111. Entwurf zum Aufsatz «Internationale Wirtschaft und dreigliedriger sozialer Organismus»
Eine naheliegende Einwendung gegen die Idee der Dreigliederung des sozialen Organismus ist die, dass ein Staat, der an die Ausführung dieser Idee schreitet, seine internationalen Beziehungen zu andern Staaten, die ihre alten Einrichtungen beibehalten, stören würde. Diese Einwendung verhindert manchen, der das Zeitgemäße einer Dreigliederung des sozialen Organismus durchschaut, dem Gedanken der entsprechenden praktischen Ausgestaltung näher zu treten.
Bedenken dieser Art stammen aus der berechtigten Einsicht, dass ein Staat, der für sich allein eine Sozialisierung durchführen wollte, die im Sinne des orthodoxen oder modifizierten Marxismus gehalten ist, den Wirtschaftsverkehr mit anders organisierten Staaten nicht ungestört aufrechterhalten könnte. Es kommt daher darauf an, Klarheit darüber zu schaffen, ob die Bedenken, die bei einer solchen Sozialisierung zutreffend sind, auch für die Dreigliederung des sozialen Organismus gelten.
Man wird diese Klarheit nicht gewinnen können, wenn man nicht in Erwägung zieht, welche Gestaltung das Wirtschaftsleben der Menschheit in der neuesten Zeit angenommen hat. Und da ist die auffälligste Tatsache die, dass dieses Wirtschaftsleben die ausgesprochenste Tendenz hat, die historisch gegebenen Staatengrenzen als für sich nicht bestehend zu betrachten. Die nationalen Wirtschaften streben dahin, in eine einheitliche Weltwirtschaft einzulaufen. Die geschichtlichen Bedingungen, aus denen heraus die Staatenabgrenzungen sich ergeben haben, haben allmählich aufgehört, für die wirtschaftlichen Interessen der in den Staaten lebenden Menschen eine restlos maßgebende Bedeutung zu haben. Die internationalen Neigungen sowohl der kapitalistischen als auch der sozialistischen Kreise hängen mit dieser Tendenz nach Ausgestaltung einer einheitlichen Weltwirtschaft zusammen. Am deutlichsten tritt dies bei dem internationalen Sozialismus zutage. Nur verkennt dieser, was wirklich durch die Zeitentwicklung gefordert wird, weil er den Blick einseitig nur auf das Wirtschaftsleben richtet. Er sieht, dass dieses Leben Formen angenommen hat, denen nicht Rechnung getragen werden kann, wenn die historisch gewordenen Staatseinrichtungen die Willensantriebe der wirtschaftenden Personen und Personengruppen bestimmen. Er möchte deshalb diese Einrichtungen so umgestalten, dass sie den Weltwirtschaftsverhältnissen entsprechen. Ihm schwebt eine Weltwirtschaft vor, deren einzelne wirtschaftliche Teilgebiete die geschichtlich gewordenen Staaten sein sollen. Diese selbst aber will er zu großen Genossenschaften umbilden. Er ist damit auf dem Wege, den Staat zu einer bloßen Wirtschaftsgesellschaft werden zu lassen. Er schreckt nicht davor zurück, diese Idee ins Auge zu fassen, weil er unter marxistischem Einflusse den Glauben ausgebildet hat, dass aus den wirtschaftlichen Einrichtungen heraus sich die entsprechenden rechtlichen und geistigen «von selbst» ergeben. Wer einsieht, dass dies ein Irrtum ist, der muss der Tendenz der neuesten Zeit nach Ausgestaltung einer Weltwirtschaft in andrer Art gerecht werden.
Je mehr sich die einheitliche Weltwirtschaft herausbildet, desto mehr wird sie erfordern, dass, was auf ihrem Gebiete geschieht, zur von wirtschaftlichen Gesichtspunkten abhängig sein soll. Ein in dieser Richtung notwendiger Zustand kann herbeigeführt werden, wenn innerhalb der Staaten die rechtlichen Beziehungen der Staatsbürger und deren geistige Interessen von dem Wirtschaftsleben abgegliedert werden. Wird durch diese Abgliederung innerhalb eines sozialen Organismus das Wirtschaftsleben nur als solches für sich verwaltet, so tritt es auch nur durch Einrichtungen mit andern sozialen Organismen in Beziehung, die aus ihm selbst stammen. Mit welchen Rechts-Einrichtungen und geistigen Organisationen das Wirtschaftsgebiet zusammengeschlossen ist, das kommt für die Wirtschaftsbeziehungen nach auswärts nicht in Betracht. Die Personen oder Personengruppen des einen sozialen Gebietes treten mit denen des andern in unmittelbaren durch die Staatsverhältnisse nicht beeinflussten Verkehr.
