The Founding of the Christian Community
GA 344 — 19 September 1922, Dornach
Vierzehnter Vortrag
[ Bei dieser Besprechung war kein Stenograph zugegen. Die einzelnen Diskussionspunkte sind von Gottfried Husemann referiert worden und werden hier leicht gekürzt wiedergegeben. Vom Anfang dieser Diskussionsstunde liegen keine Aufzeichnungen vor.]
Zu einer Frage nach Vergrößerung des Kreises:
Rudolf Steiner: Der Kreis ist jetzt als ein geschlossener Kreis vorhanden, aber er muß sich nun durch sich selber vergrößern. An der Aufnahme oder Nichtaufnahme eines Hinzukommenden kann ich ja darum nicht beteiligt sein.
Friedrich Rittelmeyer: Oberlenker und Lenker müßten zu entscheiden haben, was sie eigentlich für Bedingungen zu stellen haben in bezug auf die Vorbildung eines Aufzunehmenden.
Rudolf Steiner: Gewiß muß das von Fall zu Fall, von Persönlichkeit zu Persönlichkeit entschieden werden. Innerlich ist ja natürlich die Sache klar nach dem, was ich gestern und heute gesagt habe. Aber natürlich brauchen Sie eine Verwaltung.
Da diese Fragen an mich herankommen, so möchte ich nur bitten, zu sagen, was für Gesichtspunkte denn geltend gemacht werden. Ich mache nicht darauf Anspruch, eine Meinung zu haben und möchte sie auch nicht haben. Natürlich kann der Fall eintreten, daß Menschen, die die Ritualien haben, nun etwa ihrerseits Kirchen gründen. Das müssen wir uns vor Augen halten, und das würde erfordern, später einmal Stellung dazu zu nehmen.
Emil Bock: Es liegt ja jetzt der Tatbestand vor, daß einige den Anschluß an die Urgemeinschaft nicht gefunden haben; sie sind nicht nach Breitbrunn gekommen. Jetzt müßten sie an die Gemeinschaft herantreten wie jeder andere. Und bei anderen ist es der eigene Wille gewesen, [sich nicht anzuschließen], oder man ist auf unseren Rat zurückgetreten, bevor die Urgemeinschaft konstituiert wurde. In einem Falle waren wir in einer sehr schwierigen Lage; wir meinten, wir könnten jemanden wirklich nicht gebrauchen. Für die Zukunft machen sich jetzt schon manche Gedanken, wie man zu klaren Gedanken in bezug auf die Aufnahme kommen kann. Das wird vielleicht mit Bezug auf den gestern vorgeschlagenen Text sein können.
Rudolf Steiner: Ich möchte nur, soweit es die Aufnahmen betrifft, nicht eine Meinung haben, weil ich glaube, daß die Festsetzung der Aufnahmen und auch die Festsetzung des Zusammenseins ganz abgesehen von mir durch Sie erfolgen sollte. Ich habe die Aufgabe, alles zu geben, was das Spirituelle der Sache ist, auch soweit sich das Spirituelle hineinerstreckt in die Organisation; ich habe die Aufgabe, zu erzählen, wie es sich hineinerstrecken kann. Ich habe die Aufgabe, zu sagen, wie es sein könnte. Was die Festsetzung der Aufnahmen betrifft, so möchte ich nach dieser Richtung überhaupt keine Meinung haben, weil ich auch keine Verantwortung dafür tragen will.
Friedrich Rittelmeyer: Die Entscheidungen sind getroffen in Gemeinschaft der sechs Vertrauensleute.
Rudolf Steiner: Und es sind nicht noch andere da, die damals in Dornach unterschrieben haben?
Emil Bock: Ja, es sind noch andere, zum Beispiel die, die meinen, sie hätten erst ihre Examina zu absolvieren, zum Beispiel Dr. Schwedes und andere. Die sind über ihre Unterschrift etwas hinweggegangen.
Rudolf Steiner: Sind nicht noch andere da, von denen also die Unterschrift vorliegt, ohne daß sie wiedergekommen sind?
