The History of the German Section of the Theosophical Society 1902-1913
GA 250 — 15 December 1912, Berlin
48. Bundesgründung
Bericht von Carl Unger in den «Mitteilungen für die Mitglieder der Deutschen Sektion der Theosophischen Gesellschaft (Hauptquartier Adyar), herausgegeben von Mathilde Scholl», Nr. 13/1912
Die Rede, welche Herr Baron von Walleen im Anschluss an die Generalversammlung der Deutschen Sektion und über seine «Erfahrungen auf Vortragsreisen in Skandinavien und England» am 14. Dezember hielt, traf bei den versammelten Freunden auf eine Stimmung, welche unter der Wirkung der Vorgänge bei dieser Generalversammlung nach einem Ausdruck drängte. Stand die Generalversammlung selbst unter dem Zeichen, dass die geistige Bewegung, die vor zehn Jahren von Herrn Dr. Steiner inauguriert wurde, in der Theosophischen Gesellschaft dem einzigen damals zur Verfügung stehenden Rahmen, mit Schwierigkeiten zu kämpfen hat, so wies Herr Baron von Walleen auf die Hindernisse, welche die ausländischen Freunde finden, die sich vereinigen wollen, um im Sinne dieser geistigen Bewegung zu arbeiten.
Im Anschluss an diese Rede gab Herr Dr. Steiner durch Darstellung einer Anzahl von Tatsachen aus der Geschichte der Deutschen Sektion Ausführungen, welche eine Erklärung boten für die Schwierigkeiten, welche dieser Geistesströmung innerhalb und außerhalb Deutschlands erwachsen mussten.
Bei der auf den folgenden Tag (15. Dezember) angesetzten Aussprache über diese Angelegenheiten konnte Herr Baron von Walleen Mitteilungen machen von dem Willen der ausländischen Freunde, eine Form zu finden, durch die es möglich ist, unbehindert von allen entgegenstehenden Einflüssen, geistige Arbeit im Sinne rosenkreuzerischer Geisteswissenschaft zu pflegen. Dies sollte erreicht werden durch Gründung eines unabhängigen Bundes, der alle wahren Freunde dieser Arbeit innerhalb und außerhalb Deutschlands umfasst. Zugleich richtete er die Frage an Herrn Dr. Steiner, ob er das Lehramt in einem solchem Bund zu übernehmen bereit sei, und ob den Mitgliedern der Zutritt zu den Veranstaltungen innerhalb der deutschen Bewegung offenstehen könnte, zu denen seither nur die Mitglieder der Theosophischen Gesellschaft zugelassen sind. Beide Fragen konnten bejaht werden, falls der Bund in positiver Weise begründet würde, und die anschließende Aussprache ergab den einstimmigen Beschluss, zur Gründung des Bundes ein vorläufiges Arbeitskomitee zu bestellen, an dem alle anwesenden ausländischen Freunde sowie die Vorstandsmitglieder der Deutschen Sektion teilnehmen sollten. Zum Vorsitzenden dieses vorläufigen Komites wurde der Unterzeichnete gewählt.
Die auf den folgenden Tag (16. Dezember) verabredete Komitee-Sitzung verlief in der Weise, dass der Vorsitzende die im Folgenden dargestellten Gesichtspunkte vortrug, die als Ausdruck der Stimmung der voraufgehenden Verhandlungen anzusehen waren, mit der Bitte, dass sich jeder Teilnehmer an der Sitzung einzeln äußern möge zu diesen Gesichtspunkten. Sollte sich eine größere Anzahl der Teilnehmer auf diese Gesichtspunkte vereinigen können, so sei der Bund als von diesen gegründet zu betrachten, naturgemäß mit Einstimmigkeit. Es ergab sich die namentliche Zustimmung von allen mit Ausnahme eines Teilnehmers, der sich zuwartend verhalten wollte.1
So wurde in jener Stunde der Bund gegründet mit folgenden Grundsätzen: Der Bund, der seinen Namen noch zur gegebenen Zeit empfangen soll, stellt sich zur Aufgabe, alle diejenigen zu vereinigen, welche rosenkreuzerische Geisteswissenschaft pflegen wollen. Dies soll erreicht werden durch eine Organisation, welche auf Vertrauen und Verantwortung gegründet ist, zunächst ohne geschriebene Satzung, sondern in möglichster Annäherung an das, was im geistigen Sinne hierarchische Ordnung genannt wird. Die Verteilung der Verantwortung ist so gedacht, dass sich das Gründungskomitee verantwortlich fühlt gegenüber der geistigen Strömung, welcher der Bund dienen will. Diejenigen der Komiteemitglieder, die sich zur Übernahme der Verantwortung für ein größeres Gebiet der Arbeit bereit erklärt haben, tragen diese Verantwortung gegenüber dem Komitee. Es obliegt diesen «Garanten», Arbeitsgruppen zu bilden, für welche sie eben die Verantwortung tragen; andererseits besitzen sie für die von ihnen übernommenen Kreise die vollkommenste Freiheit. Die einzelnen Garanten können natürlich ihre Verantwortung wieder auf andere Persönlichkeiten übertragen oder verteilen, sich Vertreter, Mitarbeiter und so weiter angliedern, ganz nach eigenem Ermessen, um die Arbeit im Sinne der Geistesströmung des Bundes zu ermöglichen.
