Aufsätze aus «Deutsche Wochenschrift»

Die Woche, 1.-7. Februar 1888

Die Regierungen von Deutschland und Österreich haben sich zu einem Schritte entschlossen, der, selten in der Geschichte der Diplomatie, auch von ungewöhnlicher Tragweite für die Gestaltung der Beziehungen der europäischen Großmächte sein kann. Am 3. Februar abends veröffentlichten gleichzeitig der «Reichsanzeiger» in Berlin, die «Wiener Abendpost» und das «Pester Amtsblatt» den Wortlaut des Deutsch-Österreichischen Bündnisvertrages, der am 7. Oktober 1879 abgeschlossen wurde. Die Veröffentlichung wurde verfügt, um, wie es in der Einleitung heißt, «den Zweifeln ein Ende zu machen, welche an den rein defensiven Intentionen des Bündnisses auf verschiedenen Seiten gehegt und zu verschiedenen Zwecken verwertet werden». Beide verbündete Regierungen seien von dem Bestreben geleitet, den Frieden zu erhalten und Störungen desselben nach Möglichkeit abzuwehren; sie seien überzeugt, daß die Bekanntgabe des Inhaltes ihres Bündnisvertrages jeden Zweifel hierüber ausschließen werde. Der Text des hochwichtigen Aktenstückes, das für alle Zeiten als ein hervorragendes Denkmal in der Geschichte Deutschlands und Österreichs angesehen werden wird, muß auch in der «Deutschen Wochenschrift» seinen Platz finden. Es lautet wörtlich:

«In Erwägung, daß Ihre Majestäten der Kaiser von Österreich, König von Ungarn, und der deutsche Kaiser, König von Preußen, es als Ihre unabweisliche Monarchenpflicht erachten müssen, für die Sicherheit Ihrer Reiche und die Ruhe Ihrer Völker unter allen Umständen Sorge zu tragen; In Erwägung, daß beide Monarchen ähnlich wie in dem früher bestandenen Bundesverhältnisse durch festes Zusammenhalten beider Reiche imstande sein werden, diese Pflicht leichter und wirksamer zu erfüllen; In Erwägung schließlich, daß ein inniges Zusammengehen von Österreich-Ungarn und Deutschland niemanden bedrohen kann, wohl aber geeignet ist, den durch die Berliner Stipulationen geschaffenen europäischen Frieden zu konsolidieren, haben Ihre Majestäten der Kaiser von Österreich, König von Ungarn, und der Kaiser von Deutschland, indem Sie einander feierlich versprechen, daß Sie Ihrem rein defensiven Abkommen eine aggressive Tendenz nach keiner Richtung jemals beilegen wollen, einen Bund des Friedens und der gegenseitigen Verteidigung zu knüpfen beschlossen. Zu diesem Zwecke haben Allerhöchstdieselben zu Ihren Bevoll mächtigten ernannt: Seine Majestät der Kaiser von Österreich, König von Ungarn, Allerhöchst Ihren wirklich Geheimen Rat, Minister des Kaiserlichen Hauses und des Äußern, Feldmarschall-Lieutenant Julius Grafen Andrassy von Csik-Szent-Kiraly und Kraszna-Horka, etc. etc. Seine Majestät der deutsche Kaiser, Allerhöchst Ihren außerordentlichen und bevollmächtigten Botschafter, General-Lieutenant Prinzen Heinrich VII. Reuß etc. etc., welche sich zu Wien am heutigen Tage vereinigt haben und nach Austausch ihrer gut und genügend befundenen Vollmachten übereingekommen sind, wie folgt: Artikel I Sollte wider Verhoffen und gegen den aufrichtigen Wunsch der beiden hohen Kontrahenten Eines der beiden Reiche von Seite Rußlands angegriffen werden, so sind die hohen Kontrahenten verpflichtet, Einander mit der gesamten Kriegsmacht Ihrer Reiche beizustehen und demgemäß den Frieden nur gemeinsam und übereinstimmend zu schließen. Artikel II Würde Einer der hohen kontrahierenden Teile von einer anderen Macht angegriffen werden, so verpflichtet sich hiemit der andere hohe Kontrahent, dem Angreifer gegen seinen hohen Verbündeten nicht nur nicht beizustehen, sondern mindestens eine wohlwollende neutrale Haltung gegen den Mitkontrahenten zu beobachten. Wenn jedoch in solchem Falle die angreifende Macht von Seite Rußlands, sei es in Form einer aktiven Kooperation, sei es durch militärische Maßnahmen, welche den Angegriffenen bedrohen, unterstützt werden sollte, so tritt die im Artikel I dieses Vertrages stipulierte Verpflichtung des gegenseitigen Beistandes mit voller Heeresmacht auch in diesem Falle sofort in Kraft, und die Kriegführung der beiden hohen Kontrahenten wird auch dann eine gemeinsame bis zum gemeinsamen Friedensschlusse. Artikel III Dieser Vertrag soll in Gemäßheit seines friedlichen Charakters und um jede Mißdeutung auszuschließen, von beiden hohen Kontrahenten geheimgehalten und einer dritten Macht nur im Einverständnisse beider Teile und nach Maßgabe spezieller Einigung mitgeteilt werden. Beide hohe Kontrahenten geben sich nach den bei der Begegnung in Alexandrowo ausgesprochenen Gesinnungen des Kaisers Alexander der Hoffnung hin, daß die Rüstungen Rußlands sich als bedrohlich für Sie in Wirklichkeit nicht erweisen werden, und haben aus diesem Grunde zu einer Mitteilung für jetzt keinen Anlaß; sollte sich aber diese Hoffnung wider Erwarten als eine irrtümliche erweisen, so würden die beiden hohen Kontrahenten es als eine Pflicht der Loyalität erkennen, den Kaiser Alexander mindestens vertraulich darüber zu verständigen, daß Sie einen Angriff auf Einen von Ihnen als gegen Beide gerichtet betrachten müßten. Urkund dessen haben die Bevollmächtigten diesen Vertrag eigenhändig unterschrieben und ihre Wappen beigedrückt. Geschehen zu Wien, am 7. Oktober 1879 LS. gez.: Andrassy LS. gez.: Heinrich VII. Reuß