Emil Bock: Ja, es kommt da noch hinein, was Klein und Heisler gemacht hatten, die Memoranda-Angelegenheit, wodurch neue Tatsachen entstanden sind.
Rudolf Steiner: Das ist aber eine irrige Auffassung. Ein Neues ist nur innerhalb der Mauer, nicht außerhalb. Das Memorandum hatte nicht den Sinn, den Kreis zu vergrößern oder zu verkleinern, sondern nur den, daß der, der innerhalb des Kreises steht, sagt, was er will. Johannes Werner Klein: Wir hatten die Aufgabe uns gesetzt, aus den Leuten, die unterschrieben hatten, die zu sammeln, die jetzt schon ganz fest in ihrem Entschluß waren. Damit aber sollten die anderen nicht ausgeschlossen werden. Es sind manche da, die die Unterschrift vergessen haben.
Rudolf Steiner: Es kann nur dieses sein. Das Memorandum kann da nicht in Betracht kommen. Es müßte nur das in Betracht kommen, daß Leute von damals ihre Unterschrift nicht ernst genommen haben.
Friedrich Rittelmeyer: Ja, aber es war noch eine Auswahl getroffen worden.
Emil Bock: Diese sind aber nur jetzt nicht dabei.
Rudolf Steiner: Was hat denn aber das Schreiben des Memorandums zu tun mit der Unterschrift, die damals gegeben worden ist? Erklärlich wäre es, wenn die, die [im Herbst 1921] unterschrieben haben, dann aber keine Aufforderung bekommen haben, das Memorandum zu schreiben, nun gesagt hätten: Wir hören, daß da aufgefordert ist, ein Memorandum zu schreiben; was ist das? Wir protestieren dagegen! — Das wäre möglich gewesen. Aber wegen der Nichtaufforderung, das Memorandum zu schreiben, nun nicht zu kommen, das ist nicht etwas, was daraus hätte folgen können. Es hätte also gut das geschehen können, daß Klein gesagt hätte: Ich suche mir fünfzehn Mann beliebig heraus, von denen ich das Memorandum schreiben lasse. - Das wäre ein Akt gewesen, der einfach ganz auf sich selbst steht, denn es ist ja nur auf eigenes Mandat geschehen.
Emil Bock: Es sind ja auch nachträglich alle davon orientiert worden.
Rudolf Steiner: Es ist das ja natürlich nicht eine Sache, wegen der wir jetzt die Zeit verbringen müssen. Nur meine ich, wir müssen uns doch das merken, daß eine Reihe von Persönlichkeiten da sind, die damals mit ihrer Unterschrift eigentlich für sich eingetreten sind und die aber gegenwärtig einfach nicht da sind.
Emil Bock: Die haben auch die Ritualien bekommen und alles, was damals gegeben worden ist, so daß immerhin die reale Möglichkeit vorliegt, daß damit jemand von sich aus irgend etwas macht. Es würde uns ja auch der Text der Weihehandlung stenographiert und gestohlen werden können. Aber ich weiß nicht, ob wir uns dagegen anders wappnen können, als daß unsere Wirksamkeit recht kräftig dasteht.
Rudolf Steiner: Sie meinen den Text der Weihehandlung? Emil Bock: Ja, er könnte doch in Mißbrauch kommen.
Rudolf Steiner: Es ist eine merkwürdige Tatsache, die ich Sie bitte ins Auge zu fassen, daß der Text der katholischen Messe an so und so vielen Orten gestohlen werden konnte und eigentlich bis jetzt nicht gestohlen worden ist, mit Ausnahme derjenigen, die schwarze Messen gelesen haben. Es werden eigentlich keine unrichtigen Messen gelesen.
Ein Teilmehmer fragt nach schwarzen Messen.
Rudolf Steiner: Schwarze Messen sind eine Art von schwarzer Magie, die eben zu den vielen Erscheinungen gehören, die es auch in der Welt gibt. Das Schwarze-Messen-Lesen ist sogar eine Sache, die vor dem Kriege in Europa ziemlich verbreitet war.
