The Christmas Conference

GA 260 — 27 December 1923, Dornach

Fortsetzung der Gründungsversammlung

Thema: Anthroposophie und Natur-Erkenntnis

Vortrag von Dr. G. Wachsmuth: «Anthroposophie und Erdenschicksal»

11 Uhr 15: Die Worte der Gundsteinlegung, dann Statutenberatung

Dr. Steiner:

Meine lieben Freunde!

Lassen wir wiederum an unsere Herzen dringen die Worte, welche uns aus den Zeichen der Zeit heraus die notwendige Selbsterkenntnis in der rechten Weise geben sollen:

Menschenseele!
Du lebest in den Gliedern,
Die dich durch die Raumeswelt
Im Geistesmeereswesen tragen:
Übe Geist-Erinnern
In Seelentiefen,
Wo in waltendem
Weltenschöpfer-Sein
Das eigne Ich
Im Gottes-Ich
Erweset;
Und du wirst wahrhaft leben
Im Menschen-Welten-Wesen. Menschenseele!
Du lebest in dem Herzens-Lungen-Schlage,
Der dich durch den Zeitenrhythmus
Ins eigne Seelenwesensfühlen leitet:
Übe Geist-Besinnen
Im Seelengleichgewichte,
Wo die wogenden
Welten-Werde-Taten
Das eigne Ich
Dem Welten-Ich
Vereinen;
Und du wirst wahrhaft fühlen
Im Menschen-Seelen-Wirken. Menschenseele!
Du lebest im ruhenden Haupte,
Das dir aus Ewigkeitsgründen
Die Weltgedanken erschließer:
Übe Geist-Erschauen
In Gedanken-Ruhe,
Wo die ew’gen Götterziele
Welten-Wesens-Licht
Dem eignen Ich
Zu freiem Wollen
Schenken;
Und du wirst wahrhaft denken
In Menschen-Geistes-Gründen.

Wiederum wollen wir aus diesen Weltensprüchen einen Rhythmus uns vor die Seele schreiben, um allmählich geistig zur Struktur vorzudringen. Wir nehmen aus dem ersten Spruch die Worte:

[Es wird gesprochen und an die Tafel geschrieben. Faksimile siehe Beilage 4, Tafel II]

Das eigne Ich
Im Gottes-Ich
Erweset.

Und wir nehmen aus dem zweiten Spruch, der einen zweiten Seelenprozeß in sich enthält:

Das eigne Ich
Dem Welten-Ich
Vereinen,

Und wir nehmen aus dem dritten Spruch:

Dem eignen Ich
Zu freiem Wollen
Schenken.

Und wir vereinigen damit zu dem entsprechenden Rhythmus die Worte, an den diese Worte immer anklingen, und die einen inneren Seelenzusammenhang haben mit demjenigen, was ich hier auf die

Tafel geschrieben habe:

Und du wirst wahrhaft leben
Im Menschen-Welten-Wesen.

Aus dem zweiten Spruch:

Und du wirst wahrhaft fühlen
Im Menschen-Seelen-Wirken.

Die dritte Strophe klingt in seine Harmonie aus:

Und du wirst wahrhaft denken
In Menschen-Geistes-Gründen.

[Tafelanschrift]

Menschen-Welten-Wesen Menschen-Seelen-Wirken Menschen-Geistes-Gründen

Sie werden finden, meine lieben Freunde, daß, wenn Sie auf die inneren Rhythmen achten, die in diesen Spüchen liegen, wenn Sie diese inneren Rhythmen der Seele dann gegenwärtig machen und eine entsprechende Meditation, das heißt ein gedankliches Ruhen darüber in sich selber anstellen, diese Aussprüche dann zu empfinden sind wie die Aussprüche der Weltengeheimnisse, insofern diese Weltengeheimnisse in der Menschenseele auferstehen als menschliche Selbsterkenntnis.

Nun, meine lieben Freunde, wir schicken uns jetzt an, eine Art gestatten Sie das häßliche Wort — Generaldebatte über die Statuten anzustellen, und ich darf im Beginne darauf aufmerksam machen, was für Punkte in dieser Generaldebatte in Betracht kommen werden. Über die speziellen Anliegen zu den einzelnen Paragraphen der Statuten werden wir dann — verzeihen Sie das noch häßlichere Wort - in einer Art Spezialdebatte konferieren.

Das erste, das in Betracht kommt, würde dieses sein: daß in der künftigen Zeit der in Dornach befindliche Ausschuß-Vorstand wirklich ein Vorstand sein soll, der die Zentral-Initiative, die in jedem einzelnen Falle notwendig ist, für dieses oder jenes beachtet. So daß es also bei diesem Vorstande weniger darauf ankommen wird, daß man weiß: das ist ein Vorstand, der ist da oder dort, und an den kann man sich mit dem oder jenem wenden - das kann man natürlich auch und soll es auch -, aber es wird sich darum handeln, daß der Vorstand die Fähigkeit entwickelt, aus sich selber in Angelegenheiten der anthroposophischen Bewegung initiativ tätig zu sein, Anregungen zu geben, die tatsächlich gegeben werden sollten im Sinne des letzten Punkts, des letzten Paragraphen der Statuten:

«Gesellschaftsorgan ist das «Goetheanum>, das zu diesem Ziele mit einer Beilage versehen wird, die die offiziellen Mitteilungen der Gesellschaft enthalten soll. Diese vergrößerte Ausgabe des «Goetheanum wird nur an die Mitglieder der anthroposophischen Gesellschaft abgegeben.»

In dieser Beilage wird man alles das finden, was der Vorstand sich denkt, gern tun möchte und vielleicht auch da oder dort wird tun können. So daß also ein fortwährendes lebendiges Hinauswirken des Vorstandes gerade durch diese Beilage des «Goetheanum» beabsichtigt sein muß. Aber Sie wissen, man braucht nicht nur zu einer Blutzirkulation Kräfte, die zentrifugal wirken, sondern auch solche, die zentripetal wirken, zurückwirken wiederum. Und daher sollte auch dafür gesorgt werden, daß eine Anzahl von Mitgliedern gewissermaßen eng in ihrer Seele mit dem Vorstande sich vereinigen in all dem, was nicht nur die Anthroposophische Gesellschaft in engerem Sinne betrifft, sondern das ganze geistige Leben der Gegenwart im Zusammenhang mit dem Wirken der Anthroposophischen Gesellschaft betreffen kann, daß eine Anzahl von Mitgliedern in enger Seelengemeinschaft mit dem Vorstand Vermittler sein soll desjenigen, was draußen in der Welt geschieht. Dadurch kommen wir zu einer völlig freien, auf freiem Verkehr beruhenden Konstitution der Anthroposophischen Gesellschaft. Wir kommen dadurch dazu, daß von jeder Richtung Anregungen ausgehen. Diese Anregungen werden ihre Früchte tragen je nach der Art, in der man die Dinge erkennt. So daß also gesorgt werden muß für Korrespondenten des Vorstandes, der in Dornach lokalisiert sein und hier arbeiten wird.

Nun handelt es sich darum, daß wir in diesem Augenblick der Entwickelung der Anthroposophischen Gesellschaft tatsächlich aus dem Realen heraus, nicht aus dem Prinzip heraus, unsere Einrichtungen treffen. Nicht wahr, es ist ein Unterschied, ob man nachdenkt darüber, wie am besten die Struktur einer Gesellschaft sein kann, und dann sie so einrichtet, aber da hat man eine prinzipielle, schematische Struktur; derlei Dinge haben wir in der letzten Zeit genug gehabt; sie haben nicht das mindeste genützt, sondern auf vielen Gebieten uns in recht arge Schwierigkeiten hineingebracht. Daher möchte ich bemüht sein, in der Zukunft die Dinge so zu gestalten, daß sie aus den realen Kräften der Gesellschaft hervorgehen, die schon da sind, schon gewirkt haben, bei denen man sieht aus dem Zusammenhang, in dem sie stehen, daß sie wirken können. Und so würde ich denn meinen, daß es gut wäre, wenn wir uns wenigstens dem Geiste nach zunächst klar würden über eine solche Einrichtung gewissermaßen von Korrespondenten des Vorstandes, welche die freiwillige Verpflichtung etwa übernehmen würden, jede Woche uns hier einen Brief zu schreiben über das, was sie draußen in der Welt bemerkenswert finden im geistigen Leben und was die Anthroposophische Gesellschaft interessieren könnte. Eine Reihe von Persönlichkeiten, die natürlich immer vermehrt werden könnte, sollte solche Verpflichtungen jetzt schon übernehmen. Nun würde ich meinerseits einige Persönlichkeiten zunächst gleich vorschlagen, die also gewissermaßen den ganz gleichwertigen äußeren Kräftevorstand bilden zu dem zentralen Kräftevorstand, der hier, wie ich schon sagte, lokalisiert sein muß, das heißt in dem kein Mitglied sein soll, das nicht in Dornach wohnt. Aber wir würden dann eine wirkliche Blutzirkulation bekommen. Zu diesem Zweck möchte ich vorschlagen, daß in lebendiger, eben wie ich meine, allwöchentlich periodisch sich abspielender Verbindung mit dem Vorstande Persönlichkeiten sein möchten - verzeihen Sie, wenn ich generalisiere - von der folgenden Art - es kann weiter darüber gesprochen werden -, aber ich meine von folgender Art: Zuerst mußte ich bei solchen Persönlichkeiten denken an denjenigen, der ja in der nächsten Zeit sich vorgenommen hat, auch auf anderen Gebieten sehr stark draußen in der Peripherie für unsere anthroposophische Sache zu wirken: an Herrn van Leer. In zweiter Linie muß ich denken an folgende Persönlichkeiten: Mr. Monges, Mr. Collison, Mrs. Mackenzie, Herrn Ingerö, Herrn Zeylmans, Mademoiselle Sauerwein, Baronin de Renzis, Madame Ferreri, Fräulein Schwarz, den Grafen Polzer, Dr. Unger, Herrn Leinhas, Dr. Büchenbacher.

