möchte die bisherige Form der Anthroposophischen Gesellschaft in der Schweiz als eine provisorische angesehen werden, und man möchte vielleicht am nächsten Samstag oder Sonntag in Zürich oder Olten eine Gründungs-, eine Urversammlung der schweizerischen Mitglieder durchführen und bei dieser die Organisation der Gesellschaft beschließen und jene wählen, die dann bei der Delegiertenversammlung vertreten sollen.

Dr. Steiner: Wünscht jemand dazu zu sprechen?

Edgar Dürler möchte nur den Antrag von Herrn Storrer sehr unterstützen und möchte hoffen, daß das nicht wieder mit Schlagworten wie Chauvinismus kaputtgemacht werde.

Frl. Emma Ramser möchte beantragen, daß dies bis nach Weihnachten verschoben werde. Daß darüber gründlich gesprochen wird, scheint ihr auch nötig. Es scheint viel gegen die jetzige Gesellschaft vorzuliegen. Aus dem ergeben sich dann die Gründe für die Neubildung einer schweizerischen Gesellschaft. Aber es ist auf alle Fälle die Zeit vor Weihnachten zu kurz, um alles zu ordnen.

Frl....? meint, daß, wenn jeder Delegierte, der hier ist, zu Hause darüber berichtet, dann an Weihnachten die Delegierten auch darüber berichten können, wie sich der Zweig zu dieser Frage stelle.

Frau Weiß meint auch, daß diese Versammlung noch vor Weihnachten stattfinden sollte, damit man dann wisse, wie man sich der internationalen Gesell schaft anzuschließen habe.

Albert Steffen: Ich sehe keinen Grund ein, warum die schweizerischen Mitglieder sich nicht versammeln sollten. Sie sollen sich doch wirklich versammeln.

Willy Storrer: Ich sehe auch nicht ein, warum das nicht durchgeführt werden sollte. Denn man hat doch auch die Delegierten und die Mitglieder der Umgebung eingeladen, um diese ganzen Vorbereitungen für die Delegiertenversammlung zu erledigen, und hat diese Einladung eben für einen Termin gemacht, der eigentlich nicht Gelegenheit zu einer solchen Aussprache läßt, nämlich für nachts 10 Uhr. Wenn man gedacht hat, man kann in dieser relativ kurzen Zeitspanne die Sache erledigen, so muß doch eine ganze Woche dazu genügen, daß sich die Mitglieder äußern können. Er glaubt, es ist Zeit genug vorhanden, besonders wenn man als Versammlungstermin einen Samstag oder Sonntag wählt.

Dr. Steiner: Ja, wer soll denn die Versammlung einberufen? Nicht wahr, die Sache ist diese: Gegenwärtig besteht die Anthroposophische Gesellschaft in der Schweiz. Die ist heute durch ihre Delegierten vertreten. Auf die ist bisher gerechnet, wenn es sich darum handelte, die einzelnen Landesgesellschaften zusammenzufassen. Also für die Weihnachtstagung wäre natürlich formell alles in Ordnung, und es kann ja gewiß auf der Weihnachtstagung die Anregung, die zuerst Herr Knopfli gegeben hat, gemacht werden. Also es könnte nur zweierlei geschehen: Entweder könnte von derselben Stelle aus wiederum eine solche Versammlung einberufen werden wie heute oder auch meinetwillen eine Versammlung der schweizerischen Mitglieder, oder aber es müßte eine Urversammlung einberufen werden. Und die kann nur dadurch einberufen werden, daß irgend jemand sie einberuft.

Willy Storrer glaubt, diese Frage könnte man dadurch lösen, daß man sagt: Die bisherigen Delegierten der schweizerischen Zweige gehen heim und berufen eine Mitgliederversammlung ein und teilen eben dieser Mitgliederversammlung mit, daß beschlossen worden ist von den bisherigen Delegierten, man wolle in Zürich eine Urversammlung durchführen für die einzelnen Mitglieder, die dann sich anschlössen. Es könnte die Sache durch das Sekretariat gemacht werden.