Ein Teilnehmer: Um dadurch übernatürliche Kräfte zu gewinnen?
Rudolf Steiner: Ja, ebenso um dadurch eben dem Teufel zu dienen, wie durch die richtige Messe Gott gedient werden soll.
Emil Bock erinnert an den Text des «Bekenntnisses«, der gestern besprochen wurde.
Friedrich Rittelmeyer: Wir haben uns ziemlich viel darüber ausgesprochen, sind aber über den einen Satz noch nicht zu einem Ergebnis gekommen. Es ist der Satz: «Sollte von mir eine Trennung herbeigeführt werden, ... anerkennen will.» Nun denke ich dabei nicht an mich, sondern ich will an die denken, die das unterschreiben sollen, und ich komme nicht ganz über den Gedanken weg, der gestern angedeutet wurde: dafs sie damit etwas versprechen für einen [späteren] Zeitpunkt, wo es wirklich geschehen könnte, daß die Trennung eintritt. Statt der Worte «so will ich anerkennen» möchte ich lieber vorschlagen «Ich erkenne es an.» Wir haben uns nun entschlossen, darüber zu hören, wie Sie das Ganze beurteilen. Rudolf Steiner: Ich würde gerne bei einer so wichtigen Sache möglichst viele Stimmen hören, denn es handelt sich da um etwas, was mindestens von diesem geschlossenen Kreise mit einer Einstimmigkeit gewollt werden sollte, ohne Zwang. Ich habe schon einmal zu Ihnen Dreien über die Schwierigkeit dieser Sache gesprochen. Die Schwierigkeit liegt eben darin, daß in unserer Gegenwart dem Menschen seine augenblickliche, gegenwärtige Überzeugung ungeheuer starke Streiche spielt, daß man also wirklich zu rasch sich anschließt an irgend etwas oder sich Ideale vorsetzt, die man dann wieder verläßt. Das ist für den einzelnen Menschen ja selbstverständlich nur etwas, was er mit seinem Karma ausmachen muß. Aber die Sache wird sofort anders, wenn eine Gemeinschaft bestehen soll, die als Gemeinschaft auch einen gemeinsamen Kultus hat. Da ist doch schon die Notwendigkeit vorhanden, daß die Gemeinschaft selber auch etwas zu sagen hat über eine Trennung, sowohl über die Trennung, die durch den einzelnen herbeigeführt wird, als auch über die Trennung, die durch die Gemeinschaft herbeigeführt wird. Aber wir [können uns] beschränken auf den [ersten] Punkt, denn die Gemeinschaft sollte kaum die Möglichkeit haben, jemanden aus einem anderen Grunde als diesem auszuschließen. Ich kann mir nicht gut einen anderen Grund denken; es sollte nicht gut andere Gründe geben als diesen.
Ein Teilnehmer: Bei Geisteskrankheit?
Rudolf Steiner: Dann liegt bloß der Grund dazu vor, ihn nicht zelebrieren zu lassen und ihn nicht lehren zu lassen, aber gar kein Grund, ihn auszuschließen. Das würden ja die weiteren Dinge sein, [die zu besprechen wären]. Denn wie eine gewisse Disziplin gehandhabt werden muß, das würde ja erst auf Grundlage dessen zu beantworten sein, was überhaupt nun über den Ausschluß zu entscheiden wäre. Also nehmen wir an, es träte der Fall ein, daß jemand, der schon aufgenommen ist, später Ihnen entgegenwirke, so dürfte das nicht der geringste Grund sein, ihn auszuschließen. Deshalb sage ich, wenn das nicht ein Grund ist, ihn auszuschließen, wäre es auch kein Grund, ihm die Aufnahme zu verweigern. Geisteskrankheit, wie andere Krankheiten, kann nicht ein Ausschließungsgrund sein, sondern nur ein Grund dafür, dem Betreffenden die Funktionen zu entziehen. Aber natürlich kann er ja immer selbst bei sich Gründe finden, sich von der Gemeinschaft zu trennen.