Der erste Eindruck, den die Veröffentlichung dieser Ur kunde hervorbrachte, war überall ein aufregender und ernster, denn man konnte sich nicht verhehlen, daß derartige Schriftstücke nur in gefährlichen Zeiten der Einsichtnahme der ganzen Welt preisgegeben zu werden pflegen.

Inzwischen ist der aufsehenerregenden Veröffentlichung eine Kundgebung gefolgt, die an dieselbe beinahe an Wichtigkeit hinanreicht. Es ist die Rede, die drei Tage später Fürst Bismarck im Deutschen Reichstage bei Gelegenheit der Beratung der Militäranleihe und der Wehrvorlage gehalten, und die wir an leitender Stelle besprechen.

Es ist völlig unmöglich, in knappen Zügen ein erschöpfendes Bild derselben zu geben, welche die volle Frische seines genialen Geistes atmete. Genug, daß sie ihre Schuldigkeit tat und sämtliche Parteien des Reichstages mit Inbegriff der Klerikalen und Freisinnigen bewog, die Wehrvorlage en bloc anzunehmen. Bismarck dankte für diese Einmütigkeit mit den Worten, daß der Reichstag damit eine wesentliche Friedensbürgschaft gegeben habe.

Die Veröffentlichung des Bündnisvertrages und die Bismarcksche Rede drängen alles Interesse an anderen Dingen zurück. Auch Crispi bezeichnete nach der Publikation des Vertrages die Lage als ernst, aber man habe keine Drohung beabsichtigt, lediglich eine Warnung an die friedestörenden Elemente. Die Enthüllung kam auch in anderer Beziehung gelegen, denn gerade um diese Zeit suchte einer der angesehensten Staatsmänner Frankreichs, der Kammerpräsident Floquet, der als der einzig mögliche Ministerpräsident der Zukunft bezeichnet wird, eine Annäherung mit der russischen Diplomatie, indem er den Wunsch aussprach, mit dem russischen Botschafter in Paris, Baron Mohrenheim, in intimere gesellschaftliche Beziehungen zu treten, der auf ausdrückliche Genehmigung der Regierung des Zaren auch gewährt wurde. Floquet hatte sich nämlich seinerzeit durch den Ruf: «Es lebe Polen!» vor Zar Alexander II. die Gunst Rußlands verscherzt, und jeder russische Botschafter hatte den Auftrag, ihn in der Gesellschaft zu meiden.

Im Österreichischen Abgeordnetenhause wurde alsbald, wie wohl vorauszusehen war, ein Antrag eingebracht, die Regierung aufzufordern, im Einvernehmen mit Ungarn Unterhandlungen mit der deutschen Regierung einzuleiten, welche zu einer Genehmigung des Bündnisvertrages durch die Volksvertretungen der verbündeten Reiche und zu einer verfassungsmäßigen Inartikulierung dieses Vertrages in die Grundgesetze des Staates führen sollen. Der Antrag wurde von Dr. Knotz und der Deutschnationalen Vereinigung gestellt.

Das politische Material, das sonst noch vorliegt, beschränkt sich so ziemlich auf die üblichen Verhandlungen in den Parlamenten von Wien und Berlin. Im Deutschen Reichstag stand die Militärvorlage und die Verlängerung der Legislaturperioden auf der Tagesordnung, i im Österreichischen Abgeordnetenhaus vor allem ein Zuckersteuergesetz. Die Beratungen werden hüben und drüben fleißig fortgesetzt. Eine kräftige Unterstützung ihrer Stellung erhalten die österreichischen Abgeordneten durch die zahlreichen Kundgebungen, die sich aus der Mitte der Bevölkerung heraus gegen den Antrag des Prinzen Liechtenstein richten. Und diese Bewegung wird noch lange nicht zur Ruhe kommen.

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