Dr. Steiner: Das geht natürlich formell nicht. Die Delegierten, die jetzt da sind, sind Delegierte der Anthroposophischen Gesellschaft in der Schweiz. Die können nicht beschließen, eine Urversammlung einzuberufen. Die können nur beschließen, eine Versammlung derjenigen, die jetzt Mitglieder sind der Anthroposophischen Gesellschaft in der Schweiz, einzuberufen. Eine Urversammlung kann nur von jemandem einberufen werden, der das eben, nun ja, aus dem Urzustand heraus tut. Eine Urversammlung kann nur dadurch einberufen werden, daß jemand die Verantwortung übernimmt - allein oder mit einer Anzahl von Kameraden, die er sich mit wählt —, eine Aufforderung zu erlassen an alle diejenigen Mitglieder, die er will und mit denen er eine Urversammlung zu machen gedenkt; und diese Versammlung kann dann einen Antrag bei der Delegiertenversammlung zu Weihnachten bringen. Aber die Delegiertenversammlung der Anthroposophischen Gesellschaft kann nicht irgendwie den Antrag stellen, eine Urversammlung einzuberufen, denn es gibt keine «Urversammlung» einer beste henden Gesellschaft.

Willy Storrer: In diesem Falle würden wir, also die Vertreter der Zweige St. Gallen, Neuchätel, Schaffhausen und der «Neuen Generation», die hier anwesend sind, diese Urversammlung einberufen.

Dr. Steiner: Dann können Sie es von diesen Zweigen aus unter sich einberufen, müssen aber auch ein selbständiges Büro aus sich, aus ihrer Idee heraus schaffen. Aber es kann wirklich nicht eine «Urversammlung» von etwas schon Bestehendem einberufen werden. Es kann beschlossen werden, eine zweite Versammlung einzuberufen, irgendwo meinetwillen, aber nicht eine Urversammlung.

Walter Knopfli: Es sollte nicht hier ein Beschluß gefaßt werden, aber in der Weise vorgegangen werden, daß sich die Zweige unter sich einigen, wer die Sache in die Hand nehmen will. Dann wird der Betreffende, außerhalb der Anthroposophischen Gesellschaft in der Schweiz, außerhalb der Delegiertenversammlung, diese Einladung machen und dann außerhalb, ganz neutral, ganz aus dem Urzustand heraus, einberufen. Wer das macht, darüber werden sich ja die, die das wünschen, wohl einigen können. Dagegen kann man ja die Delegierten, die hier sind, ersuchen, wenigstens orientierungsweise ihre Mitglieder daheim zu bitten, vorbereitend Stellung dazu zu nehmen.

Dr. Steiner: Das kann schon geschehen, aber darüber kann kein Beschluß gefaßt werden. Nicht wahr, das sehen Sie doch ein? Das ist nicht möglich, daß man darüber einen Beschluß faßt!

Walter Knopfli: Ja, das ist ein Punkt, der mir zu Punkt 1 sehr wichtig ist: Berichterstattung über die Ländergesellschaften. Es ist eine gewisse Stimmung dafür vorhanden.

Dr. Steiner: Ja, ist denn wirklich so wenig bekannt über diese Absicht, hier eine internationale Gesellschaft zu begründen? Ist wirklich so wenig darüber bekannt?

Walter Knopfli: Die beabsichtigte Gründung der internationalen Gesellschaft ist natürlich allen Mitgliedern bekannt, aber es handelt sich doch darum, wie wir als Schweizer Gesellschaft uns dazu stellen. Es handelt sich doch darum - —

Dr. Emil Grosheintz (unterbricht): Sie stellen sich aber jetzt gegen die Schweizer Gesellschaft! Es ist etwas ganz Unmögliches, was Sie hier verlangen. Wir sind hier die Delegierten der Anthroposophischen Gesellschaft in der Schweiz. Nun paßt Ihnen diese Gesellschaft nicht, und Sie sagen: Wir wollen uns selbst erdrosseln dadurch, daß wir eine andere Versammlung einberufen oder auch etwas anderes machen aus der Gesellschaft. — Es ist einfach diese Gesellschaft, die jetzt besteht, die Ihnen nicht paßt! Wollen Sie, daß wir selber — ich kann nicht anders sagen — uns erdrosseln, daß wir beschließen, wir wollen eine Urversammlung bilden und sofort neu anfangen? - Und dann ist es gar nicht zu verstehen, wie Herr Storrer dazu kommt, zu sagen, daß diese Gesellschaft, wie sie jetzt besteht, ein Provisorium ist. Sie ist kein Provisorium, sie besteht! Und ich glaube, wenn etwas anderes geschehen soll in der Gesellschaft, wenn sie sich dahin modifizieren soll, daß die Schweizer Mitglieder sich enger zusammenschließen, dann die Gruppe hier, weil sie einen internationalen Charakter hat, diesen Charakter der Internationalität, wie er in Dornach eben natürlicherweise besteht, diesen Charakter auch am besten zum Ausdruck bringt, wenn ein internationaler Zweig am Goetheanum entsteht. Wenn das auf diese Weise gemacht werden kann, wie es Herr Dr. Steiner vorgeschlagen hat, ist das der allerbeste und der allernatürlichste Weg. Ich weiß nicht, warum Sie jetzt drängen und darauf bestehen wollen, noch vor Weihnachten diesen Umsturz herbeizuführen.