Nun sagte ich damals im Atelier, was ich jetzt auch wiederum vorschlagen mußte, daß doch etwas da sein müsse, wodurch demjenigen, der austritt, entzogen ist, ein beliebiges Urteil zu fällen, und daß die Gemeinschaft das Recht hat, den Austritt moralisch zu bewerten. Da ist aber etwas, was in der Luft schwebt, wenn der Betreffende diese Bewertung nicht anerkennt. Ich sagte damals auf Ihre damaligen Einwände: Das verhindert natürlich den einzelnen noch immer nicht, auszutreten und zu sagen: Ich erkenne der Gemeinschaft wohl zu, daß sie meinen Austritt moralisch bewertet, aber ich werde jetzt den Kampf dagegen beginnen und werde sehen, ob ich eine andere moralische Bewertung herbeiführen kann, die gegen die moralische Bewertung der Gemeinschaft siegt. -— Man müßte nur ein Äquivalent dagegen finden. Wenn einer austritt, so wird er ja in der Regel immer es gerechtfertigt finden, daß er austritt. Davon kann das Urteil also gar nicht abhängen, sondern es muß das Urteil, die moralische Bewertung seines Austrittes von etwas anderem abhängen als von ihm.
[Es wird weiter über Formulierungen des Treuegelöbnisses diskutiert.]
Ein Teilnehmer schlägt vor, bei dem Treuegelöbnis die Formulierung aufzunehmen «aus dem Geiste der Gemeinschaft heraus».
Rudolf Steiner: Da kommt man auf die Schwierigkeit, die Instanz ausfindig zu machen, die entscheidet.
Derselbe Teilnehmer: Eine schlechte äußere Instanz gibt es ja doch nicht, sondern nur eine spirituelle Instanz.
Rudolf Steiner: Es ist da eben die Schwierigkeit, zu entscheiden, ob die Leitung schlecht ist oder nicht. Das ist zum Beispiel die Schwierigkeit bei einem, der eine päpstliche Entscheidung anfechten will. In den geistigen Welten ist natürlich die Entscheidung klar, aber wer sollte sie auf der Erde zur Entscheidung bringen? Es gibt kein Mensch eine Gewähr dafür, daß unsere Wahrnehmung nicht auch einmal entarten könnte, so wie anderes. Dann könnte auf der Seite derjenigen, die Opposition machen, die Spiritualität sein. Das könnte vorkommen. Mit Bezug auf die Zukunft müßte daher so etwas in dem Wortlaut drinnenstehen, daß jemand sagt: Wenn ich Opposition mache, dann täte ich es aus Gründen, weil die Leitung nicht mehr auf dem rechten Wege ist.
Ein Teilnehmer: Die meisten von uns sind Protestanten gewesen. Wenn wir jetzt die neue Gemeinschaft begründen, lösen wir uns dann nicht von der protestantischen Kirche los, obwohl wir mit unserem Herzen früher der protestantischen Kirche zugestimmt haben? Wir lösen uns los, weil wir überzeugt sind, daß jetzt etwas Höheres, etwas Wertvolleres gegeben worden ist.
Rudolf Steiner: Von der protestantischen Kirche können Sie sich loslösen, weil dort keine spirituellen Grundlagen gegeben sind. Es handelt sich also nur darum, daß man das Spirituelle noch in den Text hineinbringt. Wir haben ja schon besprochen, wie das gehandhabt werden soll, daß nicht in leichtsinniger Weise eben ausgetreten wird. Wir werden uns die weitere Formulierung überlegen. Es ist ja nicht notwendig, daß wir jetzt zu weiteren Entscheidungen kommen. Vielleicht liegen noch andere Dinge vor.