Ich habe die Namen zunächst genannt, weil meine Meinung ist, daß wenn sich diese Persönlichkeiten freiwillig verpflichten würden, jede Woche an die redaktionelle Leitung des «Goetheanum» einen berichtenden Brief zu schreiben, ich meine nun nicht nur über das, was etwa auf anthroposophischem Felde vorgeht, sondern über alles das, was die Anthroposophen interessieren kann im geistigen und sonstigen Leben der Welt, dann würden wir eine gute Möglichkeit haben, diese Beilage zum «Goetheanum» in einer recht fruchtbaren Weise zu gestalten.

Das zweite, was nun in die Generaldebatte über die Statuten gehört, das ist, daß durch die Einrichtung eines solchen Vorstandes, wie ich ihn Ihnen vorgeschlagen habe, nun ja tatsächlich die Anthroposophische Gesellschaft repräsentiert sein wird, und dadurch werden andere Verbindungen, andere Vereinigungen, die zur Förderung der anthroposophischen Sache bestehen, sich an diesen Zentralvorstand überall halten können. Der Zentralvorstand wird als seine Aufgabe lediglich die Realisierung der Statuten zu betrachten haben; er wird alles zu tun haben, was in der Richtung der Realisierung der Statuten liegt. Und damit ist eine große Freiheit gegeben. Aber zugleich weiß man auch, was man an diesem Zentralvorstande hat, denn man hat die Statuten und kann aus ihnen ein vollständiges Bild gewinnen von dem, was er jemals tun wird. Dadurch ist auch die Möglichkeit geschaffen, überall auf realem Boden zu stehen, wo solche Vereinigungen entstehen, wie zum Beispiel der Goetheanum-Bauverein. Und es wird in den nächsten Tagen die Aufgabe sein, zwischen dem Vorstand, der sich gebildet hat, und dem Goetheanum-Bauverein die entsprechende Relation zu bilden. Doch es kann auch heute dasjenige, was jemand nach dieser Richtung auf dem Herzen hat - eben in Anlehnung an die Statuten -, in der Generaldebatte über die Statuten vorgebracht werden.

Das dritte wird sein, daß wir im Sinne einer Delegiertenversammlung der schweizerischen Mitglieder der Anthroposophischen Gesellschaft in der Schweiz das Verhältnis der um das Goetheanum im engeren Sinne hier entweder dauernd oder vorübergehend weilenden Mitglieder der Anthroposophischen Gesellschaft und dasjenige der Mitglieder der Anthroposophischen Gesellschaft in der Schweiz ordnen. Es kann ja mit Recht gesagt werden, was hier bei einer Delegierten-Versammlung der schweizerischen Freunde neulich gesagt worden ist: daß, wenn in schweizerische Gesellschaftsangelegenheiten allzu stark hineinreden diejenigen, die zufällig da sind — oder meinetwillen nicht zufällig, aber eben temporär, für kurze Zeit -, daß dadurch die schweizerischen Freunde sich bedrückt fühlen in ihren Verhandlungen. Es würde sich also darum handeln, daß wir dem Zweig am Goetheanum - obwohl er aus Gründen, die leicht erkannt werden können, in der Anthroposophischen Gesellschaft in der Schweiz durchaus drinnen sein soll und drinnen sein muß - eine solche Stellung geben, daß er auch dann, wenn er nichtschweizerische Mitglieder hat, nicht zu einem Majorisierungs- oder Überredungsinstrumente — durch das haben sich die schweizerischen Mitglieder hauptsächlich bedrückt gefühlt bei einer ihrer Delegiertenversammlungen hier — jemals werden kann. Es ist ja mit dieser Sache etwas schwierig geworden aus folgenden Gründen:

Es war von mir die Anregung gegeben worden, daß sich Landesgesellschaften begründen, auf deren Untergrunde man dann hier zu Weihnachten die Allgemeine Anthroposophische Gesellschaft begründen werde. Diese Landesgesellschaften haben sich ja gebildet, und zwar fast ausnahmslos in allen Ländern, wo Anthroposophen sind. Überall, sehen Sie, bei diesen anthroposophischen Gründungsversammlungen wurde eigentlich das Wort ausgesprochen, man solle eine solche Landesgesellschaft begründen, wie sie in der Schweiz schon besteht. Also man hat nach dem Muster der schweizerischen Anthroposophischen Gesellschaft überall Landesgesellschaften begründet. Aber es ist schon notwendig, daß überall die Dinge, die geschehen, auch wirklich auf klare Formulierungen gebracht werden; sonst hätte es nicht mißverstanden werden können dahingehend, daß nun das Wort gefallen ist: Wenn sich überall Landesgesellschaften begründen, so müsse sich auch eine schweizerische Landesgesellschaft begründen. — Die schweizerische Landesgesellschaft war ja gerade das Muster für die anderen. Aber es war allerdings so, daß die schweizerische Landesgesellschaft nicht einen eigentlichen Vorstand hatte, sondern aus den Vorständen der Zweige den Vorstand bildete, was immer ein elastisches zwar, aber unbestimmmtes Gebilde bleibt. Wenn also diese Dinge in der Zukunft geordnet erscheinen sollen, so wird es notwendig sein, daß die schweizerische Anthroposophische Gesellschaft wirklich sich mit ihrem Vorstande gerade so bildet, meinetwillen auch mit einem Generalsekretär so bildet, wie die anderen anthroposophischen Landesgesellschaften. Dann kann das Verhältnis zum Zweige am Goetheanum geregelt werden. Das soll nur eine Anregung sein. Aber im Zusammenhang damit möchte ich ein anderes sagen.

Aus der ganzen Art, wie ich mir gedacht habe, daß der am Goetheanum hier wirkende Zentralvorstand sein Amt ausüben soll, erscheint es mir als eine Notwendigkeit, daß eine Inkompatibilität bestehe zwischen den Ämtern dieses Vorstandes und anderen Ämtern der Anthroposophischen Gesellschaft, so daß also ein Mitglied des Ihnen hier vorgeschlagenen Vorstandes der Anthroposophischen Gesellschaft kein anderes Amt innerhalb der Anthroposophischen Gesellschaft innehaben sollte. Ja, meine lieben Freunde, wenn man arbeiten soll, dann muß man nicht Ämter auf Ämter häufen. Vor allen Dingen wollen wir in der Zukunft von dem Ämter-aufÄmter-Häufen absehen. Daher wird es auch notwendig sein, daß sich unsere lieben Freunde in der Schweiz damit beschäftigen, einen Generalsekretär zu wählen, weil Herr Steffen, wie Sie ja alle mit so ungeheuer berechtigter Freude es begrüßt haben, in der Zukunft als Repräsentant der Schweizer, bei denen wir gewissermaßen als Weltgesellschaft zu Gaste sind, den zweiten Vorsitz in der Zentralgesellschaft hier führen wird. Ich sage nicht: mit anderen Ämtern ist das nicht vereinbar -, aber mit anderen Ämtern innerhalb der Anthroposophischen Gesellschaft.