Dr. Steiner: Aber vorhin konnte man ja ganz gut über die Sache beraten! Es war alles absolut klar, und es war in Wirklichkeit eigentlich kein Grund da, auf den Vorschlag noch einmal zurückzukommen. Es macht sogar den Eindruck — da man noch einmal auf ihn zurückkommt -, daß Hintergedanken noch walten, die man nicht zum Ausdruck bringen will. Denn jetzt stehen wir auf einem Punkt, wo man eigentlich nicht mehr verstehen kann, was gewollt wird. Zum Beispiel von dem, was Herr Storrer will, davon verstehe ich kein Wort.

Willy Storrer: Es kommt uns nur darauf an, daß eine Mitgliederversammlung stattfindet.

Dr. Steiner: Aber eine Mitgliederversammlung kann nur beschlossen werden hier von der Anthroposophischen Gesellschaft in der Schweiz.

Willy Storrer: Das wollen wir, Herr Doktor! Es ist uns gleichgültig, ob die Versammlung eine gewöhnliche oder außergewöhnliche ist. Der Zweig am Goetheanum hat hier Vertretung durch Dr. Grosheintz und noch jemanden. Ich habe zum Beispiel nicht gehört, daß durchgeführt worden wäre, daß diese als Bevollmächtigte ihrer Mitglieder nun Stellung nehmen.

Dr. Steiner: Das können Sie ja natürlich hier beschließen, daß eine Mitgliederversammlung der Anthroposophischen Gesellschaft in der Schweiz einberufen werde.

Martha Schelling sagt, sie glaube, daß nur wenige Mitglieder diesem Ruf folgen können, denn sie können nicht zweimal in der kurzen Zeit kommen.

Dr. Steiner: Man müßte doch zu dieser Frage sachlich sprechen. Ich möchte doch, nachdem wir schon die Vorsitzenden der Versammlung gewählt haben, darauf aufmerksam machen, daß es wirklich notwendig wäre, wenn man über so etwas spricht, die Dinge zu begründen. Daß man sagt: Wir wollen dieses und jenes, das ist eigentlich keine Begründung der Sache. Ich glaube nämlich, daß jetzt — heute ist der 8. Dezember, und am 24. beginnt die Delegiertenversammlung -, daß eine Mitgliederversammlung in der Schweiz jetzt an irgendeinem Orte einzuberufen eine so durchgreifende Maßregel ist, etwas so Einschneidendes ist, daß man sich das natürlich ganz wesentlich überlegen soll. Und vor allen Dingen glaube ich, daß nicht leichtsinnig in einer solchen Sache vorgegangen werden dürfte. Denn es ist ganz durchaus dies zu bedenken, daß jede Wahl eines Ortes, die Sie heute treffen, so gemacht werden kann, daß eine Gruppe die ganze Schweiz und die ganze Anthroposophische Gesellschaft in der Schweiz majorisiert. Sie wählen einfach den Ort danach. Sie wissen, an irgendeinem Ort in der Nähe, da sind Mitglieder, die wollen irgend etwas Bestimmtes. Sie wollen sich eine Majorität schaffen, und dazu wählen Sie einen Ort. Sie wissen: Wenn wir St. Gallen wählen, haben wir dort die Majorität, wenn wir Olten wählen, haben wir dort die Majorität und so weiter. Diese Dinge sind von einer solchen Wichtigkeit, daß sie zu bedenken sind gegenüber dem andern, das eigentlich vorgebracht werden müßte. Ist denn wirklich eine so große Unzufriedenheit vorhanden über die Anthroposophische Gesellschaft in der Schweiz, daß jetzt auf Knall und Fall eine Mitgliederversammlung einberufen werden soll? Ist diese Unzufriedenheit wirklich so groß? Oder kann dasjenige, was Herr Knopfli vorgebracht hat, was ich sehr gut einsah, einfach in der Form eingebracht werden, daß diejenigen Mitglieder, die es für eine Notwendigkeit halten, dieses als Antrag, in Form eines Antrags vorbringen? — Es kann ganz gut in Form eines Antrags von einzelnen Mitgliedern vorgebracht werden, dann haben Sie eine ganz reinliche Sache. Dann steht ein Antrag da, der meinetwillen von 30 oder wie vielen Mitgliedern unterstützt ist. Es ist ein reinlicher Antrag da, und Sie haben nicht jetzt Knall und Fall mit irgendwelchen Hintergedanken eine Versammlung einberufen durch den Willen einer ungleichen Majorität, den Willen von einzelnen Mitgliedern, also einer verschwindenden Minorität! Das muß man doch alles berücksichtigen! Natürlich habe ich nicht das Recht, in irgendeiner Weise in die Sache einzugreifen. Aber ich halte es für absolut gefährlich, wenn man, nachdem bis jetzt nichts geäußert worden ist über die Sache, nachdem bis jetzt längere Zeit Zufriedenheit war mit der Anthroposophischen Gesellschaft in der Schweiz, jetzt vom 8. Dezember bis 24. Dezember auf Knall und Fall eine Versammlung einberufen werden soll. Da müßßtte man wenigstens sagen, warum man eine Mitgliederversammlung braucht. Denn um den Antrag zu stellen, den Herr Knopfli gestellt hat, braucht man nämlich keine Mitgliederversammlung. Ich bin vollkommen überzeugt, daß - Walter Knopfli sagt, er kann sich damit schon einverstanden erklären. Er denkt sich, daß an Weihnachten auch einzelne Vertreter Stellung nehmen werden - der Delegierte des Zweiges am Goetheanum hat Stellung genommen. Wenn dann wirklich zum Beschluß erhoben wird die Konstituierung der vorausgesetzten neuen Anthroposophischen Gesellschaft, der Eintritt in die internationale Gesellschaft, dann werde die bisherige Gesellschaft in der Schweiz formell den Eintritt geben, und erst nachher sollte die Umänderung erfolgen.