Emil Bock: Ich möchte noch einmal auf das Beispiel eingehen, daß man jemandem verbieten kann, seine priesterlichen Funktionen auszuüben, daß man damit rechnet, jemanden von der Lehre oder vom Zelebrieren fernzuhalten. Wie ist da die Form des Ausschlusses? Müßte sie nicht irgendwie zum Ausdruck kommen? Was kann in bezug auf die Ausschlußmöglichkeit, soweit sie vorhanden ist, noch in der Formulierung drinnen sein? Und in bezug auf die Persönlichkeit noch die Frage: Ist es nicht doch so, daß man ein Urteil wenigstens riskieren muß über die Geeignetheit einer Persönlichkeit? Wenn einer bei uns mitarbeiten will, besteht da nicht die Notwendigkeit, daß man gewisse Menschen, soweit man sie beurteilen kann, ehrlich sich selbst gegenüber, nicht für geeignet hält und sie dann auch zurückhält? Gibt es Richtlinien dafür, um die Dinge konkreter zu fassen? Rudolf Steiner: Wie ich schon sagte, es erscheint dies eigentlich als eine seelische Frage, nicht als eine Sache, die formuliert werden kann. Man muß sich eben einfach im einzelnen Falle eine Ansicht an dem betreffenden Menschen darüber bilden können, ob man ihn ordinieren kann oder nicht.
Emil Bock: Ich bringe es nicht ganz mit dem zusammen, daß Sie sagten, etwas, was nicht Grund genug ist, einen Menschen auszuschließen, das könnte auch kein Grund sein, jemanden nicht aufzunehmen. — Es könnte jemand bei uns sein, er könnte auch zelebrieren und er verfällt moralischen Versuchungen - dann können wir ihn nicht exkommunizieren, wie ich jetzt überschaue. Aber wenn das kein Grund wäre, ihn auszuschließen, so wäre es auch kein Grund, ihn nicht aufzunehmen.
Rudolf Steiner: Es wäre auch kein Grund vorhanden, ihn nicht aufzunehmen.
Emil Bock: Welches ist dann der Maßstab dafür, daß man einen Menschen, den man aufnehmen soll, jetzt als würdig anerkennt?
Rudolf Steiner: Es fragt sich, ob Sie glauben, daß er in richtiger Weise seine priesterlichen Funktionen ausüben kann oder nicht. Darum kann es sich nur handeln. Sie werden gar keinen Grund haben, jemanden nicht aufzunehmen, von dem Sie voraussetzen können, daß er seine priesterlichen Funktionen in der richtigen Weise ausüben kann, so daß also auch die Bedingungen erfüllt sind, die ich heute morgen als die «drei Punkte» angeführt habe. Diese Grundformel müßte den eigentlichen Geist für die Aufnahme bilden. Sie werden ja gar kein Interesse daran haben, jemanden nicht aufzunehmen, der diesen drei Punkten genügen kann. Die Sache ist so, daß natürlich eine Differenz bestehen könnte. Sie könnten sagen: von jemandem, der solche Eigenschaften in sich hat wie die, die in diesem Falle vorliegen, von dem glauben wir nicht, daß er die priesterlichen Funktionen in den einzelnen Fällen ausführen kann. Ich würde es negieren, ich würde es nicht glauben, daß er es nicht kann.
Emil Bock: Es ist so gewesen, daß wir gerade hierüber Ihr Urteil gerne erbitten würden, weil wir darüber nicht urteilen können. Rudolf Steiner: Ja, wenn der Betreffende sonst fähig wäre, die priesterlichen Funktionen auszuführen, so halte ich die genannten Eigenschaften nicht für ein Hindernis. Und wenn das kein Hindernis, kein Ausschließungsgrund ist, so könnte es auch kein Grund sein, ihn nicht aufzunehmen. Er müßte unfähig sein, die priesterlichen Funktionen auszuüben.
Emil Bock: Müßte nicht darüber irgend etwas vorhanden sein, wie die Leitung jemandem eine Zeitlang eine Enthaltung von der Ausübung der priesterlichen Funktionen auferlegen kann?