Das Weitere, was zu sagen wäre, ist dieses, daß ich beabsichtige, den Punkt 5 in der Weise zu realisieren, daß ich gliedern werde die Hochschule für Geisteswissenschaft in Dornach in Sektionen, und zwar in die folgenden Sektionen. Diese Sektionen werden etwas anderes sein als Klassen: die Klassen werden sich kreuzen mit den Sektionen. Gestatten Sie, daß ich eine ähnliche Zeichnung, wie Dr. Wachsmuth sie gemacht hat, mache, aber nicht die gleiche - hoffentlich ist sie auch so erdumspannend. Es werden die Klassen so sein: Allgemeine Anthroposophische Gesellschaft, 1. Klasse, 2. Klasse, 3. Klasse der Freien Hochschule für Geisteswissenschaft. [Siehe Beilage 4, Tafel VIII]

260-03
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Die Sektionen werden von oben nach unten durchgreifen, so daß man in jeder Sektion in der entsprechenden Klasse sein kann. Und an Sektionen möchte ich begründen:

Erstens eine allgemeine, die zunächst vereinigt sein wird mit der pädagogischen, die ich zu der Gesamtleitung der Freien Hochschule für Geisteswissenschaft hinzu nehmen möchte. Dann möchte ich diese Freie Hochschule für Geisteswissenschaft zunächst gliedern weil ich glaube, daß für die Leitung solcher Sektionen nur hier Persönlichkeiten vorhanden sind -, ich möchte diese Freie Hochschule für Geisteswissenschaft so gliedern, daß die einzelnen Sektionen verantwortlichen Leitern unterstellt werden. So daß eine Sektion umfassen wird «Schöne Wissenschaften», das, was man in Frankreich «belles-lettres» nennt. Dann wird eine zweite umfassen die redenden Künste, die musischen Künste im Zusammenhang mit der Eurythmie. Eine dritte Sektion soll umfassen die bildenden Künste. Eine vierte Sektion soll umfassen die Medizin. Eine fünfte Sektion soll umfassen das Mathematisch-Astronomische. Und eine vorläufig letzte Sektion soll die naturwissenschaftliche sein. So daß also dasjenige, was vorläufig hier verantwortlich eingefügt werden kann der allgemeinen anthroposophischen Sache, die mir selber unterstehen wird, hier die entsprechende Vertretung finden wird. Die Leiter dieser Sektionen müssen selbstverständlich durchaus auch hier am Orte dauernd sein.

Das ist dasjenige, was ich als die leitenden Punkte der Generaldebatte zunächst der Generaldebatte zu Grunde gelegt haben möchte. Nun bitte ich um Auskunft darüber, ob zu dieser Generaldebatte die Anmeldungen gelten sollen, die bereits eingelaufen sind. Es sind Wortmeldungen eingelaufen von: Herrn Leinhas, Dr. Kolisko, Dr. Stein, Dr. Palmer, Herrn Werbeck, Miss Cross, Mademoiselle Rihouet, Frau Hart-Nibbrig, Herrn de Haan, Herrn Stibbe, Herrn Tymstra, Herrn Zagwijn, Frau Ljungquist. Für die Schweiz der Arbeitsausschuß, für die Tschechoslowakei Dr. Krkavec, Herr Pollak, Dr. Reichel, Frau Freund. - Ich möchte fragen, ob diese Meldungen gelten für die Debatte, die jetzt eröffnet werden soll? (Von verschiedenen Seiten ertönt der Ruf: Nein!)

Dr. Steiner: Dann werde ich bitten um Wortmeldungen und werde die betreffenden Redner bitten, hier vom Podium aus zu sprechen. Bitte also zunächst um Wortmeldungen innerhalb der Generaldebatte.

Dr. Zeylmans: Sehr verehrte Anwesende! Ich möchte nur erklären, daß ich sehr gerne das Amt übernehmen werde, das Herr Dr. Steiner mir übertragen hat, und daß ich versuchen werde, jede Woche eine Nachricht über die Arbeit in Holland nach Dornach zu schicken.

Dr. Steiner: Vielleicht läßt sich diese Angelegenheit in der Weise erledigen, daß diejenigen Persönlichkeiten, die ich zunächst genannt habe - die Liste braucht nicht vollständig zu sein -, die Liebenswürdigkeit haben würden, die Hand zu erheben. (Alle erheben die Hand.)

Ist jemand von den Persönlichkeiten, der die Verpflichtung nicht übernehmen will? Den bitte ich jetzt, die Hand zu erheben. (Niemand meldet sich.) — Also Sie sehen, es wird mit sehr gutem Beispiel mit Bezug auf den ersten Punkt vorgegangen. Die sämtlichen Persönlichkeiten haben sich bereit erklärt, die Verpflichtung zu übernehmen, in jeder Woche einen Bericht hier an die Redaktion des «Goetheanum» zu senden. Wir werden ja Herrn Steffen wirklich eine Arbeit damit aufladen, aber die muß eben gemacht werden. Die Berichte müssen hier auch gelesen werden. - Wünscht sonst jemand das Wort weiter zur Generaldebatte? - Wenn das nicht der Fall ist, so bitte ich die Freunde, die damit einverstanden sind, daß zunächst im Prinzip die Statuten als Statuten der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft betrachtet werden - im Prinzip, es handelt sich nachher in der zweiten Lesung um die Spezialdebatte über die verschiedenen Paragraphen -, wer also im Prinzip damit einverstanden ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. (Es geschieht.)

Ich bitte um Handerheben derjenigen, die diese Statuten im Prinzip ablehnen möchten. (Niemand erhebt die Hand.)

Damit ist der Statutenentwurf in erster Lesung angenommen. (Lebhaftes Beifallklatschen.)

Wir kommen nun zu der Spezialdebatte, zur zweiten Lesung, und ich werde Herrn Dr. Wachsmuth bitten, Paragraph für Paragraph vorzulesen zur weiteren Spezialdebatte. Bitte also zunächst den $ 1 zu verlesen.

Dr. Wachsmuth verliest § 1 der Statuten:

«1. Die Anthroposophische Gesellschaft soll eine Vereinigung von Menschen sein, die das seelische Leben im einzelnen Menschen und in der menschlichen Gesellschaft auf der Grundlage einer wahren Erkenntnis der geistigen Welt pflegen wollen.»

Dr. Steiner: Nun frage ich die Freunde, ob jemand das Wort nehmen will zu der inhaltlichen oder stilistisch-formalen Fassung dieses § 1 der Statuten? — Ja, meine lieben Freunde, die Statuten sind mehr als drei Tage in Ihren Händen. Ich bin überzeugt, daß Sie tief nachgedacht haben darüber.

Herr Kaiser, Solothurn: Ich möchte bloß auf den Ausdruck «das seelische Leben» hinweisen. Man könnte sich fragen: warum nicht das ganze Leben? Das ist das eine, das ich zu sagen habe. Vielleicht könnte man einen anderen Ausdruck setzen statt «seelisch», etwas Umfassenderes vielleicht. Dr. Steiner: Möchten Sie etwas vorschlagen, damit man Ihre Intentionen besser kennenlernt?

Herr Kaiser: Die Sache ist so, daß mir erst vorhin der Ausdruck aufgestoßen ist. Ich muß auf Ihre Hilfe vertrauen, mir selbst kommt im Moment nichts Besseres. Ich möchte bloß darauf hinweisen, daß man sich vielleicht in der Öffentlichkeit daran stoßen wird, daß man sich so in seelische Schlupfwinkel verkriechen will und daraus so etwas Schwabbliges, wie die Schweizer sagen, treiben will.