Dr. Steiner: Sehen Sie, es wird doch etwas in dieser Beziehung zu Weihnachten geleistet. Da würde schon eine bestimmte Internationalisierung des Zweiges am Goetheanum eintreten, und meiner Ansicht nach werden dann Verhältnisse geschaffen, mit denen Sie zufrieden sein können. Ich glaube schon, daß überhaupt die Sache - ob man nun den Namen auch noch ändert oder nicht, das ist wirklich eine sekundäre Frage -, ich glaube tatsächlich, daß Sie das, was Sie wollen, haben können, wenn nicht eben etwas dahinter ist! Das, was gesagt wird als das, was Sie wollen, das kann durchaus erreicht werden mit den Beschlüssen, bei denen es mit richtigen Dingen zugeht.

Frl. Emma Ramser: Die Herren haben erklärt, daß, falls ihr Antrag angenommen würde, sie konkrete Vorschläge machen. Würde der Antrag so, daß man auf die Trennung eingehe, dann wollten sie konkrete Vorschläge machen.

Dr. Steiner: Aber man kann doch auf die Trennung nicht eingehen! Das ist doch ganz unmöglich.

Frl. Emma Ramser: Könnten die Herren nicht vielleicht, was sie vorzubringen haben, den Zweigen im Laufe der nächsten Woche Punkt für Punkt mitteilen, daß man darüber diskutieren könnte, nicht daß die Delegierten gewissermaßen wieder vor einem Fait accompli stehen, ich will nicht sagen: überrumpelt werden. Aber wenn lange nicht die Zahl der Mitglieder kommen kann an Weihnachten... daß man weiß, was gesprochen werden soll...

Dr. Steiner: Es hätte ja ganz gut, wenn die Meinung besteht, daß außer dem, was gesagt worden ist, manches noch in der Anthroposophischen Gesellschaft in der Schweiz mangelhaft ist, es hätte ja ganz gut heute vorgebracht werden können!

Walter Knopfli: Es sollte nicht ein Mißtrauensvotum sein, nur was vorgebracht worden ist, habe ich gesagt. Und das, was konkrete Vorschläge sind, war die Erwägung von etwas, was einer Urversammlung gleich ist und wie sich die Gesellschaft neu zu konstituieren hat, wie man das machen soll, um Mißverständnissen vorzubeugen. Nicht irgendwelche Hintergedanken

sind da. Willy Storrer meldet sich zum Wort.