Rudolf Steiner: Das müßte als eine Art «Disziplinarordnung» ausgeführt werden; und das wird ja wahrscheinlich etwas sein, was sich fortlaufend entwickelt, denn man wird an das denken müssen, was alles vorkommen kann. Aber daß jemand wegen dieser oder jener Dinge suspendiert werden kann, vor der Gemeinde [das Meßopfer zu lesen], das muß selbstverständlich ausgeführt werden. Man kann ihn aber zum Beispiel nicht davon abhalten, daß er das Meßopfer für sich liest.
Emil Bock: Da haben wir eine ganze Reihe von Punkten, die wir noch alle gemeinsam besprechen müssen.
Rudolf Steiner: Ich werde Ihnen dann ganz offen das, was aus der spirituellen Welt dazu zu sagen ist, schon sagen. Aber gerade das, was die Verwaltungssachen berrifft, sollten Sie in dem Geiste, der hier angegeben ist, selber stipulieren, damit es, bevor Sie von hier weggehen, auch wirklich in dieser gemeinschaftlichen Initiative drinnen steckt.
Friedrich Rittelmeyer: Es ist nur ein bißchen viel, was jeder unterschreiben muß, wenn er auch noch eine Disziplinarordnung unterschreiben soll.
Rudolf Steiner: Sie brauchen nur hinzuzufügen: «Außerdem erkenne ich die Disziplinarordnung, mit der ich bekannt gemacht worden bin, an.» Friedrich Rittelmeyer: Es ist für uns nun noch die Frage: Wer hat das Recht, Priester aufzunehmen und zu weihen?
Rudolf Steiner: Das ist eine Frage, die schon in Betracht kommt. Und da wäre vielleicht festzusetzen, daß ohne Beschluß der Oberleitung keine Priester aufgenommen werden können.
Friedrich Rittelmeyer: Die Oberleitung könnte also dann das Recht zu weihen an jemanden abgeben?
Rudolf Steiner: Das ist nun auch etwas, worüber Sie eigentlich, da Sie eine Urgemeinde sind, beraten müßten. Sie sind eine Urgemeinde und müßten darüber beraten, und dann müßte es natürlich so bleiben, wie es jetzt stipuliert worden ist. Aber jetzt ist es doch noch möglich, daß Sie als Urgemeinde darüber beraten, wie eventuell die Nachfolgerschaft zustande kommen soll, ob durch bloße Zuwahl oder ob Sie in einem bestimmten Grade eine Mitbestimmung einer größeren Gemeinschaft in irgendeiner Form gelten lassen. Auf eine gewöhnliche demokratische Abstimmung darf es natürlich nicht dabei hinauskommen. Aber es sind ja noch verschiedene andere Fälle denkbar, zum Beispiel der, daß, wenn ein Oberlenker ernannt werden soll, sich etwa Gruppen bilden könnten, die, wenn sie groß genug sind, Vorschläge machen könnten, so daß also einfach diese Vorschläge vorlägen. Und ohne daß die Oberkenker verpflichtet wären, unter allen Umständen einen dieser Namen zu berücksichtigen, könnte es noch immer sehr lehrreich sein zu erfahren, wen man anerkennen will. Das wäre keine demokratische Abstimmung, aber es wäre noch immer denkbar, daß man irgendwie Mittel und Wege fände, in größerem Umfange die Stimmung entweder bloß der Priesterschaft oder aber etwa auch der Gemeinde zu erfahren.
Friedrich Rittelmeyer: Wir würden auch sehr gerne etwas über die Städteverteilung sprechen, ebenso darüber, wann etwa nach Ihrer Meinung der Kultus beginnen kann und welche Vorbedingungen dazu noch zu erfüllen wären. Rudolf Steiner: Wir wollen also das morgen noch erledigen, wieder um halb 11 Uhr. Da werden wir dann zu sprechen haben über das Bußsakrament und die letzte Ölung.
Es gehört noch dazu, daß zur Priesterweihe gesprochen werden muß der Hebräer-Spruch und die beiden Timotheus-Sprüche, nicht zur Zeremonie, sondern zu einer nachfolgenden Ansprache, wenn die Zeremonie zu Ende ist.