34. Idiotie
Eine dritte Frage ist die folgende: «Wie hat man den Fall karmisch zu betrachten, wenn der Mensch durch Krankheit des Gehirns zur Idiotie verurteilt ist?»
Über alle solchen Dinge sollte eigentlich nicht durch Spekulation und Hypothesen, sondern aus der geheimwissenschaftlichen Erfahrung heraus gesprochen werden. Es soll daher die Frage hier durch ein Beispiel beantwortet werden, das wirklich vorgekommen ist. Ein Mensch war in einem vorhergehenden Leben verurteilt, durch ein unentwickeltes Gehirn ein Dasein der Stumpfheit zu führen. In der Zwischenzeit zwischen seinem Tode und einer neuen Geburt konnte er nun all die bedrückenden Erfahrungen eines solchen Lebens, das Herumgestoßenwerden, die Lieblosigkeit der Menschen in sich verarbeiten, und er wurde ‘als ein wahres Genie der Wohltätigkeit wieder geboren. Ein solcher Fall zeigt klar, wie fehl man geht, wenn man im Leben alles karmisch auf die Vergangenheit bezieht. Man kann eben durchaus nicht immer sagen: dieses Schicksal rühre von dem, oder jenem Verschulden in der Vergangenheit her. Eben so oft wird man zu denken haben: irgendein Erlebnis habe gar keine Beziehung zur Vergangenheit: sondern werde vielmehr erst die Ursache für eine karmische Ausgleichung in der Zukunft sein. Ein Idiot braucht eben durchaus sein Schicksal nicht durch seine Taten in der Vergangenheit verdient zu haben. Aber die karmische Folge seines Schicksals für die Zukunft wird durchaus nicht ausbleiben. So wie beim Kaufmann die jeweilige Bilanz durch die Zahlen seines Kassenbuches bestimmt ist, er aber immer neue Einnahmen und Ausgaben machen kann, so können in das Leben eines Menschen immer neue Taten, Schicksalsschläge usw. eintreten, trotzdem sein Lebenskonto in jedem Augenblick ein ganz bestimmtes ist. Deshalb darf Karma nicht als ein unbeeinflußbares Schicksal des Menschen, als ein Fatum aufgefaßt werden, sondern es ist mit der Freiheit, mit dem Willen des Menschen durchaus vereinbar. Nicht Ergebung in ein unabänderliches Geschick fordert Karma, sondern im Gegenteil: es bringt die Sicherheit, daß keine Tat, kein Erlebnis des Menschen ohne Wirkung bleibt, oder gesetzlos in der Welt abläuft, sondern sich in ein gerechtes, ausgleichendes Gesetz einfügt. Gerade, wenn es kein Karma gäbe, dann herrschte Willkür in der Welt. So aber kann ich wissen, daß jede meiner Handlungen, jedes meiner Erlebnisse sich einem gesetzmäßigen Zusammenhange einfügt. Meine. Tat ist frei, ihre Wirkung absolut gesetzmäßig. Es ist eine freie Tat des Kaufmannes, wenn er ein Geschäft macht; das Ergebnis davon aber fügt sich gesetzmäßig in seine Bilanz ein.