Dieser Verkehr ist in der neueren Zeit dadurch beeinträchtigt worden, dass die Verkettung des Wirtschaftslebens mit den rechtspolitischen und den geistigen Interessen aus älteren menschlichen Entwicklungsepochen sich erhalten hat und dem Drange nach Weltwirtschaft widerstrebte. In den Tatsachen, die zur Weltkriegs-Katastrophe geführt haben, ist diese Verkettung wahrzunehmen. In dem südosteuropäischen Wetterwinkel, von dem diese Katastrophe ausgegangen, lag eine dieser Tatsachen. Der geistige Gegensatz zwischen Slawentum und Germanentum lag Konflikte entladend zum Grunde. Zu ihm kam ein politisches Geschehen. An die Stelle des alten türkischen Regimes trat das demokratisch orientierte jungtürkische. Die Annexion Bosniens und der Herzegowina vonseiten Österreichs, die Erklärung Bulgariens zum Königreich waren die Folge des politischen Umschwunges in der Türkei. Als Drittes wirkte mit beiden zusammen der Drang Österreichs, seine Handelsbeziehungen nach dem Süden zu erweitern. (Das Bestreben, Bahnen in dieser Richtung in seinem Interesse anzulegen, ist ein Ausdruck dieses Dranges.) Die Verkettung dieser drei Momente in den Bestrebungen der Einheitsstaaten, die an ihnen interessiert waren, machte es möglich, dass die Katastrophe entstand. — Und wer die Verhandlungen verfolgt, die wegen der Bagdadbahn geführt worden sind, kann sehen, wie in eine Angelegenheit, die rein wirtschaftlicher Natur hätte sein können, bestimmend immer wieder nationale Gegensätze, das ist geistige Interessen, und Staatenaspirationen hineinspielen. — Das sind zwei auffällige Beispiele für viele. Sowohl im Südosten Europas wie bei der Bagdadbahn hätten Maßnahmen, die nur im Interesse der Weltwirtschaft unternommen worden wären, für sich nicht zu Ursachen der Weltkatastrophe werden können. Sie sind es geworden, weil die Einheitsstaaten andersartige Interessen mit den wirtschaftlichen verbanden.
Es könnte nun scheinen, als ob die Betrachtung dieser Tatsachen den gekennzeichneten Einwand gegen die Dreigliederung eines sozialen Organismus inmitten solcher Staaten, die ihr altes Gefüge weiter behalten, als vollberechtigt erwiesen. Denn man könnte meinen, dass die von der Staatsmacht getragene Wirtschaft dieser andern Staaten den sozialen Organismus erdrückt, der hinter seinem Wirtschaften diese Staatsmacht nicht haben will. Für einen Wirtschaftsstaat, der im Sinne des Marxismus eingerichtet ist, gilt dieses. Denn ein solcher will den Rahmen des bisherigen Einheitsstaates benützen, um in ihn die von ihm [für] ersprießlich gehaltenen Wirtschaftsformen hineinzupressen. Die Folge müsste sein, dass alle Nachteile, die sich ergeben haben, indem die einzelstaatlichen Wirtschaften der Tendenz der Weltwirtschaft sich entgegenstellten, in maßlose vergrößert würden. Die Weltwirtschaft strebt danach, die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen wirtschaftenden Menschen und Menschengruppen rein nach deren Bedürfnissen zu gestalten. In diese Gestaltung griffen die Staatswirtschaften störend ein, indem sie, was aus wirtschaftlichen Forderungen sich ergeben sollte, nach ihren Interessen formten. Werden die Staaten Wirtschaftsgenossenschaften, so wird, was störend eingegriffen hat, zum allein Maßgebenden.
Das Entgegengesetzte muss eintreten, wenn gemäß der Idee der Dreigliederung des sozialen Organismus das Wirtschaftsleben ganz aus dem staatlichen Gebiete herausgenommen und auf sich selbst gestellt wird. Dann werden die diesem Organismus angehörigen Menschen in freie wirtschaftliche Beziehungen zum Auslande treten können. Wie dieses Ausland zu ihnen selbst in Verkehr tritt, das wird nur davon abhängen, welches wirtschaftliche Interesse an einem solchen Verkehre vorhanden ist.