Dr. Steiner: Um was es sich dabei handelt, ist das Folgende: Wenn Sie sich die formale Fassung des § 1 ansehen, so ist er stilistisch so angeordnet, daß zwar im Speziellen hingewiesen wird auf eine gewisse Pflege des seelischen Lebens, daß aber nicht gesagt wird, welches die einzelnen Inhalte der Tätigkeit der Anthroposophischen Gesellschaft sein sollen. Es ist, glaube ich, gerade in der gegenwärtigen Zeit von einer eminenten Wichtigkeit, hinzuweisen darauf, daß? man in der Anthroposophischen Gesellschaft das seelische Leben in den Mittelpunkt stellt. Und deshalb ist gesagt worden, die Anthroposophische Gesellschaft soll eine Vereinigung von Menschen sein, die das seelische Leben - also über die anderen Worte können wir ja nachher reden; was sie sonst noch tut, das kommt ja in den folgenden Punkten -, die das seelische Leben so pflegt. Wir werden weiter darüber sprechen. Das ist der erste Paragraph. Im ersten Paragraphen sollte auch schon etwas möglichst Konkretes gegeben werden. Nun sehen Sie, meine lieben Freunde, wenn ich sagen soll, was ist ein Schriftsteller? so werde ich sagen: Ein Schriftsteller ist derjenige, der zum Ausdruck seiner Gedanken sich der Sprache bedient, oder dergleichen. - Ich habe damit nicht gesagt, daß damit seine gesamte menschliche Tätigkeit darin eingeschlossen ist, sondern ich habe auf dieses Konkrete hingewiesen, was er ist dadurch, daß er eben Schriftsteller ist. Und so, meine ich, ist im ersten Punkte darauf hingewiesen, daß die Anthroposophische Gesellschaft unter mancherlei anderem, was sie tut, und was ja dann in den nächsten Punkten kommt, das Seelenleben so pflegt im einzelnen Menschen und in der menschlichen Gesellschaft, daß diese Pflege auf Grundlage einer wahren Erkenntnis der geistigen Welt ist. Ich glaube, Herr Kaiser hat mehr gedacht, es soll in diesem Punkte eine Art Übersicht über alle folgenden Punkte gegeben werden. So wollen wir eben gerade nicht vorgehen, sondern wollen immer im Konkreten stehen bleiben. Im ersten Punkte soll nur gesagt werden, wie man das seelische Leben pflegen will. Dann kommt das andere, was man tun will und nicht tun will. Wenn die Sache so verstanden wird, glaube ich nicht, daß gegen diesen Paragraphen etwas einzuwenden ist. Oder doch? Ich bin gern bereit, wenn eine Anregung gegeben wird, das Wort «seelisch» durch etwas anderes zu ersetzen. Aber, sehen Sie, Herr Kaiser hat kurz nachgedacht über die Sache und hat keinen anderen Ausdruck gefunden. Ich habe wirklich recht lange, wochenlang nachgedacht und auch keinen anderen Ausdruck für diesen Paragraphen gefunden. Es wird auch sehr schwer sein, für das, was mehr auf die universelle Tätigkeit der Anthroposophischen Gesellschaft hinweist, einen anderen Ausdruck zu finden. Denn das seelische Leben greift ja tatsächlich in alles hinein. Betrachten Sie auf der einen Seite die Lebenspraxis: Wir wollen das seelische Leben so pflegen, daß der Mensch ein lebenspraktischer Mensch werden kann. Nehmen Sie dann die Wissenschaft: Wir wollen die Wissenschaft so treiben, daß die menschliche Seele ihre Befriedigung dabei findet. Also, beim Ausdruck «seelisches Leben», wenn er richtig verstanden wird, ist in der Tat das Universelle gegeben.

Verlangt noch jemand das Wort zu § 1? Wenn das nicht der Fall ist, bringe ich diesen Punkt 1 der Statuten zur Abstimmung. Ich bitte diejenigen verehrten Freunde, die dafür sind, daß dieser Punkt angenommen wird, die Hand zu erheben. Ich bemerke ausdrücklich, daß man mit dieser Abstimmung nur den einzelnen Punkt trifft, sich also nicht für irgend etwas anderes in den Statuten verpflichtet. (Es erfolgt die Abstimmung.)

Diejenigen, die den § 1 ablehnen, wollen die Hand erheben. (Niemand erhebt die Hand.) Unser Punkt 1 ist damit angenommen. Bitte den Punkt 2 der Statuten verlesen. Dr. Wachsmuth verliest den § 2:

«2. Den Grundstock dieser Gesellschaft bilden die in der Weihnachtszeit 1923 am Goetheanum in Dornach versammelten Persönlichkeiten, sowohl die Einzelnen wie auch die Gruppen, die sich vertreten ließen. Sie sind von der Anschauung durchdrungen, daß es gegenwärtig eine wirkliche Wissenschaft von der geistigen Welt schon gibt und daß der heutigen Zivilisation die Pflege einer solchen Wissenschaft fehlt. Die Anthroposophische Gesellschaft soll diese Pflege zu ihrer Aufgabe haben. Sie wird diese Aufgabe so zu lösen versuchen, daß sie die im Goetheanum zu Dornach gepflegte anthroposophische Geisteswissenschaft mit ihren Ergebnissen für die Brüderlichkeit im menschlichen Zusammenleben, für das moralische und religiöse sowie für das künstlerische und allgemein geistige Leben im Menschenwesen zum Mittelpunkte ihrer Bestrebungen macht.»

Dr. Steiner: In diesem Paragraphen soll zunächst ausgedrückt werden, was die einzelnen Mitglieder der Anthroposophischen Gesellschaft vereint. Ich habe schon in einer allgemeinen Aussprache vor einigen Tagen gesagt, daß wir jetzt hier auf Tatsachen, nicht auf Gedanken und Prinzipien bauen wollen. Die erste Tatsache, die in Betracht kommt, ist die, daß in Dornach jetzt in erfreulicher Weise achthundert Menschen hier versammelt sind, die etwas erklären können. Aber sie sollen nicht ideelle Prinzipien erklären, an die sie sich halten wollen, sondern sie sollen erklären: Da ist am Goetheanum in Dornach eine gewisse Grundüberzeugung. Diese Grundüberzeugung, die ausgesprochen ist in diesem Punkte, die teilen wir im Wesentlichen und sind damit der Grundstock der Anthroposophischen Gesellschaft. - Also es handelt sich heute nicht um Prinzipien, sondern um Menschen. Sie sehen diese Menschen hier vor sich sitzen, die zunächst diese Überzeugung haben, als diejenigen, die hier seit längerer Zeit am Goetheanum aus dieser Überzeugung heraus gearbeitet haben. Sie sind gekommen, die Anthroposophische Gesellschaft zu begründen. Sie erklären statutarisch ihre Zustimmung zu dem, was am Goetheanum in Dornach gemacht wird. Damit ist die Gesellschaft zunächst formiert, menschlich formiert; Menschen gliedern sich um Menschen, nicht erklären Menschen ihre Zustimmung zu Paragraphen, die man dann so oder so auslegen kann und dergleichen. - Wünscht jemand zu § 2 das Wort?

Dr. Unger: Meine lieben Freunde! Gerade ausgehend von dem, was die Menschen, die hier zusammengekommen sind, zusammengeführt hat, muß ja dieser Punkt 2 betrachtet werden als etwas, was ausgesprochen wird von der Gesamtheit der hier zusammengekommenen Mitglieder der Anthroposophischen Gesellschaft. Es ist gerade das Bekenntnis zu dem, was uns zusammengeführt hat, wichtig. Da meine ich, ob an der Stelle, wo es heißt: «Sie sind von der Anschauung durchdrungen, daß es gegenwärtig eine wirkliche Wissenschaft von der geistigen Welt schon gibt... .», ob dieses nicht kräftiger ausgesprochen werden kann. Es klingt vielleicht doch so, als ob diese Geisteswissensschaft nur so existiere, während sie etwas seit Jahren aufgebautes ist, was jeder Einzelne hier kennt, und wovon er auch die Verpflichtung aufgenommen hat, es hinauszutragen. Ich frage mich, ob nicht eine Formulierung möglich wäre, die auf ein jahrelanges Wirken in weiten Kreisen hinweist. Ich bin mir durchaus bewußt, daß Herr Dr. Steiner nicht wünscht, seinen Namen hier erwähnt zu sehen, da es einen falschen Anschein erwecken könnte. Wir sollten durch die Gesellschaft imstande sein darzutun, daß diese Wissenschaft von der geistigen Welt da ist und in einer großen Literatur vorhanden ist, vor alle Menschen gestellt worden ist. So daß vielleicht gerade durch dieses Vor-die-Menschen-Gestelltsein noch stärker zum Ausdruck kommt, was hier die Gesellschaft vereinigt.

Dr. Steiner: Nun, meine lieben Freunde, Sie können sich denken, daß natürlich die Formulierung dieses Satzes mir auch einige Kopfschmerzen gemacht hat. Oder glauben Sie nicht? - Aber Dr. Unger kann selber etwas vorschlagen.

Dr. Unger schlägt vor: «durch ein literarisches Werk vor alle Menschen gestellt ist, seit Jahren.» Das könnte einfach eingefügt werden in diese Formulierung. Dr. Steiner: Würde das also dann Ihre Anregung treffen, wenn wir hier schreiben würden:

«Sie sind von der Anschauung durchdrungen, daß es gegenwärtig eine wirkliche, seit Jahren erarbeitete und in wichtigen Teilen veröffentlichte Wissenschaft von der geistigen Welt schon gibt.»?

Dr. Unger: Ja.

Dr. Steiner: Also: «... seit Jahren erarbeitete und in wichtigen Teilen... .». — Wünscht sonst noch jemand das Wort?