Dr. Steiner: Dieses, was Sie vorgeschlagen haben, ist tatsächlich in der leichtesten Weise zu regeln, auch im Hinblick auf den Punkt 1. Nicht wahr, ich habe zwar diesen abgekürzten Bericht über die Internationale Delegiertenversammlung in Dornach mit diesem Anhang der Gründung der Internationalen Anthroposophischen Gesellschaft in Dornach gelesen [siehe $. 557]; aber ich muß schon sagen: Das schaut natürlich furchtbar aus, diese 12 Punkte! Und wenn wir darüber in der Weise weiter debattieren wie jetzt, so sind wir morgen früh noch nicht fertig. Es wird zu sprechen sein über die Zusammenfassung der bereits gegründeten einzelnen Ländergesellschaften. Dieser erste Punkt kann sich bei der Delegiertenversammlung nämlich in fünf Minuten abspielen. Das schaut nur nicht so aus, nicht wahr, weil hier vier Zeilen stehen; aber es braucht ja bloß der Wille zum Ausdruck zu kommen, daß man diese internationale Gesellschaft begründet. Und die Berichterstattung über die verschiedene Gestaltung der einzelnen Ländergesellschaften, das wird auch nicht besonders lange Zeit in Anspruch nehmen. Wenn der gute Wille vorhanden ist, diese Internationale Anthroposophische Gesellschaft zu begründen, dann, glaube ich, sollte man über die Formalitäten überhaupt nicht viel reden, sondern man sollte dann den Übergang finden, über mancherlei wirklich wichtige Dinge auf anthroposophischem Gebiet zu sprechen, über die dann verhandelt werden sollte. Ich glaube nicht, daß es gut sein wird, an Weihnachten bei dieser Tagung überhaupt lange Zeit über diese Fragen zu reden, die heute abend doch wiederum so zum Hin- und Herreden gemacht worden sind und bei denen man gewöhnlich nicht weiß, was eigentlich gewollt wird. Nicht wahr, ich hätte ja nach der Geschäftsordnung überhaupt den Antrag nicht mehr zur Diskussion zuzulassen brauchen. Es war schon ein Entgegenkommen, daß ich ihn zur Diskussion noch einmal habe zugelassen, aber es müßten doch dann die Gründe vorgebracht werden.

Willy Storrer: Ja, Herr Doktor, wir haben doch diese Gründe vorgebracht! Denn wir glauben, daß es nötig ist, daß sich die Organisation der Anthroposophischen Gesellschaft in der Schweiz neu konstituiere, daß sie es tun muß, und in dieser Richtung wollten wir dann Vorschläge machen. Wir wollten, daß diese Mitgliederversammlung sich ausdrücklich darüber ausspricht — —

Dr. Emil Grosheintz: Herr Storrer! Wir sind jetzt in einer Delegiertenversammlung der Anthroposophischen Gesellschaft in der Schweiz. Wenn Sie den Antrag stellen, daß sich diese Gesellschaft neu konstituieren soll - sagen Sie nicht «muß», sie muß sich neu begründen -, sondern sagen Sie dann die Gründe, warum Sie glauben, daß dies geschehen soll, und welches ihre Mängel und Schäden sind, außer denen, die schon vorgebracht worden sind.

Willy Storrer sagt, sowohl Herr Knopfli wie auch Herr Stokar und er seien sich in dieser Richtung darüber einig, daß sie es für besser halten würden für die Wirkung in der Außenwelt, wenn die Leitung der schweizerischen Anthroposophischen Gesellschaft mehr aus Schweizern bestehen würde, wenn anstelle des Arbeitsausschusses, der ja ganz gut noch bestehen könnte am Goetheanum, noch ein Arbeitsausschuß bestünde, vielleicht eben aus den einzelnen Zweigen in der Schweiz zusammengesetzt.

Dr. Steiner: Bitte, dann stellen Sie bei der nächsten Versammlung, wo eine Wahl ist, andere Persönlichkeiten zur Wahl auf. Das ist Ja gar kein Gegenstand zur Diskussion. Man kann doch nicht in irgendeinem beliebigen Zeitpunkt den Antrag stellen!

Willy Stokar: Ich beantrage Schluß der Debatte.

Dr. Steiner: Der Antrag auf Schluß der Debatte ist gestellt. Ich bitte diejenigen Delegierten, die dafür sind, die Hand zu erheben. - Ich bitte nun diejenigen, die dagegen sind, die Hand zu erheben. — Der Antrag auf Schluß der Debatte ist also angenommen.

Ist noch etwas? Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann kommen wir zum Schluß. Ich danke den verehrten Freunden, daß sie zu dieser Delegiertenversammlung erschienen sind. Ich hoffe, trotzdem wir ja über manches ein bißchen «undurchsichtig» gesprochen haben, daß dennoch das, was wir gesprochen haben, bei der sehr wichtigen Delegiertenversammlung zu Weihnachten seine guten Früchte tragen wird.



  1. Offenbar gab es am 7. Dezember eine Vorbesprechung, von der jedoch keinerlei Bericht vorliegt. ↩

  2. Internationale Delegiertenversammlung der Anthroposophischen Gesellschaft in Dornach vom 20.-23. Juli 1923, siehe Seite 557. ↩

  3. Siehe Seite 571 ff. ↩

German original of Assembly of Delegates of the Anthroposophical Society in Switzerland · ← Previous · Next →