Die Gründer des Bundes haben das Vertrauen, dass die Geistesströmung, der sie dienen wollen, in vielen Herzen so starke Wurzeln geschlagen hat, dass sich der Bund als ein geeigneter Rahmen für diese Geistesströmung erweisen möge. Alle sind willkommen, die sich mit ihnen im Geiste dieser Strömung zur Arbeit vereinigen wollen; sie mögen sich, um ihren Anschluss zu vollziehen, an einen der unten aufgeführten Garanten wenden.
Diese Darstellung von der Entstehung des Bundes wird gegeben, um von vornherein Missverständnisse nach Möglichkeit zu vermeiden. Der Bund hat weder nach Form, noch nach Inhalt das Geringste mit der Theosophischen Gesellschaft zu tun; seine Mitglieder mögen der Theosophischen Gesellschaft angehören oder nicht; er will den Bestand der Deutschen Sektion in keiner Weise gefährden; er ist überhaupt nicht im Gegensatz zu irgendetwas gegründet worden, sondern in durchaus positiver Weise zur Pflege einer ganz bestimmten Geistesströmung, der rosenkreuzerischen Geisteswissenschaft, und er sucht sich eine Form, wie sie dem Inhalt dieser Geistesströmung entspricht.
Die ganze Gründung mit ihrer vorläufigen Form ist aufzufassen als ein Versuch, diejenigen zu sammeln, die sich mit den Grundsätzen des Bundes einverstanden erklären können. Es wurde zu diesem Zwecke eine Zentralstelle geschaffen, wo die Resultate dieses Versuchs gesammelt werden sollen. Es wurde verabredet, bei den Veranstaltungen in München im nächsten Sommer, wo eine größere Anzahl von Freunden versammelt sein wird, zu prüfen, inwieweit eine dauernde Organisation geschaffen werden kann.
Garanten innerhalb des deutschen Sprachgebiets:
Basel, Herr Dr. Grosheintz.
Berlin, Fräulein von Sivers, Frau von Bredow, Herr Kiem, Fräulein Mücke, Herr Tessmar, Herr Seiler.
Kassel, Herr Dr. Noll.
Köln, Fräulein Scholl, Frau Noss.
Düsseldorf (Haus Meer), Frau Smits.
Elberfeld, Herr von Damnitz.
Hamburg, Frau Wandrey, Herr Kolbe, Herr Hubo.
Klagenfurt, Herr Ritter von Rainer.
Leipzig, Frau Wolfram. München, Fräulein Stinde, Gräfin Kalckreuth, Herr Graf Lerchenfeld, Herr Dr. Peipers.
Nürnberg, Herr Bauer.
Stuttgart, Fräulein Völker, Herr Arenson, Herr del Monte, Herr Dr. Unger.
Zürich, Herr Professor Gysi.
Zentralstelle:
Für die außerdeutschen Länder:
Herr Baron von Walleen, Stuttgart, Landhausstraße 63 II. Für das deutsche Sprachgebiet:
Fräulein M. von Sivers, Berlin, Motzstraße 17.
Herr Dr. Carl Unger, Stuttgart, Landhausstraße 63 III.
Die Garanten sowie die Mitglieder der Zentralstelle sind bereit, jede Auskunft über den Bund zu geben.
Stuttgart, den 31. Dezember 1911, Dr. Carl Unger
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Er hat unterdessen seine Zustimmung nachgeholt. ↩