Dr. Schmiedel wünscht, statt «seit Jahren», zu sagen: «seit Jahrzehnten .. .»

Dr. Steiner: Ich glaube, daß von vielen Menschen geltend gemacht werden könnte, daß die Jahrzehnte zweie sind, wenn man diese Geisteswissenschaft zurückdatiert bis zum Erscheinen der «Philosophie der Freiheit». Aber ich denke, auf starke Worte kommt es nicht an. Wenn schon nach dieser Richtung etwas gesagt werden soll, würde ich nicht vorschlagen «seit Jahrzehnten», sondern: «seit vielen Jahren erarbeitete und in wichtigen Teilen veröffentlichte». - Wünscht sonst jemand das Wort?

Dr. Peipers: Ich sehe nicht ein, warum nicht an dieser Stelle der Name Dr. Steiners genannt werden kann. Ich möchte als Gegenvorschlag bringen, daß eingefügt werde: «in der von Dr. Steiner begründeten Geisteswissenschaft».

Dr. Steiner: Es ist dieses unmöglich, meine lieben Freunde, denn das, was hier getan worden ist, muß ja tatsächlich in forma optima, in bester Form muß es gelten und muß als solches vertreten werden. Und es geht nicht an, daß in der Welt bekannt werde, daß der Statuten-Entwurf in seinem Konzept von mir herrührt und daß an dieser Stelle mein Name wörtlich genannt wird. Das würde zu den allergrößten Mißßverständnissen und Angriffspunkten Veranlassung geben. Ich glaube auch, daß es vollständig genügend ist, wenn wir den Satz in seiner Allgemeinheit lassen: «seit vielen Jahren erarbeitete und in wichtigen Teilen auch schon veröffentlichte ...». Es ist ganz zweifellos, daß der ganze Hergang hier bekannt wird, und dann muß tatsächlich die Sache innerlich stimmen. Wünscht sonst noch jemand das Wort?

Herr van Leer: Es ist das Goetheanum hier erwähnt, wir haben aber kein Goetheanum.

Dr. Steiner: Wir sind nicht der Ansicht, daß wir kein Goetheanum haben. Sehen sie, mein lieber Herr vari Leer, wir sind der Ansicht, daß wir keinen Bau haben, daß wir aber möglichst bald einen haben werden. Aber wir sind der Ansicht, daß das Goetheanum geblieben ist. Gerade aus diesem Grunde mußte, allerdings aus einem Herzensbedürfnis heraus, im vorigen Jahr, wo draußen die Flammen noch brannten, mußte hier unsere Arbeit am nächsten Tage schon, wie Herr Steffen gesagt hat, ohne daß wir geschlafen haben, fortgesetzt werden, um eben gerade vor der Welt zu dokumentieren: Wir stehen da als Goetheanum in der Seele, als seelisches Goetheanum, das natürlich möglichst bald den äußeren Bau haben muß.

Herr van Leer: In der Außenwelt, oder in zwanzig Jahren, wird man sich doch auch sagen: Im Jahre 1923 stand kein Goetheanum in Dornach.

Dr. Steiner: Ich meine, so kann man doch wirklich nicht sprechen. Man kann sagen: Seelisch blieb der Bau. Ist es nicht doch wichtig, mein lieber Herr van Leer, gerade geltend zu machen, daß - wie überall, so auch hier - wir das Geistige in den Vordergrund stellen? Daß uns also der physische Blick nicht hindert zu sagen «am Goetheanum». Vor unserem geistigen Blick steht das Goetheanum da!

Herr van Leer: Ja, ja!

Dr. Steiner: Wünscht sonst noch jemand zu § 2 das Wort?

Herr Leinhas: Ich möchte nur die Frage aufwerfen, ob es ratsam ist, diese Worte «und in wichtigen Teilen schon veröffentlichte» an dieser Stelle zu lassen? während doch in Tagesmeldungen erwähnt wird, daß zum Teil Geheimschriften da sind, wie die seither nicht veröffentlichten Zyklen, deren Geheimhaltung aber im Laufe der Statuten aufgehoben wird; ob es ganz richtig ist, an diesem Punkte auf die seither nicht veröffentlichten Schriften hinzuweisen?

Dr. Steiner: Das ist allerdings nicht einmal gemeint. Sondern es ist nur gemeint, daß es noch andere, gar nicht in den Zyklen enthaltene Wahrheiten gibt, die eben noch nicht vor die Öffentlichkeit getreten sind, auch in den Zyklen nicht. Aber ich glaube, dem kann dadurch abgeholfen werden: «seit vielen Jahren erarbeitete und in wichtigen Teilen schon veröffentlichte» oder «auch schon veröffentlichte». Dann wird ja dem Rechnung getragen sein. Das «schon» wird durchaus diesem Bedenken Rechnung tragen. - Wünscht sonst noch jemand zu diesem § 2 der Statuten das Wort?

Herr Ingerö: Es ist nur eine rein praktische Frage: Es sind hier sowohl Einzelmitglieder als auch Vertreter von Gruppen, die sich vertreten lassen. Es ist selbstverständlich, daß die Gruppen, die sich vertreten lassen, diesen Statuten beistimmen werden. Aber ist es so gemeint, daß diese Statuten auch eine förmliche Ratifikation erhalten sollen oder nicht, daß, wenn wir nach Hause kommen, wir diese Sache nochmals den Mitgliedern zur Annahme vorlegen sollen, und dann hierher zurückschreiben, daß sie angenommen sind’?

Dr. Steiner: Nein, ich habe angenommen, daß die Delegierten der einzelnen Gruppen, die hier erscheinen, mit einem Totalmandat erscheinen, daß sie also übertragen bekommen haben, die volle Entscheidung im Namen ihrer Gruppen zu treffen. Gerade dahin ist dieser Satz formuliert. (Beifall und Zustimmung.) Und so habe ich auch die Auffassung gehabt bei all den einzelnen Begründungen der Landesgruppen, bei denen ich dabei war. Also es würde vollständig ausreichen - sonst würden sie gar nicht vollständig jetzt angenommen werden können -, wenn mit dem Totalmandat eben die Delegierten der Landesgruppen ihre Zustimmung hier geben.

Dr. Kolisko: Ich möchte die Frage stellen, wie es sich damit verhält, daß immerhin eine Anthroposophische Gesellschaft bereits bestanden hat, in der Öffentlichkeit früher als Anthroposophische Gesellschaft bekannt war, hier aber als völlige Neugründung auftritt, also im § 2 nicht auf das hingewiesen wird, was bisher als Anthroposophische Gesellschaft bestanden hat. So daß ja mit Bewußtsein eine völlige Neugründung hingestellt wird. Nun möchte ich doch bedenken, ob man nicht vielleicht einwenden könnte, daß gar nicht hingewiesen ist auf das, was seit einem Jahrzehnt als Anthroposophische Gesellschaft besteht, sondern auf ein völlig Neues.

Dr. Steiner: Über diese Frage habe ich auch nachgedacht und habe gedacht, während die Statuten im Druck waren, vielleicht in einer Anmerkung zu diesem Punkte hinzuzufügen: «Die hier gegründete Allgemeine Anthroposophische Gesellschaft hat ihre Vorläuferin in der 1912 begründeten Anthroposophischen Gesellschaft.» So etwa. Aber diese Anmerkung werde ich noch am Schlusse der Spezialberatung im Wortlaut vorschlagen. Es ist vielleicht jetzt gut, wenn wir den Paragraphen als solchen besprechen. Ich werde dies als einen Zusatz in der Anmerkung der Statuten hinzufügen. Ich glaube allerdings, daß es nötig ist, daß dasjenige, was ja in den letzten Tagen bemerklich war und was ich vor einigen Tagen ausgesprochen habe mit dem Satze: daß wir an dem Faden wieder anknüpfen wollen, wo wir ihn im Jahre 1912 anzuknüpfen versuchten, — daß das sehr stark zum Bewußtsein kommen sollte, so daß in der Tat auf das Moment der Begründung der Anthroposophischen Gesellschaft hier in dieser Weihnachtstagung ein starkes Licht geworfen werde. Ich möchte also, daß nicht in den Statuten Geschichte getrieben wird, indem einfach auf eine historische Tatsache hingewiesen wird, sondern höchstens in einer Anmerkung, die ich noch vorschlagen werde. Ich glaube nämlich, das wird genügen. - Wünscht sonst noch jemand das Wort, insofern der § 2 formuliert ist? Wenn das nicht der Fall ist, bitte ich diejenigen lieben Freunde, die für die Annahme dieses § 2 sind, die Hand zu erheben. (Es geschieht.) Bitte diejenigen, die den § 2 ablehnen, die Hand zu erheben. - Der § 2 ist hiermit angenommen. Ich bitte, den § 3 zu verlesen. Dr. Wachsmuth verliest den § 3.

«3. Die als Grundstock der Gesellschaft in Dornach versammelten Persönlichkeiten erkennen zustimmend die Anschauung der Goetheanum-Leitung in bezug auf das Folgende an: «Die im Goetheanum gepflegte Anthroposophie führt zu Ergebnissen, die jedem Menschen ohne Unterschied der Nation, des Standes, der Religion als Anregung für das geistige Leben dienen können. Sie können zu einem wirklich auf brüderliche Liebe aufgebauten sozialen Leben führen. Ihre Aneignung als Lebensgrundlage ist nicht an einen wissenschaftlichen Bildungsgrad gebunden, sondern nur an das unbefangene Menschenwesen. Ihre Forschung und die sachgemäße Beurteilung ihrer Forschungsergebnisse unterliegt aber der geisteswissenschaftlichen Schulung, die stufenweise zu erlangen ist. Diese Ergebnisse sind auf ihre Art so exakt wie die Ergebnisse der wahren Naturwissenschaft. Wenn sie in derselben Art wie diese zur allgemeinen Anerkennung gelangen, werden sie auf allen Lebensgebieten einen gleichen Fortschritt wie diese bringen, nicht nur auf geistigem, sondern auch auf praktischem Gebiete».

Dr. Steiner: Ich bitte zu berücksichtigen, meine lieben Freunde, daß hier im Druck etwas nicht zum Ausdrucke gekommen ist. Der Paragraph soll so heißen: Die als Grundstock der Gesellschaft in Dornach versammelten Persönlichkeiten erkennen zustimmend die Anschauung der Goetheanum-Leitung in bezug auf das Folgende an: — hier kommen nun Gänsefüßchen, also Anführungszeichen, und am Schluß des Paragraphen wiederum Anführungszeichen — «Die im Goetheanum gepflegte... .» bis «... sondern auch auf praktischem Gebiete.» Es hängt das damit zusammen, daß ich sagte, es soll hier auf rein Menschliches gebaut werden. Bedenken Sie den Unterschied gegenüber dem Früheren. Früher hat man gesagt: Die Anthroposophische Gesellschaft ist eine Vereinigung von Menschen, die anerkennen Brüderlichkeit der Menschen ohne Unterschied der Nationen - und so weiter und die anderen Punkte. - Das ist die Zustimmung zu Prinzipien, das riecht schon sehr stark nach einem dogmatischen Bekenntnis. Solches dogmatisches Bekenntnis soll aber aus der modernsten Gesellschaft, die es geben kann - denn die modernste Gesellschaft soll eben die Anthroposophische Gesellschaft sein, die hier begründet wird -, ausgeschlossen sein. Das, was hier in Anführungszeichen steht, ist die Anschauung der Goetheanum-Leitung, und im § 3 wird daran erinnert, daß man zustimmend sich verhält zu dieser Anschauung der Goetheanum-Leitung. Wir haben es nicht mit einem Prinzip zu tun, sondern Menschen haben wir vor uns, die haben diese Überzeugung, diese Anschauung. Mit diesen Menschen wollen wir uns vereinigen zu der Anthroposophischen Gesellschaft. Der wichtigste Satz ist der, daß die Ergebnisse, und zwar die gesamten Ergebnisse der Geisteswissenschaft, jedem Menschengemüt ohne Unterschied einleuchten können, daß dagegen zur Beurteilung der Forschungsergebnisse die Schulung notwendig ist, wie sie dann in der Freien Hochschule für Geisteswissenschaft innerhalb der drei Klassen gepflegt werden soll. Also es wird nicht gesagt, jemand soll sich bekennen zur Brüderlichkeit ohne Unterschied von Nation, Rasse und so weiter, sondern es wird gesagt: Es ist die Überzeugung derjenigen, die mit der Goetheanum-Leitung bis jetzt betraut waren, daß das, was da gepflegt wird, zu dem führt: zur Brüderlichkeit und dem, was hier gesagt wird. Und zu dem verhält man sich, indem man diesen Paragraphen annimmt, zustimmend. Das ist das, was ich noch zur Interpretation sagen möchte.

Dr. Trimler: Wird es nicht aus Gründen der Öffentlichkeit hier notwendig werden, die Goetheanum-Leitung anzugeben? Sonst ist in dem Satz darin ein abstrakter Begriff, «Goetheanum-Leitung».

Dr. Steiner: Im folgenden Paragraphen der Statuten ist von der Leitung der Freien Hochschule für Geisteswissenschaft die Rede, und in den Statuten wird an einer Stelle die Rede von dem Vorstand sein; die Namen der Vorstandsmitglieder werden da stehen. Das wird ja wohl dann Ihren Intentionen genügen? Aber das ist etwas, was wir wahrscheinlich als den letzten Punkt der Statuten betrachten, daß der Vorstand genannt wird, daß gesagt wird, der Vorstand und die Goetheanum-Leitung sind identisch. Aber wenn Sie das für passender ansehen, so könnte man sagen:

«Die als Grundstock der Gesellschaft in Dornach versammelten Persönlichkeiten erkennen zustimmend die Anschauung der durch den in dieser Gründungs-Versammlung ernannten Vorstand vertretenen Goetheanum-Leitung in bezug auf das Folgende an.» Das kann natürlich eingefügt werden. Also: «erkennen zustimmend die Anschauung der durch den bei der Gründungs-Versammlung gebildeten Vorstand vertretenen Goetheanum-Leitung ... an». Das wird ja dann genügen. Wünscht jemand weiter das Wort?

Herr Leinhas: Entsteht dadurch ein Widerspruch mit Punkt 7, wo es heißt, daß Rudolf Steiner die Freie Hochschule einrichtet und seine Mitarbeiter und seinen eventuellen Nachfolger zu ernennen hat, wenn Sie nicht den Vorstand, wie er jetzt gebildet ist, zu Ihren Mitarbeitern ernennen?

Dr. Steiner: Warum soll ein Widerspruch entstehen? Sehen Sie, die Sache ist so - ich habe sie sogar bereits erwähnt —: Es wird hier bestehen als Goetheanum-Leitung der Vorstand, der jetzt gebildet ist, und zu diesem Vorstand werden hinzukommen als Mitberatende die jeweiligen Leiter der einzelnen Sektionen der Freien Hochschule für Geisteswissenschaft. Also das wird in Zukunft die Leitung des Goetheanums sein. Sehen Sie noch immer einen Widerspruch darin?

Herr Leinhas: Nein.

Herr Schmidt: Ich habe ein Bedenken: Ich stelle mir vor, wenn jemand den Satz liest: «Ihre Forschung und die sachgemäße Beurteilung ihrer Forschungsergebnisse unterliegt aber der geisteswissenschaftlichen Schulung... .», daß man bei diesem Satze die Vorstellung haben wird: Hier wird man gewissermaßen einexerziert.

Dr. Steiner: Was wird einexerziert?

Herr Schmidt: Die Vorstellung ist möglich. Mir wäre es persönlich lieber, wenn man schriebe: «unterliegt der geisteswissenschaftlichen, stufenweise zu erlangenden Schulung, die in den veröffentlichten Werken Dr. Steiners vorgeschlagen ist», so daß man nicht den Eindruck haben kann, die Sache ist nicht ganz klar, ist nicht verständlich für den Außenstehenden.

Dr. Steiner: Damit wird aber das Wesentliche, das enthalten sein muß gerade und wegen der Behandlung der Zyklen, eliminiert. Denn was wir erlangen müssen - ich habe es schon erwähnt -, ist das Folgende: Wir müssen das Urteil begründen - ich meine jetzt nicht: logisch begründen, sondern ihm eine wirkliche Unterlage geben, so daß es entstehen kann, daß es - nicht für die Anerkennung der Ergebnisse, sondern für die Beurteilung der Forschung — Menschen gibt mit Sach- und Fachkenntnis, und solche, die darin Laien sind. Diejenigen, die darin Laien sind, die lehnen wir ja in dem folgenden Paragraphen überhaupt ab, lassen uns mit ihnen in keine Diskussion ein. Diesen Unterschied wollen wir, habe ich gesagt, genau ebenso wie auf dem Gebiet der Integration partieller Differential-Gleichungen, einfach einführen. Und damit begegnen wir moralisch der Möglichkeit, daß jemand sagt: Ich habe das Buch von Dr. Steiner «Wie erlangt man Erkenntnisse der höheren Welten?» gelesen, also bin ich für alles kompetent, was da veröffentlicht wird. Dies muß abgelehnt werden. Also diese Lösung, daß auf Grund der von mir veröffentlichten Schriften ein Urteil zu erlangen ist über alles dasjenige, was noch weiterhin gesprochen wird, das ist gerade abzulehnen. Es wäre falsch, wenn wir das nicht ablehnen würden.

Herr Schmidt fühlt sich mißverstanden.

Dr. Steiner: Hier steht: «Ihre Forschung und die sachgemäße Beurteilung ihrer Forschungsergebnisse unterliegt aber der geisteswissenschaftlichen Schulung, die stufenweise zu erlangen ist.» Was ist darin unklar? Von einexerzieren ist da nicht die Rede, mehr von dem, daß man auch sonst in der Welt etwas lernen muß, bevor man ein Urteil hat. Es soll eben gerade das abgewiesen werden, daß man anthroposophische Sachen beurteilen kann von anderen Gesichtspunkten aus. Sehen Sie, auch das hat seine Geschichte. Ich will Ihnen die Dinge erzählen. In all diesen Fassungen liegen nämlich die Erfahrungen der Jahrzehnte, von denen gesprochen worden ist. Ich habe einmal einen Vortrags-Zyklus gehalten in Bremen. Der war gedacht für einen bestimmten Kreis, nicht gerade durch ihre intellektuelle, aber durch ihre moralische Reife zugelassener Persönlichkeiten. Und nun hat mir ein sehr bekannter platonischer Philosoph, der von dem Grundsatz ausging: wenn einer Plato ausgelesen hat, muß er auch über Anthroposophie urteilen können - er hat mir Leute hingeschickt, von denen er gesagt hat: Sie sind gute Philosophen, die müßten eigentlich zugelassen werden, denn sie sind urteilsfähig. — Sie waren natürlich weniger urteilsfähig als irgendwelche einfache, schlichte Leute, die durch ihre Seelenverfassung urteilsfähig waren. Ich mußte sie ausschließen. Also es handelt sich darum, daß wir gerade bei diesem Paragraphen außerordentlich exakt sind, und exakt wären wir nicht, wenn man sagt, daß auf Grundlage der von mir veröffentlichten Schriften die Schulung zu erlangen ist, sondern bei dieser Schulung kommt es darauf an, daß dann für ihre Interpretation der § 8 in Betracht kommt: «Alle Publikationen der Gesellschaft werden öffentlich in der Art wie diejenigen anderer öffentlicher Gesellschaften sein. Von dieser Öffentlichkeit werden auch die Publikationen der Freien Hochschule für Geisteswissenschaft» sagen wir: in der Zukunft die Zyklen - «keine Ausnahme machen; doch nimmt die Leitung der Schule für sich in Anspruch, daß sie von vorneherein jedem Urteile über diese Schriften die Berechtigung bestreitet, das nicht auf die Schulung gestützt ist, aus der sie hervorgegangen sind. Sie wird in diesem Sinne keinem Urteil Berechtigung zuerkennen, das nicht auf entsprechende Vorstudien gestützt ist, wie das in der anerkannten wissenschaftlichen Welt üblich ist. Deshalb werden» und so weiter. - Also diese Forderung des § 3 muß mit der des § 8 zusammenstimmen. Wenn Sie eine Formulierung wissen, bitte! Aber diejenige, die Sie vorschlugen, ist eine ganz unmögliche.

Herr Schmidt: Vielleicht wird man sich hier auf § 8 beziehen, etwa durch eine Anmerkung, die besagt, daß durch die Schriften, die dort veröffentlicht werden, die Prinzipien der Schulung erkannt werden können.

Dr. Steiner: Gewiß, das kann man natürlich in einer Anmerkung sagen. Aber dann gehört diese Anmerkung dahin, wo steht, daß alle Schriften öffentlich sein werden, also auch die Schriften über die Bedingungen der Schulung. Dahin kann man sie stellen. Aber ich habe gedacht, das liege schon darin, wenn es heißt: alle Schriften werden öffentlich sein, alle Publikationen werden öffentlich sein -, daß auch die Schriften der Schulung öffentlich sein werden.

Fräulein X: Sollte es hier nicht heißen: anthroposophische Geisteswissenschaft, «und die sachgemäße Beurteilung ihrer Forschungsergebnisse unterliegen aber der anthroposophischen geisteswissenschaftlichen Schulung»?

Dr. Steiner: Das geht ja ganz klar hervor, was Sie wollen, indem im § 8 auf Dornach hingewiesen ist. Wenn wir sagen «anthroposophisch», dann haben wir wieder ein abstraktes Wort gewählt. Hier möchte ich gerade zum Ausdruck bringen, daß alles konkret ist, so daß also die geisteswissenschaftliche Schulung, die gemeint ist - es geht das aus dem Statut hervor -, die ist, die in Dornach vertreten wird. Wenn wir sagen «anthroposophische Geisteswissenschaft», dadurch sind wir nicht geschützt, denn selbstverständlich kann jeder das, was er als Geisteswissenschaft ansieht, Anthroposophie nennen.

Herr van Leer: Ich möchte, daß es im Schlußsatz, statt «nicht nur auf geistigem, sondern auch auf praktischem Gebiet», heißt: «sowohl auf geistigem wie auf praktischem Gebiet».

Dr. Steiner: Ich habe diesen Satz so formuliert, weil ich ihn aus dem Leben heraus dachte. Ich dachte dabei so: Von dem, was man hier sagt, werden leicht Menschen hier zugeben, daß er einen Fortschritt bedingen kann auf geistigem Gebiet. Das wird weniger Widerspruch finden — natürlich auch, aber weniger - als jenes, daß Anthroposophie auch auf praktischem Gebiet etwas bringen kann. Das findet mehr Widerspruch. Deshalb habe ich den Satz so formuliert; währenddem es sonst so gleichwertig abstrakt nebeneinandersteht: «sowohl auf geistigem wie auf praktischem Gebiet». Aber dies ist aus dem Leben heraus gedacht. Es sind unter den Anthroposophen sehr viele, die werden leicht zugeben: Ja, auf geistigem Gebiet kann man sehr viel machen. - Daß man auch auf praktischem Gebiet etwas machen kann, damit sind schon sehr viele Anthroposophen nicht einverstanden. Deshalb habe ich den Satz so formuliert.

Mr. Kaufmann: Ich möchte um Verzeihung bitten, aber es scheint mir doch, daß der Widerspruch zwischen § 3 zu § 7, von dem Herr Leinhas gesprochen hat, noch immer da ist. Im § 7 heißt es: «Die Einrichtung der Freien Hochschule für Geisteswissenschaft obliegt zunächst Rudolf Steiner, der seine Mitarbeiter und seinen eventuellen Nachfolger zu ernennen hat.» Ich war unter dem Eindruck, daß der von Dr. Steiner vorgeschlagene Vorstand von dieser Versammlung in toto gewählt worden ist. Wenn nun der § 3 den bei der Gründungsversammlung gewählten Vorstand als Goetheanum-Leitung erwähnt, so scheint das ein Widerspruch mit § 7 zu sein. Ich hatte diesen § 3 so aufgefaßt, daß die Goetheanum-Leitung Dr. Steiner ist und solche Persönlichkeiten, die er entweder schon ernannt hat oder ernennen wird, und die dann, im Vertrauen zu ihm als Goetheanum-Leitung, die nach § 7 gilt, die im § 3 in Anführungszeichen genannte Anschauung haben, welche von den Anwesenden als zustimmend anerkannt wird. Wenn aber das durch den Vorstand der Anthroposophischen Gesellschaft, der hier gewählt worden ist, geschieht, so erscheint mir das ein scheinbarer Widerspruch zu sein, wenigstens dem Wortlaute nach.

Dr. Steiner: Ich möchte fragen: Wann ist denn der Vorstand gewählt worden? -— Wann ist der Vorstand gewählt worden?

Mr. Kaufmann: Ich war unter dem Eindruck, daß er angenommen war, als Sie ihn vorgeschlagen haben; und man hat seine Anerkennung sehr deutlich ausgedrückt.

Dr. Steiner: Nicht wahr, ich fasse das nicht als eine Wahl auf, deshalb habe ich vorhin nicht vorgeschlagen: «der durch den bei der Gründungsversammlung gewählten Vorstand vertretenen Goetheanum-Leitung», sondern «gebildeten» Vorstand.

Mr. Kaufmann: Ist dieser Vorstand identisch mit dem in § 7 erwähnten?

Dr. Steiner: Nicht wahr, der Vorstand kann doch nicht identisch sein mit meiner einzigen Person, wenn er aus fünf verschiedenen Gliedern besteht!

Mr. Kaufmann frägt nochmals.

Dr. Steiner: Nein, damit ist er nicht identisch. Der § 7 bezieht sich auf die Einrichtung der Freien Hochschule für Geisteswissenschaft, die ich vorhin skizziert habe. Den Vorstand werden wir noch nominieren in einem letzten Paragraphen. Aber diesen Vorstand, den betrachte ich so, daß er mit der ganzen Konstitution des Statuts absolut verbunden ist. Ich habe diesen Vorstand nicht vorgeschlagen als eine Gruppe von Leuten, die mir etwa bloß dienstbar sein sollen, sondern, wie ich gesagt habe, als Leute, von denen jeder einzelne die volle Verantwortlichkeit für sein Tun tragen wird. Ich sehe die Bedeutung gerade der Bildung dieses Vorstandes darinnen, daß in der Zukunft wirklich diejenigen Leute im Vorstande sind, von denen ich selber glaube, daß richtig mit ihnen gearbeitet werden kann. Also der Vorstand ist zunächst der Vorstand der Gesellschaft; das, was im § 7 erwähnt ist, ist die Leitung der Freien Hochschule für Geisteswissenschaft. Das sind zwei Dinge. Aber funktionieren wird in der Zukunft die Freie Hochschule für Geisteswissenschaft; sie wird mich als Leiter haben. Und die Vorsteher der einzelnen Sektionen, das wird sozusagen das Kollegium der Hochschule sein. Dann wird es den Vorstand der Anthroposophischen Gesellschaft geben, den Sie jetzt kennen, und der sich ergänzen wird aus denjenigen Leitern der einzelnen Sektionen der Freien Hochschule für Geisteswissenschaft, die nicht sonst schon im Vorstande sind. Ist das nicht verständlich?

Mr. Kaufmann: Ja, aber im Wortlaut scheint mir immer noch der Widerspruch zu sein.

Dr. Steiner: Worin liegt der Widerspruch?

Mr. Kaufmann: Man würde glauben, wenn man es liest, daß der Vorstand von Ihnen persönlich ernannt worden ist. Das würde in Unstimmung sein mit § 7.

Dr. Steiner: Ja, aber warum genügt denn das nicht? Mit § 7 hat das gar nichts zu tun. Der § 7 bezieht sich nur auf den vorhergehenden § 5, die Freie Hochschule für Geisteswissenschaft. Mit § 7 hat das gar nichts zu tun, was wir jetzt regeln. Es handelt sich nur darum, daß der Vorstand gebildet worden ist. Er ist ja gebildet worden auf die freieste Weise, die man sich denken kann. Ich sagte, ich würde die Führung der Gesellschaft übernehmen, aber ich tue es nur, wenn mir von der Gesellschaft dieser Vorstand zugebilligt wird. Diesen Vorstand hat die Gesellschaft zugebilligt, also ist er jetzt gebildet. Ich glaube, die Sache ist so exakt wie nur möglich. Es ist natürlich das Schlimmste, was passieren kann, wenn hier im Statut ausgedrückt wird, daß der Vorstand von mir «ernannt» worden ist. Das ist ja auch in dem Falle nicht mehr wahr, wenn eben in einer solchen Weise die Zustimmung der ganzen Gesellschaft gegeben worden ist, wie es hier der Fall war.

Herr Kaiser: Entschuldigen Sie, wenn ich schon wieder so unbescheiden bin und das Wort ergreife. Ich möchte kein Wort in der Fassung dieses Paragraphen ändern. Zu § 1 wüßte ich gar nichts vorzuschlagen, als daß man einfach setzt «Leben» und gar nichts sonst, kein «intellektuelles» und kein «seelisches», einfach «Leben».

Zu Punkt 3 möchte ich kein Wort ändern an der Fassung, die Herr Dr. Steiner mit mathematischer Schärfe fast gegeben hat. Um den Bedenken des verehrten Freundes entgegenzukommen, möchte ich bloß vorschlagen, daß man die Worte «die stufenweise zu erlangen ist» einfach wegläßt.

Dr. Steiner: Ja, aber dann ist das nicht ausgedrückt, was ausgedrückt werden soll: daß die Schulung wirklich stufenweise zu erlangen ist. Nicht wahr, wir werden dann aufgedruckt haben auf den Zyklen: Klasse 1, 2, 3. Und außerdem ist es schon notwendig, daß irgendwie zum Ausdruck kommt, daß es Stufen der Schulung gibt. Die gibt es eben einfach in der Geisteswissenschaft. Sonst, nicht wahr, haben wir wirklich keine Möglichkeit, eben zwischen Dilettantismus und Schulung zu unterscheiden. Derjenige, der eben erst die erste Stufe der Schulung hat, ist ein Dilettant für die zweite und dritte Stufe. Also ich denke, wir kommen über diese Fassung nicht hinweg.

Dr. Unger: Ich möchte Schluß der Debatte beantragen über diesen dritten Punkt.

Ein Redner: Ich glaube, daß es billig wäre, den § 1 in der Formulierung anzuerkennen, wie er aus der Beratung hervorgegangen ist.

Ein anderer: Ich möchte nur eine kleine Anregung machen. Ein Wort, das sich verbessern ließe: das Wort «gleichen» in «einen gleichen Fortschritt» im letzten Satze des § 3, ich möchte es gestrichen haben und statt dessen sagen «ebenso Fortschritte».

Dr. Steiner: Das kann man ja natürlich tun, aber wir wählen damit eine nicht eigentlich — wie soll ich sagen - inhaltsvolle Sprache. Das «gleiche» ist ein so schönes Wort, das in der deutschen Sprache gerade in solchem Zusammenhang nach und nach arg verschlampt worden ist, und es wäre besser, wenn wir wirklich uns auch so ausdrückten, daß die Sache noch duftet - wenn wir uns nicht abstrakter Worte bedienen würden, sondern da, wo wir es können, überall uns konkreter Worte bedienen würden. Sehen Sie, «einen gleichen Fortschritt wie auf den anderen Gebieten» habe ich gemeint. Nicht wahr, es ist so: «Diese Ergebnisse sind auf ihre Art so exakt wie die Ergebnisse der wahren Naturwissenschaft. Wenn sie in derselben Art wie diese zur allgemeinen Anerkennung gelangen, werden sie auf allen Gebieten einen gleichen Fortschritt wie diese bringen ...»

Natürlich, ich versteife mich nicht darauf, aber ich finde, daß es gar nicht schlecht ist, wenn man ein ursprünglich klangvolles Wort der deutschen Sprache beibehält oder wieder zur Anerkennung bringt, statt daß man es durch ein abstraktes Wort ersetzt. Wir sind ja ohnehin leider auch in der Sprache auf dem Wege zur Abstraktion.

Es ist jetzt so: Wenn noch zu dem § 3 gesprochen werden soll, müßte ich, nachdem Schluß der Debatte beantragt worden ist, diese Debatte zu dem kommenden Paragraphen für morgen vertagen. Wir würden nicht zur Abstimmung kommen können. Ich bitte aber, daß berücksichtigt werde, daß ich einen Antrag auf Schluß der Debatte sogleich zur Abstimmung bringen muß. Ich bitte deshalb im geschäftsordnungsmäßigen Sinne diejenigen Freunde, welche den Antrag auf Schluß der Debatte stellen, ihre Zustimmung zu geben.

Dr. Unger: Es handelt sich nur um Punkt 3. Wir sind ja in der Spezialdebatte.

Dr. Steiner: Ich bitte diejenigen, die gegen den Schluß der Debatte sind, die Hand zu erheben. - Ja, es geht nicht, verzeihen Sie! Wir kommen nun zur Abstimmung über Annahme oder Ablehnung des § 3. Ich bitte die verehrten Freunde, welche dafür sind, daß der Punkt 3 angenommen wird, die Hand zu erheben. (Es geschieht.)

Ich bitte diejenigen verehrten Freunde, welche dagegen sind, die Hand zu erheben. (Es erhebt niemand die Hand.) — Der Punkt 3 ist damit in zweiter Lesung angenommen. Wir kommen morgen zur Fortsetzung der Spezialdebatte, morgen werden wir mit Punkt 4 beginnen.

Wir werden die Versammlung ansetzen ebenso wie heute, nach dem Vortrag von Herrn Jan Stuten über «Die Musik und die geistige Welt». Also die Fortsetzung der Spezialdebatte wird in der morgigen Versammlung, die zur gleichen Zeit sein wird wie heute, stattfinden. Nachmittags 4 Uhr 30 ist das Dreikönig-Spiel.

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